Google Bewertungen
deaktivieren?
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„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Sie haben genug von negativen Bewertungen und wollen die Bewertungsfunktion bei Google einfach deaktivieren bzw. ausschalten? Das wird grundsätzlich nicht funktionieren, denn Google bietet diese Möglichkeit nur unter ganz bestimmten Umständen an. Lesen Sie weiter, was Sie tun können.
Viele Kunden fragen uns, ob man sich bewerten lassen muss oder man Google-Bewertungen deaktivieren kann oder ob es möglich ist, das komplette Bewertungsprofil zu entfernen. Rein rechtlich ist die Lage zunächst eindeutig: Wer seine Leistungen am Markt anbietet, ist zur Bewertung freigegeben und muss eine Bewertungsfunktion dulden. Der Umgang des Portalbetreibers mit den öffentlichen Daten kann allerdings darüber entscheiden, ob ein Anspruch auf Entfernung des gesamten Bewertungsprofils besteht.
Man kann das Google Unternehmensprofil (früher Google My Business) vollständig entfernen, so dass Sie niemand mehr bewerten kann. Das geht meist sehr schnell. Lesen Sie hier, wie man das Google Unternehmensprofil vollständig entfernen kann.

„Anwälte schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus.“
Grundsätzlich gilt für Bewertungsportale: Ist ein Bewertungsprofil aktiviert und angelegt, kann man die Bewertungen nicht deaktivieren. Dies gilt insbesondere für Google Maps bzw. Google My Business. Man kann Google auch nicht zur Deaktivierung zwingen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Bewertungsprofil vom Unternehmen selbst angelegt wurde oder vom Portal selbst. Solange sich die Bewertungsplattform neutral verhält, muss man sich als Unternehmer bewerten lassen. Hintergrund ist, dass das Recht der Bewertungsplattformen auf Kommunikationsfreiheit gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13 – Ärztebewertung II; BGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08).
Warum Portalbetreiber das Deaktivieren der Bewertungen nicht ermöglichen, liegt auf der Hand: Die Portale wollen ihren Nutzern eine möglichst große Anzahl relevanter Bewertungen zu jedem Unternehmen anzeigen. Könnte ein überwiegend negativ bewertetes Unternehmen die Bewertungsfunktion einfach abstellen, könnte es seine schlechten Leistungen hiermit leicht verschleiern.
Ein Eintrag auf Google My Business ist Voraussetzung für die Bewertungsmöglichkeit. Ohne einen Eintrag bei Google My Business können auch keine Bewertungen abgegeben werden. Allerdings lässt sich ein Eintrag bei Google nicht löschen. Es gibt nur die Möglichkeit, das Geschäft als geschlossen zu kennzeichnen. Dann wird bei einer Google Suche nach Ihrem Unternehmen gezeigt, dass es dauerhaft geschlossen ist. Hierdurch werden die Kunden jedoch in die Irre geführt, da sie davon ausgehen, dass Sie den Geschäftsbetrieb aufgegeben hätten. Und Sie verfehlen das eigentliche Ziel: Auch bei geschlossenen Geschäften oder der Abkoppelung des Eintrags von Ihrem Google My Business-Konto bleiben die alten Bewertungen bestehen. Es lassen sich lediglich keine neuen Bewertungen abgeben.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Ob ein Anspruch auf Entfernung des gesamten Bewertungsprofils besteht, richtet sich danach, wie der Portalbetreiber mit den öffentlich zugänglichen Daten umgeht. Grundsätzlich gilt nämlich die Regel: Wer seine Leistungen am Markt anbietet, muss die Nutzung seiner Daten von einem Bewertungsportal dulden. Die Portale sind berechtigt, allgemein zugängliche Daten (z. B. im Internet oder Telefonbuch) zu verwenden und die gelisteten Unternehmen zur Bewertung frei zu geben. Dies gilt zumindest so lange, wie sich das Portal neutral verhält. Ein Beispiel hierfür ist Google My Business: Aufgrund der Gleichbehandlung aller Unternehmen kann man sein Profil nur dann löschen, wenn das Unternehmen überhaupt nicht existiert oder wenn es zwei Profile gibt. Dann kann das Unternehmen ein Duplikat entfernen lassen.
Etwas anderes gilt, wenn das Portal die bewerteten Unternehmen ungleich behandelt. Dann besteht eventuell die Möglichkeit, die Bewertungsfunktion abzuschalten bzw. das komplette Bewertungsprofil auszuschalten. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist das Arztbewertungsportal Jameda. Dort werden zahlende Ärzte vom Portalbetreiber anders behandelt als ihre Kollegen, so dass nun mehrere Gerichte entschieden haben, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist. Entsprechend wurde Jameda verurteilt, die Profile samt Bewertungen komplett zu deaktivieren (LG Bonn, Urteil vom 28.03.2019, Az. 18 O 143/18; LG Bonn, Urteil vom 29.03.2019, Az. 9 O 157/18; LG Wuppertal, Urteil vom 29.03.2019, Az. 17 O 178/18; alle nicht rechtskräftig). Allerdings hat bislang noch kein Arzt auf Entfernung lediglich der Bewertungsfunktion bei Jameda geklagt. Das Ergebnis dürfte dasselbe sein.
Uns ist außer Facebook kein Portal bekannt, bei dem man die Bewertungen deaktivieren kann. Dort kann man die sog. Empfehlungen vollständig abstellen. Dort müssen Sie auf Ihrem Unternehmensprofil auf „Einstellungen“ klicken, dann in der linken Spalte auf Template und Tabs. Klicken Sie dann neben Empfehlungen oder Bewertungen auf Einstellungen und setzen Sie den Schalter auf „aus“. Sobald Sie die Bewertungen wieder anschalten, werden sämtliche abgegebenen Bewertungen wieder sichtbar.
Es ist nicht möglich, Google-Bewertungen zu deaktivieren. Man hat kein Recht auf Löschung der Bewertungsmöglichkeit. User dürfen über Ihr Unternehmen Firmenprofile anlegen (Point of Interest) und Google darf diese veröffentlichen. Sie können aber negative Google Bewertungen löschen lassen oder das Google Unternehmensprofil löschen.
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„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Jetzt anrufen: Wenn Sie Ihr Bewertungsprofil deaktivieren oder negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 gerne für eine kostenlose Erstberatung an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
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Matthias Hechler, M.B.A.
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