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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Das illegale Erfolgshonorar bei Rechtsanwälten


Finger weg von falschen Versprechen

Fällt das Anwaltshonorar nur bei einer Löschung der Bewertung an? Ist ein Erfolgshonorar überhaupt zulässig? Nein, sagt die Berufsordnung. Ein Erfolgshonorar ist unzulässig und führt eventuell dazu, dass Sie trotzdem bezahlen müssen. Lesen Sie hier, was zulässig ist und was nicht.

Im Zusammenhang mit der Löschung von negativen Google-Einträgen findet man im Internet immer wieder unzulässige Werbung von Anwälten. Dort wird angeboten, Google Bewertungen gegen ein Erfolgshonorar löschen zu lassen. Entsprechend fragen uns immer wieder Mandanten, ob unser Honorar auch erfolgsabhängig wäre. Dem muss man klar entgegnen, dass Erfolgshonorare in diesen Fällen grundsätzlich rechtswidrig und unzulässig sind. Nach § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO ist es deutschen Rechtsanwälten verboten, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Nach § 4 a I Satz 1 RVG darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall vereinbart werden. Der Rechtsanwalt darf also weder generell auf Erfolgsbasis für seine Mandanten tätig werden, noch darf er für alle Mandate eines Auftraggebers eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren.

Was sind Erfolgshonorare bei Anwälten?

Erfolgshonorare sind laut § 49 Abs. 2 BRAO Vereinbarungen, durch die das Honorar oder seine Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird, oder wonach der Rechtsanwalt ein Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält. Sobald das Ergebnis der anwaltlichen Tätigkeit Einfluss auf die Höhe seiner Vergütung hat, liegt ein Erfolgshonorar vor. Im obigen Beispiel bieten Rechtsanwälte an, dass der Unternehmer lediglich dann ein Honorar schuldet, wenn die Google-Bewertung auch tatsächlich gelöscht wird. Das ist ein unzulässiges Erfolgshonorar par excellence. Die folgende Werbung auf Google ist ein Beispiel. Mittlerweile ist sie verschwunden. Vermutlich ist die zuständige Rechtsanwaltskammer eingeschritten.

Unzulässiges Erfolgshonorar

Nur das gesetzliche Mindesthonorar ist geschuldet

Anwälte, die gegen das Verbot des Erfolgshonorars verstoßen, haben berufsrechtliche Konsequenzen zu fürchten, z. B. ein Rügeverfahren der Anwaltskammer. Auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wäre möglich. Personen hingegen, die das unzulässige Erfolgshonorar vereinbart haben, schulden im Erfolgsfall jedoch höchstens das gesetzliche Mindesthonorar. Im Falle eines Misserfolges bleibt es dabei: Der Mandant muss natürlich kein Honorar bezahlen.

Angebote durch Anwalts-Vermittlungsportale

Auch Anwalts-Vermittlungsportale werben mit einem Erfolgshonorar im Zusammenhang mit der Löschung von negativen Bewertungen. Dort heißt es Cashback-Erfolgsgarantie. Zwar handelt es sich bei der GmbH um keine Anwaltskanzlei, obwohl das den Anschein erweckt. Jedoch müssen sich die dort vermittelten Anwälte die Werbung zurechnen lassen. Immerhin wirbt das Portal damit, dass die GmbH selbst das Honorar zurückbezahlt. Der Anwalt wird am Ende leer ausgehen, wie soll es auch anders sein. Damit verstößt ein Anwalt, der in diesem Cashback-System vermittelt wird, sowohl gegen die Berufsordnung für Rechtanwälte als auch gegen deutsches Wettbewerbsrecht.

Unzulässiges Erfolgshonorar

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Wenn Sie eine Google Rezension löschen lassen wollen, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00 oder schicken Sie uns ein Kontaktformular. Gerne können wir auch negative Jameda Bewertungen löschen oder Kununu Bewertungen entfernen.

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