Kosten und Preise bei der Löschung von Bewertungen
Kostenlose Erstberatung, Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung
Hier erfahren Sie, was unsere jeweilige Tätigkeit, insbesondere die Beanstandung einer Bewertung mit dem Ziel der Löschung, kostet. Beachten Sie, dass wir als Anwälte keine Erfolgshonorare anbieten dürfen. Unsere Kosten verstehen sich daher für die reine anwaltliche Tätigkeit und sind erfolgsunabhängig. Ob eine Bewertung gelöscht wird, entscheidet alleine der Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals. Für Sonderpreise bei sehr vielen Bewertungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Die folgenden Preise gelten für Kunden, die keine Rechtsschutzversicherung haben, wenn diese nicht eintrittspflichtig sein sollte oder wenn der Mandant keine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung wünscht.
Erstberatung und Einschätzung der Chancen und Möglichkeiten
Kostenlos
Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Erstberatung. Wir sehen uns die Bewertung an und schätzen anhand Ihrer Angaben ein, wie Ihre Chancen auf Löschung der Bewertungen stehen. Außerdem besprechen wir die Kosten unserer anwaltlichen Leistungen. Schicken Sie uns Ihre Bewertung einfach per E-Mail (info@anwaltskanzlei-hechler.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bewertung löschen lassen mit Pauschalhonorar
Kosten – Faire Pauschalpreise
Unsere Preise sind gestaffelt. Je mehr Bewertungen Sie von uns beanstanden lassen, desto günstiger wird der Preis pro angegriffener Bewertung.
Fragen Sie uns nach dem Preisen für die Löschung von Google-Bewertungen und Bewertungen auf anderen Portalen.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Kosten mit Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige haben, übernimmt diese eventuell die Kosten für die Löschung einer Bewertung. Gerne stellen wir für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kosten steuerlich absetzbar
Kosten für die Löschung von negativen Bewertungen gehören heute zum Standard wie Miete, Personalkosten usw. Selbstverständlich können Sie Rechtsanwaltskosten für die Löschung von negativen Bewertungen steuerlich absetzen, da es sich um eine betriebsbedingte Rechtsstreitigkeit handelt. Betriebsbedingt ist die Streitigkeit, weil Ihr (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht rechtswidrig eingegriffen wird und Sie sich verteidigen dürfen. Außerdem liegt eine Marketingmaßnahme vor, denn wenn Sie eine Google Rezension löschen lassen wirkt sich dies auch auf das Ranking Ihrer Website bei Google aus. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Auftrag
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir einen Auftrag von Ihnen. Diese schicken Sie bitte per E-Mail an info@anwaltskanzlei-hechler.de Dann kann die Arbeit sofort losgehen.