Google Bewertung löschen mit Agentur illegal
LG Stuttgart: Agentur darf keine Google Bewertungen löschen
Das Landgericht Stuttgart hat 2021 einer Agentur verboten, im Auftrag von Kunden Google Bewertungen löschen zu lassen (rechtskräftig). Damit hat ein weiteres Landgericht einer Agentur die Löschung von Internet-Bewertungen verboten, wenn dies als Rechtsdienstleistung den Anwälten vorbehalten ist.
Seit einiger Zeit tummeln sich im Bereich der Beanstandung bzw. Löschung von schlechten Google Rezensionen vermehrt Agenturen und allerlei andere unqualifizierte Anbieter. Dabei setzen sich diese Agenturen über die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinweg, wonach es Rechtsanwälten vorbehalten ist, derartige Rechtsdienstleistungen durchzuführen. Das LG Stuttgart hat nun einer solchen Agentur das Löschen von Google Bewertungen für Kunden untersagt (LG Stuttgart, Urteil vom 25.2.2021 – 11 O 543/20, rechtskräftig). Es untersagte der Agentur in einem einstweiligen Verfügungsverfahren diese Tätigkeit. Bei einem Verstoß gegen das Verbot kann ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,00 gegen die Agentur festgesetzt werden.
Agentur bot das Löschen von Google Bewertungen für Kunden an
Die Agentur ging hierbei doppelt rechtswidrig vor: Zum einen bot sie ohne rechtliche Erlaubnis hierzu die Löschung von Google Bewertungen für Kunden an und führte eine Rechtsberatung durch. Zum anderen nutzte sie als Vorlage für die rechtliche Begründung des Löschbegehrens einen kopierten anwaltlichen Schriftsatz. Der betroffene Rechtsanwalt mahnte die Agentur darauf hin ab und forderte sie auf, dies zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, allerdings vergeblich. Der Rechtsanwalt klagte daraufhin seine Ansprüche ein und das LG Stuttgart gab ihm Recht: Die Tätigkeit, negative Google Rezensionen löschen und beanstanden zu lassen, erfordere grundsätzlich eine einzelfallbezogene Prüfung und stelle damit eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar.
Der Agentur droht im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft.
LG Stuttgart: Google Bewertungen löschen ist Rechtsdienstleistung
Die Agentur bot auf ihrer Webseite an, negative Google Bewertungen löschen zu lassen. Außerdem fand sich dort ein Hinweis auf eine kostenlose Beratung.
Das Beanstanden bzw. Löschen von Bewertungen bei Google vorzunehmen sei eine Rechtsdienstleistung, weil dies eine rechtliche Subsumtion erfordere, so das Landgericht Stuttgart. Damit überhaupt eine Prüfpflicht des Hostproviders ausgelöst werde, die im Ergebnis auch Voraussetzung für eine Löschung der beanstandeten Äußerung sei, müsse im konkreten Einzelfall zunächst ermittelt werden, worin die konkrete Rechtsverletzung liege, die Grundlage der Beanstandung sei. Je nach Rechtsverletzung müsse die Beanstandung derart abgefasst werden, dass eine etwaige Rechtsverletzung zumindest schlüssig erscheine. Dies setze gewisse Grundkenntnisse im Äußerungsrecht voraus.
Um Google Bewertungen löschen zu lassen ist sogar noch sehr viel mehr juristische Expertise notwendig, da Rezensionen Textinhalte von Bewertungen sind.
Weiterleitung von Kundentexten nicht geeignet
Die Einlassung der Agentur, man leite Beanstandungstexte von Kunden in Form von „copy and paste“ weiter, wertete die Kammer als Schutzbehauptung. Denn solche Texte von Kunden seien lediglich in seltenen Ausnahmefällen geeignet, eine Prüfpflicht des Hostproviders auszulösen. Des Weiteren waren diese Angaben auch nicht glaubhaft, da die Agentur einerseits bereits Schriftsätze des Anwalts an Google als Begründung weitergeleitet hatte und andererseits eine Vergütung in Höhe von 169,00 € zzgl. Umsatzsteuer berechnen. Solche Kosten wären für ein bloßes Weiterleiten einer vom Kunden vorgefertigten Beschwerde an Google kaum angemessen. Letztendlich deute die „kostenlose Beratung“ auf eine rechtswidrige Prüfung der Bewertung durch die Agentur hin.
Personen oder Organisationen ohne anwaltliche Zulassung ist es daher nach unserer Ansicht generell verboten, für Kunden negative Google Rezensionen zu beanstanden oder löschen zu lassen.
Agentur zieht Berufung zurück
Die Agentur hatte zunächst Berufung vor dem OLG Stuttgart eingelegt, jedoch diese wieder – vermutlich mangels Erfolgsaussicht – zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mittlerweile haben weitere Landgerichte verschiedenen Agenturen das Löschen von Google Rezensionen verboten:
LG Traunstein verbietet Agentur das Löschen von Google-Bewertungen
LG Ravensburg verbietet Agentur die Löschung von Google Rezensionen
Fazit: Agenturen drohen teure Abmahnungen
Die Urteile gegen Agenturen, die Dienstleistungen bezüglich der Löschung von Google-Bewertungen anbieten, häufen sich. Agenturen sollten daher tunlichst die Finger von derartigen Dienstleistungen lassen. Nicht nur verstoßen sie hiermit gegen das RDG, so dass Abmahnungen drohen. Des Weiteren sind solche Verträge mit Agenturen aufgrund des Verstoßes gegen § 3 RDG gem. § 134 BGB unwirksam. Die Kunden solcher Agenturen sind nicht zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet.
Beauftragen Sie immer einen spezialisierten Anwalt, wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen wollen.