Jameda Warnhinweis
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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Warnhinweis bei Jameda Profil – Ist das zulässig?


Haben Sie einen Warnhinweis bei Jameda erhalten?

Sind Warnhinweise bei Jameda zulässig? So mancher Arzt wundert sich, dass das Arztbewertungsportal Jameda sein Bewertungsprofil mit einem Warnhinweis versehen hat. Ist das zulässig? Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ja, so das OLG Frankfurt a. M. mit Beschluss vom 19.11.2020 (Az. 16 W 37/29) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Rechtskraft des Beschlusses ist aktuell unbekannt.

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Arztbewertungsportal Jameda bei einem begründeten Verdacht auf Manipulation ein Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen darf. Hierfür müssten allerdings die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung eingehalten werden

Sind Warnhinweise bei Jameda zulässig?

Viele Ärzte kaufen sich positive Bewertungen und erhoffen sich hierdurch einen Wettbewerbsvorteil. Dies verstößt jedoch nicht nur gegen die Jameda-Richtlinien, sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht, da es sich um irrführende Angaben handelt. Potentielle Patienten gehen davon aus, dass es sich um echte Bewertungen von tatsächlichen Patienten handelt, was nicht der Fall ist. Um diese potentiellen Patienten vor einer solchen Irreführung zu schützen, hat Jameda nun einen Algorithmus entwickelt, der gekaufte Bewertungen aufspüren soll.

OLG Frankfurt: Warnhinweis war zulässige Verdachtsberichterstattung

Jameda darf ein Arztprofil mit einem Warnhinweis versehen, so das OLG Frankfurt. Allerdings muss hierfür ein begründeter Verdacht von gekauften Bewertungen vorliegen. Dieses Vorgehen von Jameda falle, so die Richter, unter eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Das OLG Frankfurt entschied über ein Arztprofil, bei dem Jameda den Hinweis „Bei einzelnen Bewertungen auf diesem Profil haben wir Auffälligkeiten festgestellt, die uns veranlassen an deren Authentizität zu zweifeln.“ angebracht hatte. Dieser Hinweis war lesbar, wenn man mit dem Mauszeiger über die Gesamtnote fuhr. Hierauf wies außerdem ein rotes Warnhinweisschild hin.

Warnhinweis in Ordnung bei zulässiger Verdachtsberichterstattung

Die Richter wendeten die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung analog an. Dies bedeutet, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen muss, dass Bewertungen auf dem Jameda Profil manipuliert sind. Jameda muss anhand von konkreten Umständen darlegen, dass bestimmte Bewertungen nicht authentisch sind, weil sie z. B. gekauft sind. Der Arzt hat dann seinerseits die Möglichkeit, diese Verdachtsmomente zu entkräften, beispielweise indem er die Bewertungen einzelnen Patienten zuordnet und dies Jameda mitteilt. Außerdem dürfe keine Vorverurteilung vorliegen. Außerdem müsse Jameda den Arzt vor der Veröffentlichung des Warnhinweises um eine Stellungnahme bitten, so dass dieser den Verdacht ausräumen könne. Auch darf der Warnhinweis nicht zeitlich unbeschränkt veröffentlicht werden darf. Das OLG Frankfurt sah einen Veröffentlichungszeitraum von ca. 6 Monaten noch als vertretbar an. Danach müsse Jameda die Angemessenheit des Warnhinweises erneut überprüfen und dem Betroffenen konkrete Gründe bzw. Verdachtsfälle darzulegen.

Was tun bei Warnhinweis auf Jameda?

Wenn Jameda an Ihrem Arzt-Profil einen Warnhinweis anbringt, sind Sie nicht machtlos. Es muss dann anwaltlich geprüft und vorgetragen werden, dass keine Manipulation am Konto vorgenommen wurde. Rufen Sie uns unter Telefon 07171 / 79 80 00 an. Gerne vertreten wir Sie und prüfen, ob man den Warnhinweis auf Ihrem Jameda-Konto entfernen lassen kann.

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