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Google muss Bewertung bei Falschangabe nicht löschen


OLG Saarbrücken: Keine Prüfpflicht bei Falschvortrag

Löschdienste bestreiten gegenüber Google gerne, dass kein Geschäftskontakt zwischen dem bewerteten Unternehmen und dem Bewerter bestanden habe. Das geschieht bei vielen Löschdiensten standardmäßig und ohne Rücksprache mit dem Kunden. Das OLG Saarbrücken hat nun entschieden, dass die Bewertung damit unlöschbar werden kann.

Im Internet sind unzählige Angebote von Löschdiensten wie z. B. Marketingagenturen zu finden, die für negative bewertete Unternehmen anbieten, deren Google Bewertungen löschen zu lassen. Dabei liegen uns bereits 2 Fälle vor, bei denen diese Löschdienste zugegeben haben, dass man standardmäßig den Geschäftskontakt zwischen dem Kunden und dem Bewerter bestreite. Zwar muss Google das Prüfverfahren einleiten, wenn ein solcher Geschäftskontakt angezweifelt wird. Auch muss Google den Sachverhalt, auf dem die Rezension beruht, ermitteln und die Beschwerde dem Bewerter weiterleiten, der wiederum eine Stellungnahme abgeben muss.

Google muss bei unwahren Angaben nicht weiter prüfen

Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 9.9.2022 – 5 U 117/21 die Prüfpflichten von Google nun aufgehoben, weil das bewertete Unternehmen im Google Prüfverfahren wahrheitswidrig bestritten hatte, den Bewerter zu kennen. Das OLG Saarbrücken wertete das wahrheitswidrige Bestreiten des Geschäftskontakt als objektiv ungeeignetes Mittel, die Rechtswidrigkeit der Bewertung zu begründen. Beanstandet ein Löschdienst somit der Wahrheit zuwider den Geschäftskontakt zwischen dem bewerteten Unternehmen und dem Bewerter, löst dies beim Bewertungsportal keine Prüfpflichten aus.

Bewertung nur mit Anwalt löschen

Das standardmäßige Bestreiten eines Geschäftskontakts, wie es manche Löschdienste anbieten, kann Bewertungen inhaltlich unangreifbar machen, wenn dies wahrheitswidrig geschieht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung bundesweit.

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Google muss Bewertung bei falschen Angaben nicht löschen

Der weitaus schlimmere Effekt eines solchen falschen Vortrags im Google Prüfverfahren ist folgender: Wenn ein Löschdienst den Geschäftskontakt einfach bestreitet, ohne zu wissen, ob dies der Wahrheit entspricht, ist Google nicht mehr verpflichtet, weiter zu prüfen und muss schon gar nicht die Google 1 stern Bewertung löschen. Lehnt Google die Prüfung der Bewertung ab, hat das bewertete Unternehmen auch mit anwaltlicher Hilfe keine Chance mehr, die Google Bewertung löschen zu lassen. Nach Ansicht des OLG Saarbrücken ist Google zu weiteren Prüfmaßnahmen nicht verpflichtet, wenn sich widersprechende Behauptungen des bewerteten Unternehmens vorliegen.

Google Bewertung durch Bestreiten des Kundenkontakt unlösbar

Im Falle des OLG Saarbrücken hatte der klagende Arzt das Nachsehen: Google war nicht mehr verpflichtet, das Prüfverfahren Weiterdurchzuführen, weil in Prüfverfahren der Kundenkontakt bestritten wurde und erst später inhaltliche Unwahrheiten behauptet wurden. Die Bewertung war letztendlich unlösbar geworden. Hätte der Arzt von Anfang an klargestellt, dass er den Bewerter kennt, dessen Bewertung jedoch inhaltlich unwahr ist, wäre die Bewertung Eventuellnoch lösbar gewesen. Aufgrund des falschen Vortrags („Lüge“) von Anfang an war es dem Arzt verwehrt, sich inhaltlich gegen die Falschaussagen zu wehren.

Google Bewertung löschen mit Rechsanwalt

Wenn Sie eine Google Bewertung löschen lassen möchten, sollten Sie hierzu eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular. Gerne helfen wir Ihnen, Ihre negativen Bewertungen löschen zu lassen.

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