1 Stern-Bewertung strafbar?
1 Stern-Bewertungen können strafbar sein
Ist eine 1-Stern-Bewertung strafbar? Dies werden wir ständig gefragt. Dies kommt darauf an, ob die Bewertung auch Textinhalte enthält und ob diese strafbar sind. Wir zeigen Ihnen, wann eine Google 1 Stern-Bewertung strafbar ist
Wenn Ihr Unternehmen nur mit 1 Stern bewertet wurde, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn eine schlechte 1 Stern Bewertung auch noch einen kritischen oder falschen Text enthält. Da in Deutschland die Meinungsfreiheit gilt, dass man als Kunde selbst verständlich ein Unternehmen bewerten, wenn man mit ihm innerhalb eines geschäftlichen Kontaktes eine schlechte Erfahrung gemacht hat.
1 Stern-Bewertung strafbar ohne Text?
Auch wenn viele schlecht bewertete Unternehmen das meist nur schwer einsehen: Eine Bewertung mit 1 Stern ohne Text stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die nicht strafbar ist. Als Meinungsäußerung ist die Bewertung bis zur Grenze der Schmähkritik geschützt, es sei denn, es liegt überhaupt keine eigene Erfahrung des Bewerters zugrunde.
Dies gilt auch für den Fall, dass eine einzelne Person mehrere 1 Stern-Bewertungen abgibt. Dies mag in den meisten Fällen gegen die Nutzungsbedingungen des Bewertungsportals verstoßen. Dies hat allerdings lediglich einen zivilrechtlichen Verstoß des Bewerters gegenüber dem Portalbetreiber zur Folge. Strafbar ist es jedoch nicht, Unternehmen mit 1 Stern ohne Text zu bewerten.
1 Stern-Bewertung strafbar mit Text?
Anders verhält es sich, wenn die 1 Stern-Bewertung ehrenrührig ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewertungstext ehrenrührige Aussagen enthält. Handelt es sich dabei um eine ehrenrührige Meinung, kann die 1 Stern-Bewertung eine Beleidigung darstellen. Handelt es sich um ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, kommen eine üble Nachrede oder eine Verleumdung in Betracht. Dies ist im Einzelfall strafrechtlich zu prüfen.
Kann ich eine Strafanzeige wegen einer 1-Stern Bewertung stellen?
Wenn der Inhalt einer Google 1 Stern-Bewertung einen Straftatbestand wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung verwirklicht, kann das betroffene Unternehmen eine Strafanzeige stellen. Ist der Bewerter bekannt, wird die Polizei gegen ihn ermitteln. Ist der Bewerter unbekannt, kann man die IP-Adresse des Internetanschlusses vom Portalbetreiber herausverlangen. Letztere Vorgehensweise führt jedoch meist zu nichts, da die IP-Adresse in der Regel nur sieben Tage gespeichert bleibt.
1 Stern-Bewertung löschen lassen
Eine Strafanzeige wird zwar von der Polizei aufgenommen, verläuft aber meistens im Sande. Wir raten daher, eine strafbare 1 Stern-Bewertung immer gegenüber dem Portalbetreiber zu beanstanden und dort die Löschung durchzusetzen. Das muss das Primärziel eines negativ bewerteten Unternehmens sein. Meist ist die Bewertung dann gelöscht, bevor die Polizei überhaupt die Akte angelegt hat.
Kostenlose Erstberatung nutzen
Wenn Sie eine negative Google 1-Stern Bewertung löschen lassen wollen, rufen Sie uns unter Telefon 07171 / 798000 für eine kostenlose Erstberatung an. Helfen Ihnen bundesweit, gegen schlechte Bewertungen auf allen möglichen Portalen vorzugehen.