Darf man positive Google Bewertungen kaufen?
Warum Sie keine Google Bewertungen kaufen sollten
Viele negativ bewertete Unternehmen fragen sich, ob sie positive Google Bewertungen kaufen sollen. Insbesondere der amerikanische Marktführer beeinflusst Internet-Nutzer mit seinen Sternebewertungen auf Google Maps. Ist der Kauf von positiven Bewertungen aber überhaupt zulässig?
Die Antwort ist eindeutig: Kaufen Sie niemals positive Google Bewertungen. Dies ist doppelt illegal. Das Kaufen von positiven Google Bewertungen verstößt sowohl gegen die Nutzungsbedingungen von Google Maps als auch gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Die Folge kann eine Löschung der gekauften Bewertungen sein. Ebenso können Konkurrenten eine Abmahnung aussprechen. In diesem Fall sind sowohl die Bewertungen als auch der Kaufpreis futsch. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Google positive Bewertungen nicht veröffentlicht wegen Auffälligkeiten. Schuld daran sind die dubiosen Unternehmen, die den Kauf von positiven Bewertungen anbieten.
Google Bewertungen gegen Bezahlung sind meist illegal
„Google Bewertungen kaufen und den Umsatz steigern“. Dies sind die gängigen Werbungen von Unternehmen, die im Ausland sitzen und deutschen Unternehmen positive Google Bewertungen zum Kauf anbieten. Doch ist der Kauf von positiven Bewertungen rechtlich zulässig? Der Kauf schon, aber nicht die Verwendung. Gekaufte Bewertungen dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, ohne darauf hinzuweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gekaufte Bewerter tatsächlich eine Erfahrung vor der Bewertung gemacht hat. Sobald er Geld dafür erhält – auch wenn dies über den Umweg eines Anbieters fließt – wird die Bewertung unzulässig. Zulässig ist die Veröffentlichung von bezahlten Bewertungen dann, wenn das bewertete Unternehmen selbst den Bewerter bezahlt und neben der Bewertung darauf hinweist, dass der Bewerter für seine Rezension eine Zahlung oder einen anderen vermögenswerten Vorteil erhalten hat. Andernfalls ist die Veröffentlichung der bezahlten Bewertung rechtswidrig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 22.02.2019 – 6 W 9/19). Bei Google-Bewertungen ist es einem Unternehmen allerdings nicht möglich, darauf hinzuweisen, dass Geld im Spiel ist.
LG München I: Gekaufte Bewertungen auf Internetportalen rechtswidrig
Das Landgericht München I hat dem Bewertungs-Verkäufer Fivestar verboten (LG München I, Urteil vom 14.11.2019 – 17 HK O 1734/19) erfundene positive Bewertungen zu verkaufen. Geklagt hatte das Urlaubsportal Holidaycheck. Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Personen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss auch dafür sorgen, dass die Fake-Bewertungen gelöscht werden und dem Bewertungsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten. Die Entscheidung erging in Form eines Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen.
Google löscht gekaufte Bewertungen
Google hat längst gemerkt, dass sein Bewertungssystem mit gekauften Google-Bewertungen manipuliert wird und geht hiergegen vor. So haben sich bei uns bereits mehrere Mandanten gemeldet, die von Kunden darauf hingewiesen wurden, dass deren Bewertungen gleich nach Veröffentlichung gelöscht bzw. blockiert wurden, obwohl es sich dabei um echte Bewertungen handelte. Google scheint einen Algorithmus anzuwenden, der positive Bewertungen auf Auffälligkeiten prüft. Nach unseren Recherchen sind positive Bewertungen auffällig, wenn das Google-Profil auffällig ist (z. B. nur 1 Bewertung ohne vorherige Aktivität), wenn die Bewertungen von derselben IP-stammen, wenn sehr viele positive Bewertungen innerhalb kurzer Zeit veröffentlicht werden. Wer Bewertungen kauft, geht daher auch das Risiko ein, dass sogar echte Bewertungen nicht veröffentlicht werden und das Geld für die gekauften Bewertungen futsch ist.
Fazit: Google Bewertungen gegen Geld ist eine schlechte Idee
Grundsätzlich sind Bewertungen nur dann rechtmäßig, wenn der Bewerter eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht und dafür auch kein Geld erhalten hat. Wenn verschiedene Anbieter, meist aus dem Ausland, behaupten, dass es sich um „echte“ Bewertungen handelt, so ist dies meist Unsinn. Eine Bewertung ist nie echt, wenn der Verfasser hierfür Geld bekommt, denn dann ist er von vornherein parteiisch beeinflusst. Überzeugen Sie Ihre Kunden von Ihren Leistungen und bitten Sie Kunden im richtigen Moment um positive Bewertungen. Mit echten positiven Bewertungen verspielen Sie kein Vertrauen. Zusätzlich können Sie z. B. negative Google Bewertungen löschen lassen oder schlechte Jameda-Bewertungen entfernen, um Ihr Ranking zu verbessern.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00.