Kosten und Preise bei der Löschung von Bewertungen
Kostenlose Erstberatung, Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung
Hier erfahren Sie, was unsere jeweilige Tätigkeit, insbesondere die Beanstandung einer Bewertung mit dem Ziel der Löschung, kostet. Beachten Sie, dass wir als Anwälte keine Erfolgshonorare anbieten dürfen. Unsere Kosten verstehen sich daher für die reine anwaltliche Tätigkeit und sind erfolgsunabhängig. Ob eine Bewertung gelöscht wird, entscheidet alleine der Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals. Für Sonderpreise bei sehr vielen Bewertungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Erstberatung und Einschätzung der Chancen und Möglichkeiten
Kostenlos
Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Erstberatung. Wir sehen uns die Bewertung an und schätzen anhand Ihrer Angaben ein, wie Ihre Chancen auf Löschung der Bewertungen stehen. Außerdem besprechen wir die Kosten unserer anwaltlichen Leistungen. Schicken Sie uns Ihre Bewertung einfach per E-Mail (info@anwaltskanzlei-hechler.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bewertung löschen lassen mit Pauschalhonorar
Pauschal von € 80,00 netto bis € 180,00 netto für Google-Bewertungen
Unsere Preise sind gestaffelt. Je mehr Bewertungen Sie von uns beanstanden lassen, desto günstiger wird der Preis pro angegriffener Bewertung.
Wir berechnen folgende Preise für die Beanstandung von negativen Bewertungen auf den folgenden Portalen (jeweils zzgl. MwSt.):
Kosten bei Google-Bewertungen:
€ 180 für 1 Bewertung
€ 300 für 2 Bewertungen
€ 400 für 3 Bewertungen
€ 450 für 4 Bewertungen
Ab 5 Bewertungen: € 100 pro Bewertung
Kosten bei Jameda-Bewertungen:
€ 350 für 1 Bewertung
€ 250 für jede weitere Bewertung
Kosten bei Kununu-Bewertungen:
€ 180 pro Bewertung
Bei sehr vielen Bewertungen bieten wir jeweils weitere Reduzierungen an. Rufen Sie uns hierzu.
Kontaktieren Sie uns bitte für unsere Preise bei anderen Bewertungsportalen.
Bewertung löschen lassen mit Rechtsschutzversicherung
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige haben, übernimmt diese eventuell die Kosten für die Löschung einer Bewertung. Gerne stellen wir für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Beachten Sie, dass für ein Vorgehen gegenüber dem Portalbetreiber ein Rechtsschutzfall vorliegen muss, was erst der Fall ist, wenn z. B. Google gegen Rechtspflichten verstoßen hat. Dies ist in der Regel bei unserer Beauftragung noch nicht der Fall. Dennoch bezahlen viele Versicherungen die Anwaltskosten auf Kulanz oder aus Unwissenheit. Sofern Sie direkt gegen den Verfasser einer negativen Bewertung vorgehen wollen, liegt bereits mit Veröffentlichung der Bewertung ein Rechtsschutzfall vor, den die Versicherung bezahlen muss.
Beachten Sie: Oft besteht ein sog. Selbstbehalt, also eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. Ist dieser gleich oder höher als unser Pauschalhonorar, sollten Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, denn mit jedem gemeldeten Versicherungsfall steigt das Risiko, dass man Ihren Versicherungsvertrag kündigt.
Informationen
Selbstverständlich können Sie Rechtsanwaltskosten für die Löschung von negativen Bewertungen steuerlich geltend machen, da es sich um eine betriebsbedingte Rechtsstreitigkeit handelt. Betriebsbedingt ist die Streitigkeit, weil Ihr (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht rechtswidrig eingegriffen wird und Sie sich verteidigen dürfen. Außerdem liegt eine Marketingmaßnahme vor, denn wenn Sie eine Google Rezension löschen lassen wirkt sich dies auch auf das Ranking Ihrer Website bei Google aus. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Auftrag
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir einen Auftrag von Ihnen. Diese schicken Sie bitte per E-Mail an info@anwaltskanzlei-hechler.de Dann kann die Arbeit sofort losgehen.