Kosten und Preise bei der Löschung von Bewertungen
Kostenlose Erstberatung, Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung
Hier erfahren Sie, was unsere jeweilige Tätigkeit, insbesondere die Beanstandung einer Bewertung mit dem Ziel der Löschung, kostet. Beachten Sie, dass wir als Anwälte keine Erfolgshonorare anbieten dürfen. Unsere Kosten verstehen sich daher für die reine anwaltliche Tätigkeit und sind erfolgsunabhängig. Ob eine Bewertung gelöscht wird, entscheidet alleine der Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals. Für Sonderpreise bei sehr vielen Bewertungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Die folgenden Preise gelten für Kunden, die keine Rechtsschutzversicherung haben, wenn diese nicht eintrittspflichtig sein sollte oder wenn der Mandant keine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung wünscht.
Erstberatung und Einschätzung der Chancen und Möglichkeiten
Kostenlos
Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Erstberatung telefonisch oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen schnellstmöglich, weil wir wissen, wie eine negative Bewertung Ihre Nerven strapaziert.
Wir haben über 40.000 Bewertungen bearbeitet und können in der Regel sehr schnell einschätzen, ob die Bewertung löschbar ist und was dies kosten wird.
Bewertung löschen lassen mit Pauschalhonorar
Kosten – Faire Pauschalpreise
Jede Löschung erfordert einen gewissen Grundaufwand. Einzelpreise von € 49 netto sind rechtswidrig, weil hierfür keine ordentliche anwaltliche Tätigkeit möglich ist. Mengenrabatte bei mehreren Bewertungen sind allerdings zulässig.
Wir haben keine festen Preisstaffeln. Das kommt Ihnen zugute, denn manche Portale oder Bewertungen machen mehr Aufwand als andere. Fragen Sie uns einfach nach dem Preis für einen bestimmten Auftrag.
Selbstverständlich gehören auch Abmahnungen gegen Verfasser oder gerichtliche Klagen gegen Portalbetreiber zu unserem standardmäßigen Leistungsangebot.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Kosten mit Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige haben, übernimmt diese eventuell die Kosten für die Löschung einer Bewertung. Voraussetzung ist, dass ein Rechtsschutzfall vorliegt, also der Portalbetreiber Pflichtverletzungen begangen hat, und dass Sie mit dem Portalbetreiber kein Vertragsverhältnis eingegangen sind (z. B. durch Erstellung oder Übernahme des Profils). Gerne stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kosten steuerlich absetzbar
Kosten für die Löschung von negativen Bewertungen gehören heute zum Standard wie Miete, Personalkosten usw. Selbstverständlich können Sie Rechtsanwaltskosten für die Löschung von negativen Bewertungen steuerlich absetzen, da es sich um eine betriebsbedingte Rechtsstreitigkeit handelt. Betriebsbedingt ist die Streitigkeit, weil Ihr (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht rechtswidrig eingegriffen wird und Sie sich verteidigen dürfen. Außerdem liegt eine Marketingmaßnahme vor, denn wenn Sie eine Google Rezension löschen lassen wirkt sich dies auch auf das Ranking Ihrer Website bei Google aus. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.