Google Bewertung
löschen lassen

Bundesweite Hilfe!

Wir schützen Ihren guten Ruf!

Kostenlose Anfrage

Keine Erfolgsaussichten - Keine Kosten

Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

Erfahrung mit über 30.000 Bewertungen

Seriöse & spezialisierte Anwaltskanzlei
Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Sehr hohe Erfolgsquoten

Google Bewertungen löschen lassen – So geht`s


So kann man negative Google Bewertungen löschen

Hier erfahren Sie, wie man schlechte Google Bewertungen löschen und Google Rezensionen entfernen kann. Bewahren Sie Ruhe nach einer negativen Bewertung – Mit der richtigen Hilfe kann man geschäftsschädigende Bewertungen im Internet schnell wieder loswerden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und was Sie tun müssen.  

Google Bewertung löschen mit Anwalt

Google Rezensionen löschen mit Anwalt – So geht das

Google My Business ist mittlerweile das größte Bewertungsportal der Welt. Mit seinen Bewertungen und Rezensionen (= Bewertungen mit Text) kann Google den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen. Viele Kunden lassen sich von Bewertungen und Rezensionen beeinflussen und tendieren zu positiv bewertete Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, wie man geschäftsschädigende Rezensionen bei Google löschen lässt. Ebenso erfahren Sie, warum es sich lohnt, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Rufen Sie uns bei einer negativen Google Rezension sofort für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 an. Mit unserer Erfahrung aus über 30.000 Google Bewertungen helfen wir Ihnen und kontaktieren Google meist sofort zwecks der Löschung.

    Kostenlose Einschätzung anfordern

    Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.





    Erstberatung kostenlos!

    Wer kann fremde Google Bewertungen löschen?

    Betroffene fragen sich oft, wer eine Google Rezension löschen lassen kann. Im Auftrag von Kunden dürfen dies nur Rechtsanwälte. Wir sind eine Anwaltskanzlei und seit Jahren auf Reputationsschutz spezialisiert. Täglich helfen wir Mandanten, rufschädigende Rezensionen auf Google zu löschen. Bei uns werden Sie sofort mit einem spezialisierten Anwalt verbunden, der dann Ihr Ansprechpartner bleibt.

    Beim Melden von Beschwerden fordert Google eine juristische Begründung, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Bei uns haben Sie den Vorteil, dass Google uns aus vielen Gerichtsverfahren kennt und sofort reagiert. Wir haben unter anderem das 1. Urteil gegen Google vor dem Landgericht Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018 – Google 1 Stern Bewertung). Unsere Löschquote ist sehr hoch, manchmal lassen sich sogar alle Bewertungen löschen, wenn diese sehr alt sind und wenig Text enthalten.

    Jede Bewertung ist angreifbar

    Oft kann man 1-Sterne-Bewertungen ohne Text oder sogar zulässige Meinungsäußerungen löschen, weil sich die Bewerter nicht wehren. Nutzen Sie unsere jahrelangen Erfahrung und unsere kostenlose Erstberatung.

    07171 – 79 80 00

    Google Rezensionen / Google Bewertungen löschen

    Wer eine Google Rezension löschen will, muss juristisch gegen Google vorgehen. Dies darf im Auftrag von Kunden nur ein zugelassener Anwalt. Wir haben jahrelange Erfahrung gegen Google und kennen alle Tricks, wie man rufschädigende Rezensionen effektiv melden kann. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen und unsere Erfahrungen der letzten Jahre mit Google Bewertungen zusammengestellt. Diese Informationen geben einen groben Überblick über die Rechtslage. Sie ersetzen keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, helfen jedoch das Vorgehen und das Prüfverfahren von Google zu verstehen. Jede Bewertung ist anders!

    Google Bewertung löschen

    Anleitung zum Löschen von negativen Google Bewertungen

    Die wichtigsten Fragen zum Löschen von Google Bewertungen:

    1. Was ist der Unterschied zwischen Google Rezensionen und Google Bewertungen?
    2. Wer darf Google Bewertungen abgeben?
    3. Kann man eine fremde Google Rezension löschen?
    4. Wie kann ich eine fremde Google Bewertung löschen?
    5. Wann ist das Löschen von negativen Google Bewertungen möglich?
    6. Wann sind negative Google Bewertungen rechtswidrig?
    7. Kann man eine Google 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen?
    8. Wie lange dauert die Löschung einer fremden Google Bewertung?
    9. Fremde Google Bewertung löschen – Was kostet das?
    10. Wie soll ich auf eine negative Google Rezension reagieren?
    11. Soll ich auf eine Google-Bewertung antworten?
    12. Wie kann man Google Bewertungen deaktivieren?
    13. Weitere Fragen & Antworten zur Löschung von Google Bewertungen
    14. Kostenlose Erstberatung bundesweit

    Was ist der Unterschied zwischen Google Rezensionen und Google Bewertungen?

    Jeder kennt die gelben Sterne der Google Rezensionen. Dabei handelt es sich um Bewertungen von Nutzern. Jeder Nutzer kann ein Unternehmen nach einem 5-Sterne-Prinzip bewerten. Auch Bewertungs-Texte sind möglich. Google bezeichnet die Sterne als Bewertung und den Text als Rezension. Bewertungen und Rezensionen werden neben dem Eintrag in Google Maps und in der Google-Suche angezeigt. Unternehmen können die Bewertungen nicht selbst löschen und auch nicht ausschalten bzw. deaktivieren.

    Wichtig: Google Maps Bewertungen werden ganz oben bei Google angezeigt. Sie entscheiden oft darüber, ob ein potentieller Kunde das Unternehmen kontaktiert oder nicht. Neben der guten Sichtbarkeit beeinflussen die gelben Sterne das Suchmaschinen-Ranking. SEO-Experten versichern, dass Google-Bewertungen einen großen Einfluss auf das Ranking haben.

    Google Bewertung löschen

    Negative Google Rezensionen löschen

    Wer darf Google Bewertungen abgeben?

    Eine Bewertung funktioniert nur mit einem Google Konto. Die Registrierung ist kostenfrei und anonym. Man kann sich mit einem falschen Namen oder einem Phantasienamen anmelden.

    Wichtig: Nur Personen mit einem tatsächlichen Kundenkontakt dürfen auch bewerten. Unter Kundenkontakt fällt auch eine einfache Beratung. Erfahrungen vom Hörensagen oder das Betrachten der Website des Unternehmens reicht als Kundenkontakt nicht aus (so OLG Stuttgart). Folglich kann man Google Rezensionen von Personen, die über diesen tatsächlichen Kontakt nicht verfügen, als unwahre Tatsachenbehauptungen löschen lassen.

    Erklärvideo: Google Bewertungen löschen – So funktionierts

    Kann man eine fremde Google Rezension löschen?

    Die gute Nachricht: Man kann negative Google Rezensionen löschen. Dies geht natürlich nicht beliebig. Vielmehr muss die Google Bewertung rechtswidrig sein. Zulässige Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt. Allerdings hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Viele schlechte Rezensionen verstoßen gegen deutsches Recht, weil sie unwahre Tatsachen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthalten. Auch ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien berechtigt zur Löschung der Google-Rezension.

    Tipp: Hauptsächlich lassen unsere Mandanten Bewertungen mit 1 Stern („Richtig schlecht“) oder 2 Sternen („Nicht so gut“) löschen. Aber auch Bewertungen mit 3, 4 oder 5 Sternen können rechtswidrig sein, wenn diese rechtswidrige Äußerungen enthalten.

    Man kann sowohl Google Bewertungen mit also auch ohne Text angreifen. Ist der Text rechtswidrig, muss Google die gesamte Bewertung entfernen. Neben der Rechtswidrigkeit der Bewertung ist die Formulierung der Beanstandung entscheidend. Macht man dort Fehler, wird Google die Rezension oft nicht löschen.

    Finger weg von illegalen Agenturen!

    Achtung bei Telefonanrufen oder E-Mails von illegalen Agenturen. Nur Rechtsanwälte sind berechtigt, gegen negative Google Bewertungen löschen zu lassen (z. B. LG Hamburg und LG Stuttgart).

    07171 – 79 80 00

    Wie kann ich eine fremde Google Bewertung löschen?

    Unternehmen können negative Rezensionen natürlich nicht selbst entfernen. Es gibt keinen Button „Rezension löschen“. Vielmehr muss man Google von der Rechtswidrigkeit der Bewertung überzeugen. Hierzu erstellt man eine Beanstandung mit juristischer Begründung. Die Rechtsabteilung von Google entscheidet dann über die Berechtigung der Beanstandung.

    Tipp: Sie wollen die Rezension selbst löschen? Hiervon raten wir ab. Chancen auf eine Löschung werden oft durch falsche Beanstandungen oder Kommentare verspielt.

    Sie können zwar auf „Rezension melden“ klicken. Die Erfahrung zeigt, dass das meist nichts bringt, weil man keine ausführliche Begründung einreichen kann.

    Google Rezension melden

    Google Bewertung melden

    Selbst bei rechtswidrigen Bewertungen hat die Rechtsabteilung von Google auf Beschwerden wie folgt schon einmal geantwortet. Man wird als Betroffener von Google für dumm verkauft, denn Google hat keinerlei Interesse an der Löschung von rufschädigenden Bewertungen.

    Antwort der Google Rechtsabteilung

    Antwort der Google Rechtsabteilung

    Machen Sie keine Experimente! Schalten Sie immer einen spezialisierten Anwalt ein, wenn Sie fremde Google Rezensionen löschen wollen. Google stellt ein Formular für rechtlichen Beanstandungen zur Verfügung. In dieses Formular kommt unsere juristische Begründung. Wir liefern Google Argumente, warum der Inhalt der Bewertung rechtswidrig ist. Außerdem möchte Google wissen, welche Gesetze verletzt sind. Sie sehen: Google wird die Rezension nur bearbeiten und bestenfalls löschen, wenn Sie eine juristisch richtige Beanstandung einreichen. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen hier optimal weiterhelfen.

    Wann ist das Löschen von negativen Google Bewertungen möglich?

    Viele fragen sich, welche Bewertungen man löschen lassen kann. Letztendlich muss Google eine Bewertung lediglich dann löschen, wenn sie rechtswidrig ist. Ob dies der Fall ist, stellt sich oft erst im Prüfverfahren heraus. Daher ist es erlaubt, alle negativen Google-Bewertungen auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, egal ob anonym, mit Text oder ohne Text. Die Bewertung wird dann gelöscht, wenn sie sich während des Prüfverfahrens von Google als rechtswidrig herausstellt. Eine Strafbarkeit ist nicht notwendig.

    Tipp: Wenn ein Anwalt behauptet, er habe bislang 99% seiner bearbeiteten Bewertungen gelöscht, so dürfen Sie hieran zweifeln. Denn viele Bewertungen sind zulässig und werden von Google nicht gelöscht.

    Auch bezüglich von 1-Sterne-Bewertungen mit sehr wenig Text haben die Gerichte Google zur Löschung verurteilt, z. B. das LG Mainz mit Urteil vom 19.4.2018 – 1 O 86/17. oder das LG Saarbrücken mit Beschluss vom 7.2.2018 – 4 O 32/18 oder das LG Berlin mit Beschluss vom 8.10.2018 – 27 O 525-18.

    Wichtig: Damit die Google-Rechtsabteilung überhaupt das Prüfverfahren einleitet, muss eine genaue juristische Beanstandung übersendet werden. Dies fordert Google mit den Worten „Bitte begründen Sie ausführlich, warum der Inhalt unter den oben genannten URLs Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist. Zitieren Sie dabei nach Möglichkeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen„. Hieraus folgt, dass man die rechtlichen Gründe für die Rechtswidrigkeit der Bewertung angeben muss. Solche rechtlichen Ausführungen darf nur ein Anwalt für einen Betroffenen machen (und selbstverständlich der Betroffene selbst – zu seinen Erfolgsaussichten siehe oben).

    Wann sind negative Google Bewertungen rechtswidrig?

    Google muss Bewertungen entfernen, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und daher rechtswidrig sind. Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht sind aus mehreren Gründen möglich. Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen mit unwahrem Tatsachenkern, Meinungsäußerungen, denen eine Tatsachengrundlage fehlt oder Schmähkritik.

    Außerdem gibt es die Google-Richtlinien für Rezensionen, die vorgeben, welche Arten von Bewertungen nicht geduldet werden. Hierzu gehören:

    • Spam-Bewertungen, die mehrfach von verschiedenen Accounts abgegeben werden
    • Nicht themenrelevante Rezensionen
    • Sexuelle und anstößige Inhalte
    • Identitätsdiebstahl und Bewertungen von Fake Accounts
    • Interessenskonflikte
    • Bewertungen von Mitarbeitern

    Sie sehen: Das Löschen von schlechten Google Rezensionen ist eine komplizierte juristische Angelegenheit. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt vertreten. Agenturen sind hierzu nicht befugt.

    Was sind falsche bzw. unwahre Tatsachenbehauptungen?

    Niemand darf falsche Tatsachenbehauptungen auf Google über andere verbreiten. Tatsachen sind beweisbare Aussagen wie z. B. „der Arzt hat mich behandelt“ oder „der Verkäufer hat nicht die bestellte Größe geliefert“. Meinungen dagegen stellen eine subjektive Einschätzung dar („ich wurde schlecht bedient“ oder „der Verkäufer war unfreundlich“). Sind die falschen Tatsachenbehauptungen sogar ehrenrührig („ist wegen Mordes verurteilt worden“), ist die Bewertung strafbar (üble Nachrede oder Verleumdung). In diesem Fall muss Google die Personalien des Verfassers der Bewertung herausgeben.

    Für die Löschbarkeit einer rufschädigenden Bewertung ist es oft entscheidend, ob eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt oder eben nur eine zulässige Meinungsäußerung. Ein Anwalt kann Ihnen diese Fragen beantworten.

    Wann liegen Schmähkritik und Rufmord vor?

    Viele Betroffene empfinden jede Kritik als Rufmord. Eine herabsetzende Äußerung wird aber erst dann zur Schmähkritik, wenn die Diffamierung der Person und nicht mehr die sachliche Kritik im Vordergrund steht. Unzulässige Schmähungen sind daher eher selten. Beachten Sie: Auch Rufmord in Form von angemessener Kritik kann zulässig sein. Sofern eine schlechte Google Bewertung strafbar ist, muss sie immer gelöscht werden.

    Wann liegt ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien für Rezensionen vor?

    Nach den Google Richtlinien für Rezensionen sind nur auf das Thema bezogene Inhalte und wirkliche Erfahrungen zulässig. Illegal sind insbesondere Bewertungen ohne eigene Erfahrung, mit anstößiger Sprache, Drohungen, Hass oder Inhalte im Namen anderer Personen (Identitätsdiebstahl). In der Praxis verstoßen viele Bewertungen gegen die Google Richtlinien für Rezensionen, weil die Bewertung ohne eigene Erfahrung abgegeben wird, weil das eigene Unternehmen bewerten, also wenn Mitarbeiter oder ehemalige Arbeitnehmer über ihre Berufserfahrung posten oder wenn negative Inhalte über einen Konkurrenten veröffentlicht werden, um dessen Bewertungen zu beeinflussen.

    Das Kaufen von positiven Google Bewertungen verstößt übrigens ebenso gegen die Google-Richtlinien. Wer meint, Google Rezensionen kaufen zu müssen, wird bald festgestellt, dass Google diese sehr wohl erkennt und oft löscht.

    "<yoastmark

    Kann man auch eine 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen?

    Selbstverständlich kann man Google 1-Stern Bewertungen ohne Text löschen. Sie stellen eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, wenn der Verfasser der Bewertung keine Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht hat. Nach den Google Richtlinien für Bewertungen darf man nämlich nur eigene, tatsächliche Erfahrungen bewerten. Gibt es keine eigene Erfahrung, ist die Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung (Fake-Bewertung), die Google löschen muss. Dabei ist es egal, ob es sich um eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text oder mit Text handelt. Google muss Bewertungen immer zu löschen, wenn der Verfasser keine eigenen Erfahrungen bewertet oder er diese Erfahrung nicht beweisen kann. Daher ist es für Sie grundsätzlich nachteilig, wenn Sie Google schreiben, dass Sie den Verfasser der Bewertung kennen. Im Regelfall wissen Sie überhaupt nicht, wer die Bewertung geschrieben hat, selbst wenn Sie den verwendeten Namen kennen. Wer die Bewertung geschrieben hat, weiß nur der Verfasser selbst.

    Deshalb besser mit Anwalt

    Es ist oft sinnlos, sich selbst beim Google-Support zu melden. Auf eine Antwort warten Sie meist vergeblich. Bessere Chancen haben Sie mit einem Anwalt.

    Unsere Löschquote: Sehr hoch!

    Wie lange dauert die Löschung einer Google Bewertung?

    Das vom Bundesgerichtshof vorgeschriebene Prüfverfahren oder Löschverfahren dauert ungefähr 7 Tage bei uns. Wenn man eine juristisch korrekte Beanstandung bei Google einreicht, muss Google das Prüfverfahren einleiten. Hierbei leitet die Google Rechtsabteilung die Beanstandung oder Beschwerde an den Verfasser der Bewertung weiter. Während des Verfahrens prüft Google, ob die Bewertung rechtswidrig oder rechtmäßig ist. Nach Abschluss des Prüfverfahrens entscheidet Google, ob die Beanstandung Erfolg hat und die Bewertung gelöscht wird oder eben nicht. Sie sehen: Die richtigen juristische Argumente sind von Anfang an entscheidend.

    Google ist übrigens nicht verpflichtet, das Ergebnis des Prüfverfahrens mitzuteilen. Sofern eine Rechtsverletzung vorliegt, muss Google die Rezension lediglich löschen. Der Portalbetreiber muss auch nicht sofort löschen, er muss zuerst prüfen, ob die Bewertung offensichtlich rechtswidrig ist. Der Portalbetreiber haftet nicht automatisch für rechtswidrige Bewertungen, sondern erst ab Kenntnis und verweigerter Löschung. Sie können Google daher nicht auf Schadensersatz verklagen, wenn eine Bewertung rechtswidrig war, aber nach Beanstandung sofort gelöscht wurde.

    Google Bewertung löschen – Was kostet das?

    Was kostet die Löschung einer Google Bewertung? Die Kosten für die Beanstandung und Löschung von Google-Bewertungen sind überschaubar. Im Laufe der Jahre haben wir unsere Arbeitsschritte optimiert und können Ihnen deshalb faire Pauschalpreise anbieten. Die Abrechnung erfolgt pro angegriffener Bewertung (nicht pro gelöschter Bewertung, da Erfolgshonorare bei Anwälten illegal sind). Sollten Sie sehr viele Rezensionen löschen wollen, erhalten Sie Mengenrabatt oder einen Rabatt für Stammkunden. Rufen Sie uns für die Preise einfach kurz an.

    Unsere Pauschalpreise umfassen dabei das Vorgehen gegen Google. Dies schließt die Beanstandung, die das Prüfverfahren einleitet sowie der gesamte Schriftverkehr während des Prüfverfahrens ein. Weitere Kosten fallen nur bei gerichtlichen Schritten an. Eine Klage gegen Google ist jedoch nur ganz selten notwendig.

    Bezahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung?

    Rechtsschutzversicherungen meist nicht eintrittspflichtig

    Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt die Anwaltskosten nur bei einem Rechtsschutzfall. Ein Rechtsverstoß von Google ist erst gegeben, wenn Google sich weigert, die Bewertung zu prüfen oder eine rechtswidrige Rezension zu löschen. Manche Versicherer bezahlen aus Kulanz, auch wenn noch kein Rechtsschutzfall vorliegt. Wenn Sie also bei einem Anwalt lesen, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung einer Bewertung garantiert übernimmt, so ist dies falsch. Bedenken Sie aber, dass Sie vermutlich eine Selbstbeteiligung haben und die Versicherung bei jeder Schadensmeldung den Vertrag kündigen kann. Bei 1 oder 2 Bewertungen wird sich die Einschaltung der Versicherung somit noch nicht lohnen.

    Eventuell bezahlt die Rechtsschutzversicherung aber das Vorgehen gegen den Verfasser, sofern dieser in keiner vertraglichen Beziehung mit Ihnen steht. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den Verfasser identifizieren können und seine Personalien vorliegen haben.

    Wie soll ich auf eine negative Google Rezension reagieren?

    Die beste Reaktion auf eine negative Google Rezension ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts. Nur mit ihm sollten Sie schlechte Google Bewertungen löschen lassen. Spezialisierte Rechtsanwälte haben nämlich entscheidende Vorteile:

    • Jahrelange Erfahrung und Löschung von tausenden negativen Google-Bewertungen

    Seit Jahren lassen wir negative Google Rezensionen löschen. Fehlende Erfahrung kann die Chance auf Löschung vereiteln. Die Beanstandung muss so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Beanstandung unschwer und ohne eingehende rechtliche Überprüfung bejaht werden kann. Nur dann leitet Google die Beanstandung überhaupt an den Verfasser weiter.

    • Sofortige Beanstandung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

    Neben der fachlichen Erfahrung kommt der Schnelligkeit der Löschung eine entscheidende Bedeutung zu. Wir kontaktieren Google in der Regel am Tag unserer Beauftragung und fordern sofort zur Entfernung des negativen Eintrages auf. Die Rechtsabteilung von Google reagiert dann unmittelbar und leitet das Prüfverfahren ein. Je schneller man die negative Google Bewertung löschen lassen kann, desto weniger Schaden wird sie anrichten.

    Soll ich auf eine Google-Bewertung antworten?

    Es gilt das Prinzip: Kein Kommentar! Wir raten grundsätzlich von der Kommentierung von Bewertungen ab. Folgende Gründe sprechen dagegen, auf Bewertungen zu antworten::

    • Kommentare verbessern das Sterne-Rating nicht.
    • Kommentare werden selten gelesen
    • Kunden ignorieren schlecht bewertete Unternehmen

    Kommentare sind das letzte Mittel bei einem schlechten Eintrag. Zuerst sollten Sie eine negative Google Bewertung löschen und nicht kommentieren. Nach unserer Erfahrung sträubt sich Google sogar, bei kommentierten Rezensionen überhaupt das Prüfverfahren durchzuführen. Wer seinen guten Ruf schützen will, sollte schlechte Kritik entfernen lassen. Nur wenn dies nicht gelingt, sollten Sie überlegt kommentieren. Hinweis: Sie können Bewertungen nur dann kommentieren, wenn bereits Inhaber des Unternehmens sind. Das bereits von Google angelegte Unternehmensprofil können Sie über die Schaltfläche „Sind Sie der Inhaber des Unternehmens?“ beanspruchen. Um die Bewertungen verwalten zu können, müssen Sie im Anschluss einen Google My Business Account anlegen.

    Beachten Sie: Ärzte und Zahnärzte unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Kommentiert ein Arzt die Bewertung und ist der Patient dabei identifizierbar, macht sich der Arzt nach § 203 StGB strafbar und verstößt gegen § 9 MBO. Die Kundgabe der Patienten-Eigenschaft erfüllt bereits den Straftatbestand. Ärzte und Zahnärzte (ebenso wie Anwälte) sollten daher niemals Kommentare unter Google-Bewertungen veröffentlichen.

    Hier erhalten Sie eine kurze Anleitung, wie Sie selbst. Kommentare unter Google Bewertungen löschen können.

    Löschen Sie alle Kommentare!

    Kommentare zu Rezensionen können die Löschung verhindern. Löschen Sie daher alle Kommentare.

    Bewertungen nie kommentieren

    Wie kann man Google Bewertungen deaktivieren?

    Viele Mandanten fragen uns, ob und wie sie Google Bewertungen deaktivieren bzw. wie sie das Unternehmen bei Google löschen können. Leider kann man die Google Rezensionen nicht abstellen. Unternehmen müssen sich anonym bewerten lassen (BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Wer seine Leistungen am Markt anbietet, muss sich Kritik aussetzen lassen. Solange Ihr Unternehmen existiert, könnten Sie die Bewertungsfunktion auf Google Maps nicht deaktivieren und auch den Google Maps Eintrag nicht löschen.

    Auch der oft geäußerte Wunsch nach Löschung des Google Maps Eintrags funktioniert nicht. Man kann zwar bei Google My Business den Maps-Eintrag entfernen und löschen. Das führt allerdings nicht zur Löschung des Google Profils oder der Bewertungsfunktion. Man verliert hierdurch lediglich die Verbindung zwischen dem Google My Business-Eintrag und dem Google-Maps-Eintrag. Die Bewertungen bleiben bestehen. Dasselbe passiert, wenn Sie den Status des Unternehmens auf „dauerhaft geschlossen“ stellen. Auch hier bleiben alle Bewertungen erhalten. Wir haben allerdings auch schon beobachtet, dass mit dauerhaft geschlossen gekennzeichnete Einträge nach einigen Wochen verschwunden sind. Eventuell verschwinden jedoch gleichzeitig eine Menge Kunden.

    Vorsicht vor Agenturen, die Ihnen die Löschung aller Google-Bewertungen samt Bewertungsfunktion versprechen. Dies ist bei Google nicht vorgesehen und daher illegal.

    Weitere Fragen & Antworten zur Löschung von negativen Google Bewertungen

    Kann man den Bewerter abmahnen?

    Wann man den Verfasser einer Bewertung abmahnen kann

    Bei inhaltlich unzulässigen, also rechtswidrigen Bewertung kann man den Verfasser auch abmahnen. Er muss dann die Bewertung sofort löschen, eine Unterlassungserklärung abgeben und die Anwaltskosten bezahlen. Ein solches Vorgehen kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn man sicher nachvollziehen und auch beweisen kann, wer der Verfasser ist. Außerdem muss die Bewertung inhaltlich rechtswidrig sein (z. B unwahre Tatsachenbehauptung). In der Praxis gelingt dies wegen der Anonymität der Bewertung nur in seltenen Fällen. Sofern es sich um eine strafbare Bewertung handelt, gibt es mittlerweile sogar einen Auskunftsanspruch gegen den Portal-Betreiber auf Herausgabe der Daten des Verfassers.

    Kann man auch positive Bewertungen mit falschen Aussagen löschen?

    Was, wenn der Verfasser Kritik in positiven Sternen versteckt?

    Es kommt vor, dass Bewerter falsche Aussagen und Kritik hinter Bewertungen mit 4 oder 5 Sternen verstecken. Sie wollen auf diese Weise vermeiden, dass der Betroffene die geäußerte Kritik am Unternehmen vorschnell sieht und löschen lässt. Tatsächlich lesen viele Unternehmen negative Bewertungen eher als positive Rezensionen. Selbstverständlich sind falsche Aussagen nie zulässig, auch nicht, wenn man sie in positiven Bewertungen „versteckt“.

    Kann man Google Bewertungen mit einer Agentur löschen?

    „Google Bewertung löschen – und zwar alleine.“ Das Internet wimmelt von dubiosen Angeboten von Agenturen zur angeblich kostengünstigen und garantierten Löschung von Rezensionen. Vergessen Sie dies bitte schnell. Mit Anrufen bei der Google Germany GmbH oder dem Klicken auf die Melde-Flagge erreicht man keine Löschung. Vielmehr verlangt die Rechtsabteilung eine rechtliche Begründung samt Nennung der gesetzlichen Bestimmungen, warum die Bewertung rechtswidrig sein soll.

    Agenturen: Das Vorgehen gegen Google ist eine sog. Rechtsdienstleistung. Nur Anwälte dürfen solche Rechtsdienstleistungen erbringen. Agenturen ist diese Rechtsberatung verboten. Nach dem Landgericht Hamburg hat nun im Jahre 2021 das LG Stuttgart einer Agentur verboten, das Löschen von Google Rezensionen anzubieten und durchzuführen, weil dies eine rechtliche Tätigkeit sei. Eine unzulässige Rechtsdienstleistung ist es auch, wenn eine Agentur mit einem Anwalt zusammenarbeitet (verbotenes Erfüllungsgehilfenmodell).

    Sind die Kosten für die Löschung von Google Bewertungen erfolgsabhängig?

    Gibt es bei Anwälten ein Erfolgshonorar?

    Erfolgshonorar: Viele Mandanten fragen uns nach einem Erfolgshonorar. Erfolgshonorare sind für Dienstleister wie Anwälte verboten, dies gilt auch z. B. für Versicherungsvertreter (so Urteil des BGH vom 6. Juni 2019 – I ZR 67/18).

    Google Bewertung löschen – Gibt es Muster oder Anleitungen?

    Gibt es Muster oder Anleitungen für die Löschung von Google Bewertungen? Für juristische Selbstversorger sei gesagt: Es gibt keine Muster für Beschwerden gegen Google-Bewertungen oder sonstige Anleitungen. Muster, Vorlagen und Anleitungen aus dem Internet taugen nichts, denn jede Bewertung ist aus einem anderen Grund rechtswidrig. Wenn Sie eine schlechte Google Bewertung löschen wollen, muss die Beanstandung genau diesen Grund juristisch überzeugend darlegen.

    Beachten Sie: Google ist nicht an der Löschung von schlechten Bewertungen interessiert. Das Löschen macht großen Aufwand für den Suchmaschinenbetreiber. Die Mitarbeiter schmettern die Beschwerden gerne ab und behaupten einfach, die Bewertung sei zulässig. Viel bessere Chancen haben Sie, wenn Sie eine spezialisierte Anwaltskanzlei vertritt. Dann prüft Google ordnungsgemäß und löscht die meisten schlechten Bewertungen.

    Wie viele 1-Stern-Bewertungen muss ich löschen, um eine bessere Bewertung zu erhalten?

    Wir haben für Sie eine einfacher Formel entwickelt, damit Sie in etwa berechnen können, wie viele Google 1-Stern-Bewertungen Sie löschen müssen, um den Durchschnitt zu verbessern. Hier die Formel, wobei x die Anzahl der zu löschenden 1-Stern-Bewertungen entspricht):

    x= Anzahl der Bewertungen * (Aktueller Durchschnitt – Zieldurchschnitt) / (– Zieldurchschnitt +1)

    Hier ein einfaches Beispiel: Wenn Sie 100 Bewertungen mit einem Gesamtdurchschnitt von 3,5 Sternen haben und eine Gesamtbewertung von 4,5 anstreben, so berechnet sich die Anzahl x der zu löschenden Bewertungen mit 1 Stern mit aufgerundet 29. Sie müssen also 29 Bewertungen mit 1 Stern löschen (sofern vorhanden), um einen neuen Durchschnitt von mindestens 4,5 Sternen zu erhalten:

    Sind negative Google Bewertungen strafbar? Soll ich Strafanzeige stellen?

    Wer auf Google eine schlechte Rezension schreibt, kann sich durchaus strafbar machen. Im Zusammenhang mit negativen Google Bewertungen kommen folgende Straftatbestände in Frage:

    • Beleidigung, § 185 StGB
    • Üble Nachrede, § 186 StGB
    • Verleumdung, § 187 StGB
    • Nötigung, § 240 StGB
    • Erpressung, § 253 StGB

    Strafbar sind Bewertungen immer dann, wenn die Rezension herabsetzende Werturteile enthält. Sofern der Verfasser ehrverletzende Tatsachen behauptet und diese nicht nachweislich wahr oder definitiv unwahr ist kann, liegen eine strafbare üble Nachrede oder eine Verleumdung vor. Sofern der Verfasser den Betroffenen mit seiner Bewertung zu einem Verhalten zwingen (Nötigung) oder damit sogar einen Preisnachlass erzwingen will (Erpressung), befinden wir uns im Bereich der Nötigungsdelikte.

    Soll ich eine Strafanzeige stellen? Grundsätzlich ist das möglich, macht aber nur dann Sinn, wenn der Bewerter mit seinem richtigen Namen bewertet hat und man ihn anhand seiner Aussagen identifizierten kann. Ist der Verfasser anonym, so kann man eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Über die IP-Adresse lässt sich dann maximal der Internetanschluss ermitteln, über den die Rezension veröffentlicht wurde. Sofern der Anschluss von mehreren genutzt wird, verweigern alle die Aussage in die Strafanzeige geht ins Leere. Meist kann man sich diesen Aufwand also sparen.

    Wir raten: Eine Strafanzeige und eine Abmahnung wegen einer strafbaren Erpressung sollten Sie nur dann machen, wenn Ihnen jemand eine negative Bewertung in Aussicht stellt und dies mit finanziellen Forderungen verknüpft.

    Fake Bewertungen auf Google löschen?

    Fake-Bewertungen auf Google sind Bewertungen, die von Personen ohne tatsächliche eigene Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen stammen. Daher sind diese Bewertungen Fälschungen, also Fakes, und verstoßen sowohl gegen das geltende Recht als auch gegen die Google Richtlinien für Bewertungen. Man kann solche Fake-Bewertungen auf Google löschen lassen.

    Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen Bewertung??

    Beim Thema Schadensersatz wegen einer negativen Google-Bewertung muss man unterscheiden zwischen einem entgangenen Gewinn und einem Schaden für die Rechteverfolgung.

    Gegen Google besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Google die Bewertung sofort löscht. Ein Schadensersatzanspruch kommt generell nur gegen den Verfasser der Bewertung in Frage. Das bewertete Unternehmen muss hierzu beweisen, dass die Bewertung rechtswidrig war und aufgrund dessen ein Gewinn entgangen ist. Dies ist in der Praxis eigentlich unmöglich.

    Ganz anders sieht es bezüglich der Anwaltskosten aus. Ist die Bewertung rechtswidrig, weil sie z. B. unwahre Tatsachen enthält, darf sich der Betroffene einen Anwalt auf Kosten des Bewerters nehmen und diesen zur Löschung auffordern (so z. B. AG Westerburg, Urteil vom 19.05.2020 – 21 C 68/20). Neben der Inanspruchnahme des Autors der Bewertung kann das Unternehmen gleichzeitig die Bewertungsplattform zur Löschung auffordern. Auch die hierfür anfallenden Anwaltskosten hat der Verfasser der Bewertung zu tragen (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az.:4 U 157/09).

    Kostenlose Erstberatung bundesweit

    Rufen Sie uns bundesweit unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie unser Formular, am besten unter Hinzufügung eines Links zu den Bewertungen, wenn Sie eine Google Rezension löschen lassen wollen. In einem kurzen kostenlosen Telefonat können wir Ihnen sagen, ob und wie wir Ihre Google-Rezensionen löschen können, wie lange es dauert und was es kostet. Wir kommunizieren seit Jahren problemlos per E-Mail, Fax und Telefon mit unseren Mandanten. Sie müssen nicht persönlich bei uns vorbeikommen.

    Zur Bearbeitung von Aufträgen benötigen wir folgende Unterlagen:

    Auftrag download

      Kostenlose Einschätzung anfordern

      Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.





      Erstberatung kostenlos!

      07171 / 79 80 00 Kontakt