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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Klage gegen Google Bewertung und Rezension erfolgreich


Anwaltskanzlei Hechler gewinnt Klagen gegen Google wegen 1 Stern Bewertung

Mehrere Landgerichte haben Google verurteilt, Bewertungen wegen 1-Stern-Bewertungen ohne Text zu löschen. Das Portal hatte sich geweigert, nach Beanstandung der Fake-Bewertungen das Prüfverfahren durchzuführen. 

Lange Zeit hatte sich Google geweigert, 1-Stern-Bewertungen ohne Text zu löschen. Google argumentierte, es liege kein offensichtlicher Rechtsverstoß vor. Zahlreiche Klagen der Anwaltskanzlei Hechler haben nun offenbar dazu geführt, dass Google nun auch 1 Stern Bewertungen ohne Text ordentlich auf Fake-Bewertungen hin prüft.

Klage gegen Google Bewertung mit 1 Stern

Die Anwaltskanzlei hat über 20 Klagen gegen Google auf Löschung von Fake-Bewertungen mit 1 Stern eingereicht. Zuvor hatte sich Google geweigert, das vorgeschriebene Prüfverfahren durchzuführen. Die Mitarbeiter haben auf die Beanstandungen hin lapidar geantwortet, es liege kein offensichtlicher Rechtsverstoß vor, so dass eine Prüfung nicht angebracht sei. Die ersten Klagen wurden bereits im Jahre 2016 eingereicht. Teilweise waren die Landgerichte bereits mit der Zustellung der Klage in den USA schlichtweg überfordert, so dass sich diese Verfahren leider mehrere Jahre hinzogen. Umso erfreulicher waren die Ergebnisse der Prozesse. Das erste Urteil gegen Google wegen der Löschung einer 1-Stern-Bewertung haben wir für einen Berliner Gastwirt vor dem Landgericht Hamburg erstritten (LG Hamburg mit Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17, rechtskräftig).

Klagen gegen Google Bewertungen vor mehreren Landgerichten erfolgreich

Weitere positive Urteile oder Ergebnisse z. B. vor den Landgerichten Frankfurt a. M., Mainz, Berlin u. a. folgten. Mehrere Landgerichte waren der Meinung, dass auch bei 1-Stern-Bewertungen ohne Begleittext ein Prüfverfahren durchzuführen ist, wenn die Bewertung entsprechend juristisch beanstandet wird. Da Google dies unterlassen hat, wurde Google zur Löschung verurteilt. Das Landgericht Stuttgart hat es leider bislang (Stand Oktober 2018) nicht geschafft, eine im März 2017 eingereichte Klage in den USA zuzustellen. Ähnlich schleppend geht es z. B. am Landgericht Kaiserslautern zu. An weiteren Landgerichten sind noch Klagen anhängig, aber noch nicht entschieden. Das Landgericht Augsburg scheint mittlerweile seine Rechtsprechung zugunsten von Google aufgegeben zu haben. Das Landgericht Regensburg hat eine Klage gegen eine 1-Stern-Bewertung abgewiesen, hier läuft die Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Sie sehen: Es sind noch weitere Urteile zu erwarten und wir sind gespannt, ob eines der Verfahren zur abschließenden Klärung vor dem Bundesgerichtshof landet.

Kostenlose Erstberatung bei 1-Stern-Bewertungen ohne Text

Wenn auch Sie eine Google 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen oder eine Google Rezension löschen lassen wollen, rufen Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung gerne unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder schicken Sie uns das Kontaktformular unten. Wir können Ihnen meist in einem kurzen Gespräche sagen, was man gegen Ihre schlechten Bewertungen tun kann.

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