Google Bewertungen
mit 1 Stern löschen!
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Eine einzelne Google 1-Stern-Bewertung ohne Text kann den Schnitt eines ganzen Google-Profils drücken – und der Bewerter muss dafür nicht einmal Kunde gewesen sein. Genau hier setzt die Rechtsprechung an: Wer keine eigene Erfahrung mit Ihrem Unternehmen nachweisen kann, darf es auch nicht mit 1 Stern bewerten. Hier erfahren Sie, wann sich eine 1-Sterne-Bewertung löschen lässt, wie das Verfahren abläuft und was es kostet.
Das Wichtigste in Kürze:
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.

„Anwälte schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus.“
Google 1 Stern-Bewertungen löschen – Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung
Kostenlose Analyse
der Löschbarkeit
Wir analysieren Ihre negative Google Bewertung auf Löschbarkeit. Sodann beauftragen Sie uns. Alles online, bequem und günstig.
Anwaltlicher
Löschantrag
Wir erstellen eine Löschaufforderung und verlangen die unverzügliche Löschung der Google Bewertung aufgrund von Rechtswidrigkeit.
Bewertung
gelöscht
In den meisten Fällen kann man die Google Rezension löschen. Nur ganz wenige Bewerter wehren sich, auch dann gibt es oft Möglichkeiten.
Jetzt unverbindlich kontaktieren
Eine 1-Sterne-Bewertung ist angreifbar, sobald sie rechtswidrig ist. Das ist vor allem in drei Fällen so: Die Bewertung stammt von keinem echten Kunden, sie enthält unwahre Tatsachenbehauptungen oder sie verstößt gegen die Google-Richtlinien. Trifft einer dieser Punkte zu, kann die negative Bewertung bei Google entfernt werden – unabhängig davon, ob sie aus einem bloßen Stern besteht oder zusätzlich einen Text enthält. Wie das Verfahren bei Bewertungen mit ausführlichem Text abläuft, lesen Sie auf unserer Übersichtsseite Google Bewertung löschen.
Bei einer Bewertung ohne Text ist der fehlende Kundenkontakt der einzige Angriffspunkt – und oft ein sehr effektiver. So hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17 (rechtskräftig) entschieden, dass Google eine Bewertung mit 1 Stern ohne Text löschen muss, da es hierfür keine sachliche Grundlage gibt. Ein Internetnutzer hatte das Restaurant unseres Mandanten mit 1 Stern ohne Text bewertet. Google hatte sich außergerichtlich geweigert, die Bewertung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Ebenso hat das Landgericht Lübeck mit Urteil vom 13.06.2018 – 9 O 59/17 entschieden. Dort war ein Kieferorthopäde mit 1 Stern ohne Text bewertet worden – mit einem echten Namen, den es als Patienten in der Praxis nie gegeben hatte. Google hielt die Sternebewertung für eine zulässige Meinungsäußerung und ließ sie trotz anwaltlicher Beanstandung monatelang online. Das Gericht verurteilte Google zur Löschung: Eine Meinungsäußerung ohne jede Tatsachengrundlage ist ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Gerade eine 1-Stern-Bewertung wiegt dabei schwer, weil sie unmittelbar den Gesamtdurchschnitt drückt – und der ist das Erste, was Interessenten sehen.
Diese Zahlen sprechen für sich:
Seit Geltung des Digital Services Act (2024) muss Google eine rechtswidrige Bewertung unverzüglich löschen. Voraussetzung ist eine entsprechende Begründung, weshalb die Bewertung rechtswidrig ist – bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text also regelmäßig der fehlende Kundenkontakt. Google kontaktiert daraufhin den Bewerter und fordert ihn auf, Nachweise für seine Erfahrung vorzulegen. Kommt Google dieser Pflicht nicht nach oder antwortet der Bewerter nicht, muss Google die 1-Stern-Bewertung löschen bzw. die Bewertung bleibt gelöscht.
Praxistipp:
Beachten Sie, dass das Prüfverfahren erst nach 6 Monaten abgeschlossen ist. Solange hat der Bewerter Zeit, die Bewertung reaktivieren zu lassen. Sollten Sie einen Löschdienst mit Erfolgshonorar beauftragt haben, bedenken Sie, dass dieser Erfolg erst nach 6 Monaten sicher eintritt.
Wenn Sie eine Google Bewertung löschen möchten, müssen Sie eine Löschaufforderung an Google schicken. Hierzu verwenden Sie am besten das Google Formular für rechtliche Beschwerden, denn E-Mails an support-deutschland@google.com werden nach eigenen Aussagen von Google nicht beantwortet, wenn es um Löschbegehren bezüglich Bewertungen geht.
Achten Sie darauf, dass Sie eine fundierte Begründung formulieren, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Google wird die Löschung ablehnen, wenn Sie nur "bitte Bewertung löschen" schreiben.
Zwar können Sie auch rechts neben der Bewertung auf die 3 Punkte klicken, dann auf „Rezension melden“ und dort die Gründe für die Unzulässigkeit der Bewertung auswählen ( z. B. „Themaverfehlung“ bei einer Fake-Bewertung). Dies kann zum Erfolg führen.
Das Löschen einer negativen Google-Bewertung kostet für 1 Rezension aktuell ab € 99 zzgl. MwSt., bei längeren Bewertungen oder komplizierten Sachverhalten mehr. Wenn Sie mehrere Google Bewertungen auf einmal löschen möchten, bieten wir faire Paketpreise an. Zuerst prüfen wir die Bewertungen kostenlos auf Löschbarkeit. Erst, wenn wir tätig werden, werden die vereinbarten Pauschalhonorare fällig. Da wir Rechtsanwälte sind und aufgrund unseres Studiums und Fachwissens über eine große Expertise verfügen, ist eine kostenlose Tätigkeit gesetzlich verboten.
Wenn Sie über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung verfügen und Google zu Unrecht die Löschung verweigert, liegt ein Rechtsschutzfall vor und die Versicherung muss eine Deckungszusage geben. Es gibt allerdings Ausschlusstatbestände, gerne beraten wir Sie hierzu.
Bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text gibt es genau einen Angriffspunkt: den fehlenden Kundenkontakt. Es existiert keine Aussage, deren Wahrheitsgehalt man prüfen könnte – deshalb entscheidet allein die Frage, ob der Bewerter überhaupt eine Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht hat.
Kommt Text hinzu, haben Sie zwei Angriffspunkte statt einem. Auch hier gilt: Die Bewertung muss von einem Kunden stammen, sonst ist sie rechtswidrig und löschbar. Stammt sie von einem Kunden, so muss der Inhalt der Bewertung wahr sein. Ist der Inhalt der Bewertung unwahr, können wir für Sie entweder gegen Google vorgehen oder gegen den Bewerter direkt, falls dessen Adresse bekannt ist.
Wenn Sie mehr als 1 Google Rezension zum Löschen beauftragen, machen wir Ihnen einen individuellen Fixpreis je nach Aufwand.
1 Bewertung
Einzelauftrag
2 Bewertungen
und mehr
Mit Rechtsschutz*
und Deckungszusage
Ja, das ist sogar der Regelfall. Sie müssen den Bewerter nicht identifizieren. Es genügt, dass Sie den Kundenkontakt bestreiten. Ab diesem Zeitpunkt ist Google verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und den Bewerter zum Nachweis aufzufordern – so das LG Hamburg und das OLG Köln.
Inhaltlich ja – aber die Meinungsfreiheit endet dort, wo es für die negative Meinung keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt. Wer nie Kunde war, hat keinen Anknüpfungspunkt für eine Bewertung. Genau darauf stützt sich die Rechtsprechung.
Ja. Google hat in unseren Verfahren vor dem LG Hamburg insbesondere bestritten, dass Google eine textlose Bewertung überhaupt prüfen muss. Das Gericht (und auch der OLG Hamburg) haben klargestellt, dass eine Prüfpflicht auch dann besteht, wenn die Bewertung keinen Text enthält.
„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Wenn auch Sie Google 1-Stern-Bewertungen löschen lassen möchten, können Sie uns jederzeit unter ☎ Telefon 07171 – 79 80 00 kontaktieren.
Wir prüfen Ihre Bewertung kostenlos und sagen Ihnen, wie die Chancen stehen. Wir vertreten bundesweit zahllose Unternehmen gegen negative Google-Bewertungen. Die allermeisten negativen Bewertungen kann man löschen.
Autor und Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Erklärvideo: Google Bewertung löschen