Google Bewertung
löschen lassen
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Grundsätzlich kann jeder selbst einen Löschantrag bei Google einreichen. Für juristische Laien ist es jedoch meist schwer zu erkennen, welche negativen Rezensionen man überhaupt angreifen kann. Als erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte zeigen wir Ihnen, wann sich ein Löschantrag lohnt und wie man gegenüber Google vorgehen muss, damit die Bewertung erfolgreich gelöscht wird.
Wir sind eine Löschkanzlei der ersten Stunde und haben in den letzten 10 Jahren über 50.000 Google Rezensionen löschen lassen. Außerdem konnten wir das bekannte Urteil des LG Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 gegen Google erstreiten.
Tipp: (Fast) Jede Bewertung ist angreifbar. Oft kann man eine Google 1-Stern-Bewertung ohne Text (eigentlich eine zulässige Meinungsäußerung) löschen, weil der Bewerter die notwendige Erfahrung mit dem Unternehmen nicht nachweist (LG Hamburg, Az. 324 O 63/17).
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular. Als Anwälte kenne wir alle rechtlichen Möglichkeiten, wie man unberechtigte Bewertungen löschen kann.
Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

„Anwälte schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus.“
Jahrelange Erfahrungen mit Rezensionen
Kostenlose Analyse
der Löschbarkeit
Wir analysieren Ihre negative Google Bewertung auf Löschbarkeit. Sodann beauftragen Sie uns. Alles online, bequem und günstig.
Anwaltlicher
Löschantrag
Wir erstellen eine Löschaufforderung und verlangen die unverzügliche Löschung der Google Bewertung aufgrund von Rechtswidrigkeit.
Bewertung
gelöscht
In den meisten Fällen kann man die Google Rezension löschen. Nur ganz wenige Bewerter wehren sich, auch dann gibt es oft Möglichkeiten.
„Statistisch lassen sich die meisten negativen Google Rezensionen löschen.“
Schritt 1:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam erörtern wir, welche kritischen Bewertungen man löschen kann. Meist muss der Bewertungstext nicht einmal rechtswidrig sein, da man bei anonymen Bewertungen auch den Kundenkontakt bestreiten darf (BGH-Urteil vom 9.8.2022, VI ZR 1244/20) und Google die Bewertung dann löschen muss. Betroffene machen sich oft viel zu viele Gedanken und sind dann überrascht, wie viele Bewertungen sich entfernen lassen, von denen man gedacht hat, dass man sie nie loswird. Wir beraten Sie bei Bedarf außerdem über die Möglichkeiten, direkt gegen einen Bewerter vorzugehen.
Schritt 2:
Der Löschantrag an Google
Es folgt eine juristisch begründete Löschaufforderung, worauf Google zur sofortigen Löschung der Bewertung verpflichtet ist. In der Regel dauert es ab dem Löschantrag nur zwischen 1 Minute und wenigen Tagen, bis die Bewertung offline gestellt wird.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Sie können nur rechtswidrige Google Rezensionen löschen, wobei sich eine Rechtswidrigkeit vor allem aus dem nicht nachweisbaren Kundenkontakt (Löschgrund Nr. 1) oder aus inhaltlichen Unwahrheiten ergeben kann. Bewertungen ohne Kundenkontakt oder mit unwahren Angaben müssen immer gelöscht werden, egal ob mit einem Stern oder mehreren Sternen. Praxisrelevant sind vor allem Bewertungen mit einem oder zwei Sternen. Sie können auch eine Google 1-Stern-Bewertung löschen, wenn sie von keinem Kunden stammt und keine Text enthält.
Wenn Sie tatsächlich alle Google Bewertungen löschen möchten, können Sie versuchen, das gesamte Google Unternehmensprofil löschen lassen.
Wir haben Google für einen Berliner Gastwirt auf Löschung einer Bewertung mit einem Stern ohne Text verklagt. Eine ihm unbekannte „Annemarie Kullerauge“ hatte ihn mit 1 einzigen Stern auf Google bewertet:

Im Auftrag des Gastwirts forderten Google auf, die Bewertung zu löschen, weil die Bewerterin kein Gast des Restaurants war. Google weigerte sich, weshalb gerichtliche Schritte notwendig wurden. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12.01.2018 (324 O 63/17), dass Google die 1 Stern-Bewertung ohne Text löschen muss. Das LG Lübeck (Urteil vom 13.06.2018 – 9 O 59/17) schloss sich dieser Rechtsansicht an, ebenso das OLG Hamburg und das OLG Köln mit Urteil vom 26.6.2019 – 15 U 91/19.
Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung: Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg ist eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen Voraussetzung für eine Bewertung. Dies gilt auch für reine Meinungsäußerungen wie Bewertungen ohne Text. Daher sind Betreiber von Bewertungsplattformen verpflichtet, eine Bewertung zu löschen, wenn sich kein Kundenkontakt und auch keine sonstige Erfahrung des Bewerters nachweisen lässt (so auch BGH, Urteil 01.03.2016 – VI ZR 34/15).
Praxistipp: Nicht jeder darf Sie bewerten, auch nicht mit 1 Stern ohne Text, wenn er keine echte Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht hat!
Definitiv! Seit Juli 2026 zeigt Google zwar in vielen Unternehmensprofilen den Hinweis „Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt“ sowie eine ungefähre Zahl der Löschungen der letzten 12 Monate an. Dieser Hinweis gilt pauschal und unabhängig vom Löschgrund der Bewertungen. Die Presse orakelte, ob sich Unternehmen aufgrund dieses Hinweises davon abhalten ließen, negative Bewertungen löschen zu lassen.
Die meisten negativ bewerteten Unternehmen lassen sich von diesem neuen Hinweis auf dem Unternehmensprofil nicht davon abhalten, ihren guten Ruf zu schützen, im Gegenteil: Es ist für Unternehmen sogar vorteilhaft, dass Google jeden Löschantrag, auch jene wegen eines fehlenden Kundenkontakts, als „Beschwerde wegen Diffamierung“ kategorisiert, da es für Kunden nachvollziehbarer ist, wenn Unternehmen ihre Bewertungen wegen Diffamierungen, also inhaltliche Rechtswidrigkeiten, löschen lassen.
Google muss alle Bewertungen löschen, die rechtswidrig sind. Diese Rechtswidrigkeit einer Google-Rezension ergibt sich meistens aus einem tatsächlich fehlenden oder einem nicht bewiesenen Kundenkontakt. Löschgründe können natürlich auch (andere) Verstöße gegen die Google Richtlinien oder gegen deutsches Recht sein. Tatsächlich kann man mit der Behauptung des fehlenden Kundenkontakts (diese muss wahr sein) die meisten Bewertungen löschen lassen, weil sich die überwiegende Zahl der Bewerter nicht gegen die Löschung wehrt.
Zusammenfassung, in welchen Fällen Sie negative Google Bewertungen löschen können:
Löschgrund Nr. 1: Der fehlende bzw. nicht bewiesene Geschäftskontakt des Bewerters mit dem bewerteten Unternehmen! Fragen Sie gerne hierzu einen unserer spezialisierten Anwälte.
Wenn Sie mehr als 1 Google Rezension zum Löschen beauftragen, machen wir Ihnen einen individuellen Fixpreis je nach Aufwand.
1 Bewertung
Einzelauftrag
2 Bewertungen
und mehr
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und Deckungszusage
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„Anwälte können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“
Tipp 1:
Fast jede Bewertung ist angreifbar!
Bei Google besteht keine Verpflichtung, mit echtem Namen zu bewerten, insofern werden zahlreiche Bewertungen unter Fake-Namen abgegeben. Sie haben oft das Recht, die Echtheit der Bewertung zu bestreiten, wenn Sie den Verfasser nicht auf Anhieb, also ohne Recherche anhand des Namens in der Kundendatenbank, identifizieren können. Insofern gibt es bei allen Bewertungen, mit denen Sie nichts anfangen können, eine Möglichkeit, diese von Google auf Echtheit prüfen zu lassen. Das gilt erst recht, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen enthält.
Tipp 2:
Mit Anwalt direkt gegen den Bewerter vorgehen
Wenn Sie den Bewerter eindeutig zuordnen können und dieser Unwahrheiten verbreitet, gibt es neben dem Vorgehen gegen Google auch die Möglichkeit, den Bewerter direkt anwaltlich abmahnen zu lassen. Er muss dann die Bewertung sofort löschen, eine Unterlassungserklärung abgeben und die Anwaltskosten bezahlen. Insofern gibt es manchmal mehrere Wege, eine Google Bewertung löschen zu lassen.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Unsere Dienstleistung richtet sich an negativ bewertete Unternehmen, die gegen fremde Bewertungen vorgehen möchten. Wenn Sie selbst eine Bewertung geschrieben haben und diese löschen möchten, folgen Sie der Anleitung.
So löschen Sie eine eigene Google Bewertung:
Wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, die Ihrem Ruf schadet, wenden Sie sich am besten an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wie uns. Zwar können Sie auch versuchen, die Bewertung selbst zu löschen, hierbei können allerdings nicht korrigierbare Fehler gemacht werden, was zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen kann. Google löscht Bewertungen nicht auf Zuruf und prüft auch nicht, ob die Bewertung Unwahrheiten enthält oder von keinem echten Kunden stammt. Das muss alles sauber in der Beschwerde vorgetragen werden, so dass es sich lohnt, professionelle Hilfe zu holen.
Wenn Sie selbst eine Google Bewertung löschen möchten und zunächst keinen Rechtsanwalt einschalten möchten, können Sie das versuchen. Hierzu müssen Sie eine Löschaufforderung an Google schicken, was auf 2 Wegen geschehen kann.
Alternative 1 (empfohlen): Rechtliche Verstöße mit Formular einreichen
Hierzu verwenden Sie am besten das Google Formular für rechtliche Beschwerden, denn E-Mails an support-deutschland@google.com werden nach eigenen Aussagen von Google nicht beantwortet, wenn es um Löschbegehren bezüglich Bewertungen geht.
Begründen Sie Ihre Beschwerde ausführlich: Achten Sie darauf, dass Sie eine fundierte Begründung formulieren, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Google wird die Löschung ablehnen, wenn Sie nur „bitte Bewertung löschen“ schreiben. Wenn die Bewertung von keinem Kunden stammt, teilen Sie Google das mit.
Zu den Google Richtlinien für Rezensionen: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte.
Häufiger Fehler: Wenn die Bewertung anonym ist, teilen Sie Google keinesfalls mit, dass Sie den Bewerter kennen, dies wäre ja auch nur eine Vermutung. Da Löschgrund #1 der fehlende Kundenkontakt ist und Sie schreiben „der Kunde war bei uns, aber die Bewertung ist unfair“ stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung dar und die Bewertung wird nicht gelöscht.
Alternative 2: Verstoß gegen die Google-Richtlinien melden
Sie können auch auf den „Melden“-Button (rechts neben der Bewertung auf die 3 Punkte) klicken, dann auf „Rezension melden“ und dort die Gründe für die Unzulässigkeit der Bewertung auswählen. Beachten Sie, dass Google hier nur offensichtliche Verstöße gegen die Google-Richtlinien prüft, z. B. Spam, Werbung, vulgäre Sprache oder ein Beitrag ohne jeden Bezug zu Ihrem Unternehmen. Dies geschieht vermutlich durch einen Algorithmus. Wenn Sie meinen, dass es sich bei dem Bewerter um keinen Kunden handelt, wird Google das nicht prüfen.
Negative Bewertungen können den Ruf schädigen und damit den Umsatz spürbar beeinflussen. Das spielt in Branchen mit hohem Konkurrenzdruck eine große Rolle. Daher sollte man unberechtigte Google Rezensionen löschen, insbesondere von Personen ohne Kundenkontakt und von Wettbewerbern („Fake-Bewertungen“) tunlichst entfernen lassen. Dasselbe gilt für Bewertungen durch Mitarbeiter oder verleumderische Einträge.
Achtung: Die Google KI und andere KIs lesen auch Bewertungen aus und verarbeiten auch einzelne negative Bewertungen über Ihr Unternehmen. Daher sollten Sie kritische Bewertung immer löschen statt zu kommentieren.
Rein statistisch lassen sich Google Bewertungen ohne Texte sowie ältere Rezensionen (mehrere Monate oder mehr) einfacher löschen als relativ neue Bewertungen mit viel Text. Denn wenn der Ärger über das Unternehmen noch aktuell ist und man Zeit in eine negative Bewertung mit viel Text investiert hat, wird man eher geneigt sein, auch etwas Zeit in die Verteidigung der Bewertung zu investieren. Wer z. B. eine Google 1 Sterne Bewertung löschen lassen möchte, die keinen Text enthält und die eventuell schon mehrere Monate alt ist, wird es vermutlich einfacher haben. Zusammenfassend sagt die Statistik, dass sich Bewertungen einfacher löschen lassen, wenn sie älter sind und/oder wenn sie wenig oder keinen Text enthalten. Bei ganz frischen Rezensionen mit viel Text oder gar Bildern sollten Sie einige Wochen warten, bis Sie die Löschung beantragen.
Bei Fake-Bewertungen bestreiten wir, dass ein Kundenkontakt bestanden hat. Ohne einen tatsächlichen Kundenkontakt oder eine eigene Erfahrung ist eine Bewertung rechtswidrig, so dass Google zur sofortigen Entfernung verpflichtet ist. Der Bewerter wird im anschließenden 6-monatigen Prüfverfahren keinen Nachweis eines Kundenkontaktes erbringen können. Dieses Verfahren funktioniert in der Regel besonders zuverlässig bei Bewertungen, die unter einem Pseudonym abgegeben wurden, bei älteren Bewertungen sowie bei Bewertungen, die keinen oder nur sehr kurzen Text enthalten.
Google muss Bewertungen nach Art. 6 Abs. 1 b) Digital Services Act (DSA) zügig löschen, was wir bestätigen können. Seit der Einführung des Digital Service Acts sind sogar Löschungen innerhalb 1 Minute möglich, falls ein klarer Richtlinienverstoß vorliegt, den der Google Algorithmus erkennt. In der Regel dauert das Löschen nur wenige Tage. Erfolgt keine sofortige Löschung, gibt es meist Probleme. Eventuell gab es dann bereits ein erfolgloses Löschverfahren. Es kommt allerdings auch vor, dass Google die Bearbeitung schlicht vergisst. Dann haken wir sofort nach.
Die Löschquote wird bei Google Bewertungen im Internet oft mit 90% oder mehr angegeben. Beachten Sie dabei, dass sich diese Erfolgsquoten meist auf tausende Rezensionen beziehen und daher lediglich einen statistischen Wert haben. Ganz frische Bewertungen mit langen Texten, Klarnamen und Bildern lassen sich tatsächlich sehr schlecht löschen, ältere anonyme Einträge ohne Text eher leichter. Seit Einführung des DSA werden tatsächlich 90% aller seit 2025 beanstandeten Bewertungen gelöscht und bleiben auch gelöscht.
Wurde nur der Kundenkontakt bestritten – viele Löschdienstleister machen dies ausschließlich – kann der Bewerter seine Bewertung durch Nachweise des Kundenkontakts reaktivieren lassen. Hierfür hat er 6 Monate lang Zeit, so dass die Löschung erst nach Ablauf dieser 6 Monate als endgültig erfolgreich bezeichnet werden kann.
Wichtiger Hinweis: Wenn ein Erfolgshonorar vereinbart ist, ist es meist erst nach Ablauf von 6 Monaten endgültig sicher, dass die Bewertung überhaupt erfolgreich gelöscht wurde, sofern nur der Kundenkontakt bestritten wurde (wie es die meisten Agenturen tun).
Es gibt Bewertungen, die Google nicht löscht oder die vom Bewerter reaktiviert werden. Dies kann folgende Gründe haben:
1. Reagiert Google nicht auf eine Löschaufforderung, wurde entweder das Prüfverfahren bereits zuvor erfolglos durchgeführt oder die Bewertung ist offensichtlich zulässig. Es gibt auch Bewertungen, die sich nicht einfach mit dem Bestreiten des Kundenkontakts löschen lassen, so etwa Bewertungen mit Bildern, Klarnamen oder sehr detaillierten Ausführungen. Möglich ist auch, dass die Löschmeldung keine ausreichende Begründung enthalten hat, weshalb die Rezension rechtswidrig sein soll. Achten Sie darauf, dass Sie keine falschen Angaben bei der Beanstandung der Bewertung machen, sonst muss Google die Bewertung nicht löschen.
2. Wurde beim Löschen der Google Bewertung der Kundenkontakt bestritten – viele Löschdienstleister machen dies ausschließlich – kann der Bewerter seine Bewertung durch Nachweise des Kundenkontakts reaktivieren lassen. Hierfür hat er 6 Monate lang Zeit, so dass die Löschung erst nach Ablauf dieser 6 Monate als endgültig erfolgreich bezeichnet werden kann. Erscheint die Bewertung erneut, liegen Google also Nachweise für den bestrittenen Kundenkontakt vor.
Der nächste Schritt wäre dann, eine anwaltliche Abmahnung gegen den Bewerter auszusprechen, sofern dessen Adresse bekannt ist und die Bewertung nachweisbar Falschangaben enthält.
Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten für das außergerichtliche Vorgehen gegen einen Portalbetreiber in der Regel nicht. Hierzu muss ein Rechtsverstoß des Portals vorliegen. Die Veröffentlichung einer Bewertung durch Google stellt noch keinen Rechtsverstoß dar. Sobald Google Prüfpflichten verletzt, z. B. weil nicht zügig gelöscht wird, liegt ein Rechtsverstoß vor. In vielen Versicherungsverträgen sind vertragliche Streitigkeiten ausgeschlossen, was vorliegt, wenn Sie Ihr Google Unternehmensprofil mit Zugangsdaten administrieren.
Nein! Denn jede negative Sternebewertung zieht Ihren Ruf nach unten, ob mit oder ohne Kommentar, und der Sterneschnitt ist es, der potenziellen Kunden ins Auge sticht. In unserer schnelllebigen Zeit mit der Aufmerksamkeitsspanne eines Instagram-Reels müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Kommentare und Rechtfertigungen ohnehin niemand liest. Die negative Bewertung hingegen lesen viele.
Beachten Sie auch die Funktionen der Google-KI oder anderer KIs: Oft fassen KIs Informationen über ein Unternehmen zusammen und arbeiten dabei negative Bewertungen ein, was den Ruf Ihres Unternehmens schädigen kann.
Wir raten nur dann zu einer Kommentierung der Bewertung, wenn alle Löschversuche gescheitert sind und Sie nicht der Schweigepflicht unterliegen (wie Ärzte oder Anwälte). In allen anderen Fällen spricht fast alles dagegen, eine Kritik zu beantworten.
Nach aktueller Rechtslage müssen sich Unternehmen im Internet bewerten lassen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Google Bewertungen zu deaktivieren oder abzuschalten: Einfach das Google Unternehmensprofil löschen lassen, dann verschwinden auch alle Bewertungen und neue sind nicht mehr möglich. Diese Löschung kann man selbst versuchen oder ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen.
Das Löschen von Google Rezensionen ist kostenlos, wenn Sie es selbst schaffen. Machen Sie hierbei Fehler, wird es unter Umständen teurer, wie wenn Sie sofort einen Anwalt eingeschaltet hätten. Schlimmstenfalls kann die Bewertung durch fehlerhafte Beschwerden unlöschbar werden. Das Entfernen einer Rezension mit Hilfe eines Anwalts ist nach unserer Ansicht sehr günstig, wenn man die Kosten mit anderen Rechtsgebieten vergleicht.
Die Frage stellt sich für einen vernünftigen Unternehmer nicht. Negative Bewertungen können existenzgefährdend sein und ein vernünftiger Unternehmer muss alles tun, um seinen Geschäftsbetrieb und seine Mitarbeiter vor Schaden zu bewahren. Außerdem: Wer oder was ist heutzutage überhaupt seriös? Sind es Politiker, ist es die Pharmaindustrie oder Produkthersteller, die bewusst minderwertige Qualität produzieren? Letztendlich lässt fast jedes Unternehmen kritische Bewertungen löschen. Echte Kunden mit echten Erfahrungen haben außerdem immer die Möglichkeit, sich gegen die Löschung zu wehren.
Welche Bewertungsverbesserung ist möglich?
Geben Sie die Sterneverteilung Ihres Unternehmens ein und sehen Sie direkt, was wir mit der Löschung von schlechten Rezensionen für Sie tun können:
Ihr Google-My-Business-Durch-
schnittsrating beträgt
Anmerkung: Bei allen hier errechneten Werten
handelt es sich um Näherungswerte.
Wenn Sie alle 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-und-2-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-2-und-3-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Jetzt anrufen: Wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 gerne für eine kostenlose Erstberatung an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen optimal helfen, eine rechtswidrige Google Rezension löschen zu lassen.
Praxis-Tipp: Versuchen Sie nicht, Google Bewertungen selbst zu löschen, sondern kontaktieren Sie uns. Google kennt unsere Kanzlei seit vielen Jahren aus unzähligen Gerichtsverfahren und löscht die allermeisten Bewertungen innerhalb weniger Tage. Sollte Google die Bewertung nicht löschen, sind in vielen Fällen auch Abmahnungen gegen die Verfasser der Bewertungen möglich. Wir sind Ihnen außerdem gerne behilflich, wenn Sie Kununu Bewertungen löschen, Jameda Bewertungen löschen oder Trustpilot Bewertungen löschen lassen wollen.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
Über 40.000 Abmahnungen gelöscht
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Erklärvideo: Google Bewertung löschen