Google Rezension
löschen lassen

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Falsche Tatsachen in Google-Rezension löschen lassen


Wenn jemand in einer negativen Google-Rezension eine falsche Tatsachenbehauptung über Sie verbreitet, können Sie diese löschen lassen. Wieso das so ist, wie Sie vorgehen müssen und wie man das bestmögliche Ergebnis erzielt, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Artikel.

Die gute Nachricht: Sie müssen sich keine falschen Tatsachenbehauptungen in Google Rezensionen gefallen lassen. Oft vermischen Betroffene allerdings Meinungen und Tatsachen. Meinungen sind zulässig, sofern sie keine unzulässige Schmähkritik enthalten, also ausschließlich dazu, Ihnen zu schaden. Allerdings enthält jede Meinung auch eine Tatsachenbehauptung, nämlich jene, dass der Bewertende tatsächlich Kunde bei Ihnen war und seine Bewertung auf eigenen Erfahrungswerten beruht. Somit ist auch jede Meinungsäußerung mit den entsprechenden Argumenten angreifbar. Die Rechtslage ist im Einzelnen sehr kompliziert, weshalb man negative Google Bewertungen nur mit einem Anwalt löschen lassen sollte.

Tatsachenbehauptung vs. Meinungsäußerung – Unterschied kennen!

Ob in der Rezension eine falsche Tatsachenbehauptung enthalten ist, muss zunächst juristisch geklärt werden. Bewertungen lassen sich auch nicht in Tatsachen und Meinungen zerlegen. Es kommt immer auf den Gesamteindruck an. Eine Tatsachenbehauptung lässt sich beweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.1994, Az. 1 BvR 23/94 – Auschwitzlüge). Sie ist ein überprüfbarer Vorgang. Ein Beispiel für eine Tatsachenbehauptung wäre also: Es regnet. Eine falsche Tatsachenbehauptung wäre somit: Es regnet nicht. Eine Tatsachenbehauptung ist entweder richtig oder falsch.

Eine Meinung hingegen ist ein reines Werturteil. Beispiele für Meinungen sind z. B. „der Service war schlecht“ oder „der Arzt war inkompetent“. Beides ist Ansichtssache und nicht beweisbar, nicht objektiv überprüfbar und nie richtig oder falsch. Ein negativer Eintrag bei Google kann daher auch eine Meinungsäußerung enthalten, die nicht unbedingt etwas mit einer falschen Tatsachenbehauptung zu tun haben muss.

Warum sind unwahre Tatsachenbehauptungen in einer Rezension bei Google immer rechtswidrig?

Ganz einfach. Falsche Tatsachenbehauptungen auf Google sind unzulässig, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens verstoßen. Unternehmen haben auch ein Persönlichkeitsrecht, das sog. Unternehmens-Persönlichkeitsrecht. Jede falsche Tatsachenbehauptung, ob groß oder klein, ist eine Verletzung des Unternehmens-Persönlichkeitsrechts und somit löschbar.

Bei einer Google-Bewertung ist es nicht nur rechtswidrig, sondern auch rufschädigend, wenn eine falsche Tatsachenbehauptung über ein Unternehmen veröffentlicht wird. Denn Google ist oft die erste Anlaufstelle für potenzielle Kunden. Eine solche falsche Rezension hat daher mitunter immense negative Auswirkungen.

Da die falsche Tatsachenbehauptung immer rechtswidrig ist, muss die Google Rezension komplett gelöscht werden, nicht nur der rechtswidrige Teil. Google löscht in der Regel keine Teile sondern Bewertungen, sondern nur die komplette Rezension.

Meinungen können auch falsche Tatsachenbehauptungen sein

Auch gegen eine inhaltlich zulässige Meinung in einer Google-Bewertung kann vorgegangen werden. Denn eine Meinung muss zumindest auf irgendeiner tatsächlichen Erfahrung gründen. Diese Erfahrung ist eine Tatsache. Hat der Bewertende keine eigene Erfahrung gemacht, mit der er seine Meinung begründen kann, so hat er eine falsche Tatsache behauptet.

Falsche Tatsachenbehauptung bei Google sofort löschen lassen!

Wir sind auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und helfen Unternehmen bundesweit dabei, sich gegen falschen Tatsachenbehauptung auf Google zu wehren. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch gerne unter Telefon 07171 – 79 80 00 an, wenn Sie eine negative Google Rezension löschen lassen wollen oder Probleme mit Einträgen z. B. auf Jameda oder Kununu haben.

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