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Stiftung Gesundheit – Fax wegen E-Mail Adresse?


Mit Fax wird nach E-Mail-Adresse gefragt

Sie haben ein unerbetenes Fax der Stiftung Gesundheit erhalten, in der Sie gebeten werden, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben? Geben Sie keinesfalls Ihre E-Mail Adresse bekannt, wenn Sie dies nicht unbedingt wollen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Lesen Sie hier, warum das Fax rechtswidrig war.

Unsere Mandantin erhielt ein unaufgefordertes Werbe-Fax der Stiftung Gesundheit aus Hamburg. Sie wurdeaufgefordert, ihre E-Mail Adresse bekannt zu geben mit dem Vorwand, man müsse sie über neue Bewertungen informieren. In Wirklichkeit wollte man so an ihre E-Mail-Adresse gelangen. Es handelt sich um eine unzulässige Fax-Werbung, die abmahnfähig ist. Betroffene sollten keinesfalls ihre E-Mail-Adresse bekanntgeben, denn hierzu besteht kein Grund.

Was ist die Stiftung Gesundheit?

Bei der Stiftung Gesundheit handelt es sich um einen Anbieter von Dienstleistungen für die Gesundheitsbranche. Nach den Recherchen des Bayerischen Zahnärzteblattes ist es eine Organisation, die in einem Firmengeflecht aus Arztadress-Händlern, Zertifikate-Anbietern und IT-Spezialisten besteht. Im Zentrum steht Peter Müller, der Vorstand der Stiftung Gesundheit ist und auch Vorstand oder Aufsichtsrat mehrere Firmen, die diese Stiftung mit Content, Arztbewertungssoftware und anderen Dingen versorgen. Die Stiftung betreibt unter anderem auch das für Ärzte kostenpflichtige Arztsuche- und Arztbewertungsportal namens Arzt-Auskunft (URL: arzt-auskunft.de, auf die man im Übrigen gelangt, wenn man die im Fax genannte URL http://medizinische-reputation.de aufruft).

Inhalt des Faxes der Stiftung Gesundheit

In dem Fax an unsere Mandantin wird behauptet, dass ein Beschluss der „obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich“ existiere, wonach die „Stiftung verpflichtet sei, Sie über neue Bewertungen zu informieren“. Hierzu soll sich der Arzt auf dem Portal mit bereitgestellten Zugangsdaten einloggen. Das ist natürlich blanker Unsinn. Ein solcher Beschluss ist uns nicht bekannt, wir konnten ihn auch nach gründlicher Recherche nicht finden. Jedenfalls ist sicher: Sofern Sie sich als Arzt nicht bei der Stiftung Gesundheit selbst registriert haben, besteht eine solche Pflicht nicht.

Fax dient der Ausspähung von Daten

Die Abfrage der E-Mail dürfte dazu dienen, in Besitz der E-Mail-Adresse des Arztes zu gelangen, um diesem straffrei Werbe-E-Mails zusenden zu dürfen. Wir raten daher strikt davon ab, die E-Mail Adresse anzugeben, sofern man keine weitere unaufgeforderte Werbung erhalten möchte.

Werbe-Fax ist rechtswidrig und abmahnfähig

Wenn Sie ohne die erforderliche vorherige ausdrückliche Einwilligung ein Fax der Stiftung Gesundheit erhalten haben, dann ist das nicht nur frech, sondern auch rechtswidrig. Unerlaubte Faxe stellen einen illegalen Eingriff in Ihren Geschäftsbetrieb dar, da sie nicht nur stören, sondern in vielen Fällen auch dazu führen, dass die Ärzte das Fax ungelesen unterschreiben und zurückschicken.

Wenn Sie sich dagegen wehren wollen und zukünftig derartige Faxe unterbinden wollen, können Sie die Stiftung Gesundheit abmahnen. Die Stiftung muss dann eine Unterlassungserklärung abgeben und gegen Strafandrohung versprechen, keine weiteren unerwünschten Faxe mehr zu senden.

Negative Bewertung auf Arzt-Auskunft erhalten?

Die Stiftung Gesundheit baut ihr Portal arzt-auskunft.de immer weiter aus. Wenn Sie eine negative Bewertung auf arzt-auskunft.de löschen wollen, kontaktieren Sie uns gerne unter Telefon 07171 / 79 80 00.

 

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