1 Stern Bewertung
strafbar?
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Ist eine 1-Stern-Bewertung strafbar? Diese Frage hören wir ständig. Die Antwort hängt davon ab, ob die Bewertung einen Text enthält und was darin steht. Eine 1-Stern-Bewertung ohne Text ist nicht strafbar – mit ehrenrührigem Text kann sie es sein.
Wenn Ihr Unternehmen mit nur einem Stern bewertet wurde, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Bewertung einen falschen oder beleidigenden Text enthält. Kunden dürfen ein Unternehmen aber grundsätzlich bewerten, auch schlecht, wenn sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben. Die Grenze ist erst überschritten, wenn die Bewertung rechtswidrig oder sogar strafbar ist.
Wichtig vorab: Ob eine Bewertung strafbar ist, ist für Sie meist gar nicht die entscheidende Frage. Viel häufiger lässt sich eine Bewertung löschen, auch wenn sie nicht strafbar ist. Wie das bei Google funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.
Tipp: Beweise sichern. Fertigen Sie sofort einen Screenshot der Bewertung an – mit Datum, Profilname des Bewerters und Link. Das brauchen Sie sowohl für eine Löschung als auch für eine mögliche Strafanzeige. Antworten Sie nicht im Affekt öffentlich auf die Bewertung.
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

„Nicht jede schlechte Bewertung ist strafbar – aber viele sind löschbar.“
Auch wenn es viele schlecht bewertete Unternehmen nur schwer einsehen: Eine Bewertung mit einem Stern ohne Text ist nicht strafbar. Sie ist eine Meinungsäußerung, und die ist durch die Meinungsfreiheit bis zur Grenze der Schmähkritik geschützt. Ein einzelner Stern erreicht diese Grenze nicht.
Das gilt auch, wenn dieselbe Person mehrere 1-Stern-Bewertungen abgibt, etwa unter verschiedenen Konten. Das verstößt zwar gegen die Richtlinien der Portale, ist aber ein Verstoß gegenüber dem Portalbetreiber und keine Straftat.
Nicht strafbar heißt nicht zulässig. Eine Bewertung ist nur dann eine geschützte Meinung, wenn ihr eine eigene Erfahrung zugrunde liegt. Hatte der Bewerter nie Kontakt zu Ihrem Unternehmen, ist die Bewertung rechtswidrig und muss gelöscht werden. Genau das haben wir gegen Google vor dem LG Hamburg erstritten: Google musste eine 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen, weil der Kundenkontakt nicht belegt war (LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17). Mehr dazu auf unserer Seite Google 1-Sterne-Bewertung löschen.
Anders sieht es aus, wenn der Text der Bewertung ehrenrührige Aussagen enthält. Dann kommen drei Straftatbestände in Betracht:
Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. „Der Service war katastrophal“ ist eine Meinung und in aller Regel zulässig, auch wenn sie hart ist. „Ich habe zwei Stunden gewartet“ ist eine Tatsache, die wahr oder falsch sein kann. Die Gerichte lesen eine Bewertung dabei immer im Gesamtzusammenhang, nicht Satz für Satz.
Können auch Unternehmen beleidigt werden? Ja, grundsätzlich schon. Auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH können nach der Rechtsprechung beleidigungsfähig sein. Häufig ist aber vor allem der Inhaber oder ein Mitarbeiter persönlich betroffen. Wird ein Mitarbeiter namentlich angegriffen, lesen Sie auch unsere Seite Nennung von Namen in Bewertungen.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie wir typische Formulierungen einschätzen. Im Einzelfall kommt es immer auf den genauen Wortlaut und den Zusammenhang an.
Ja. Verwirklicht der Text einer Bewertung eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, können Sie Strafanzeige erstatten. Beachten Sie dabei zwei Besonderheiten:
Strafantrag innerhalb von drei Monaten: Beleidigungsdelikte werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB). Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie von der Tat und dem Täter erfahren haben (§ 77b StGB).
Privatklage statt Anklage: Beleidigungsdelikte sind sogenannte Privatklagedelikte (§ 374 StPO). Die Staatsanwaltschaft erhebt nur Anklage, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Bei einer einzelnen Online-Bewertung wird das häufig verneint und das Verfahren eingestellt, mit dem Hinweis auf den Privatklageweg.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Unbekannter Täter: Ist der Bewerter anonym, müssen die Ermittler ihn erst identifizieren. Das scheitert oft schon daran, dass die Verbindungsdaten nur kurz gespeichert werden oder der Portalbetreiber im Ausland sitzt. Bis dahin ist die Bewertung meist längst wieder vergessen – oder weiter online.
Eine Strafanzeige wird zwar aufgenommen, verläuft aber in der Praxis meist im Sande. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, verschwindet die Bewertung dadurch nicht automatisch. Ihr Primärziel sollte deshalb immer sein, die Bewertung beim Portalbetreiber beanstanden und löschen zu lassen. Meist ist sie dann gelöscht, bevor die Polizei überhaupt eine Akte angelegt hat.
Wie die Löschung bei Google im Einzelnen abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Google Bewertung löschen lassen. Ob Sie zusätzlich Geld verlangen können, erklären wir auf der Seite Schadensersatz wegen schlechter Bewertung.
In der Regel nicht, solange keine ehrenrührigen Texte enthalten sind. Mehrfachbewertungen verstoßen aber gegen die Richtlinien der Portale. Sie lassen sich deshalb meist löschen, vor allem, wenn die Konten erkennbar zu derselben Person gehören oder kein Kundenkontakt bestand.
Eine gezielte Fake-Bewertung durch einen Wettbewerber ist jedenfalls wettbewerbswidrig. Enthält sie wissentlich unwahre, ehrenrührige Behauptungen, kommt außerdem eine Verleumdung in Betracht. Das Problem ist fast immer der Nachweis, wer hinter der Bewertung steckt. Die Löschung gelingt dagegen oft auch ohne diesen Nachweis, weil der Kundenkontakt fehlt.
An Sie direkt in der Regel nicht. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können die Strafverfolgungsbehörden Daten anfordern. Ob dann noch verwertbare Verbindungsdaten vorhanden sind, ist aber oft fraglich, weil diese nur kurze Zeit gespeichert werden.
Drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt haben (§ 77b StGB). Bei einem anonymen Bewerter beginnt die Frist also erst, wenn der Täter bekannt wird. Stellen Sie den Antrag trotzdem möglichst schnell, damit noch Daten gesichert werden können.
Ja, beides schließt sich nicht aus. Sichern Sie vor der Löschung unbedingt einen Screenshot mit Datum, Profilname und Link, damit die Beweise für das Strafverfahren erhalten bleiben. Die Löschung sollte aber nicht auf den Ausgang des Strafverfahrens warten.
Sie wurden mit einem Stern bewertet und fragen sich, ob das strafbar ist? Rufen Sie uns an. Wir prüfen, ob die Bewertung rechtswidrig ist, und lassen sie löschen – bundesweit und auf allen gängigen Portalen. Wir sind seit 2012 auf die Löschung unberechtigter Bewertungen spezialisiert.
Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.
Jetzt unverbindlich kontaktieren
„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Jetzt anrufen: Wenn Sie mit einer 1-Stern-Bewertung angegriffen wurden, rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 gerne für eine kostenlose Erstberatung an oder schreiben Sie uns.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
Über 50.000 Bewertungen gelöscht
Anwaltsprofil