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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Bewertung löschen mit Agentur kann unzulässig sein


LG Traunstein verbietet einer Agentur das Löschen von Bewertungen mit Partner-Anwalt

Erneut hat ein Landgericht einer Agentur das Löschen von Bewertungen im Internet durch Beschluss verboten und das Verbot nach Widerspruch durch Urteil bestätigt (nicht rechtskräftig). Die Agentur hatte damit geworben, Bewertungen unter Einbindung eines Partner-Anwalts löschen zu lassen. Ebenso wurde ein Erfolgshonorar verlangt.

Eine Agentur, ein nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassenes Unternehmen, aus dem Bayrischen hatte auf ihrer Website damit geworben, gegen Erfolgshonorar negative Bewertungen löschen zu lassen. Im Falle eines Auftrages beauftrage die Agentur ihrerseits einen „Partner-Anwalt“. Dieser Partner-Anwalt kümmere sich dann intern um das Ob und Wie der Löschung der negativen Bewertung. Die Agentur erhalte die Informationen über den Bearbeitungsstand und halte den Kunden entsprechend auf dem Laufenden. Sollte die Beanstandung nicht erfolgreich sein, so übernehme die Agentur die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts, wo die Werbung.

Wer führt die Löschung der Google Bewertungen überhaupt durch?

Die Angaben der Agentur dürften irreführend sein. Der Werbung auf der Website war zu entnehmen, dass die Agentur die Löschung der Bewertungen durchführe und sich dabei eines Partner-Anwalts bediene, der als Subunternehmer für die Agentur tätig werde. Dies ist bereits unseres Erachtens berufsrechtlich verboten – ein Einkauf und Weiterverkauf von Anwaltsleistungen ist in diesem Zusammenhang rechtswidrig. Es stellt sich für uns ferner die Frage, ob die Agentur angesichts des Preises von knapp € 100,00 netto überhaupt einen Anwalt beauftragt oder die Beanstandung nicht gleich selbst vornimmt. Zumindest wollte die Agentur auf Nachfrage eines Testauftraggebers die Identität des angeblich eingeschalteten Anwalts nicht offenbaren.

Agentur oder Anwalt einschalten?

Die Werbung der Agentur war nach unserer Ansicht irreführend, zumindest aber widersprüchlich. Nach der Werbung sollten die Rechtsanwaltskosten des Partner-Anwalts von der Agentur getragen werden, sollte die Löschung der Bewertung fehlschlagen.

Wir haben uns daraufhin gefragt, was diese Aussage überhaupt bedeutet, denn das hieße ja im Umkehrschluss, das bei erfolgreicher Löschung der Kunde neben der Agentur auch den Partner-Anwalt bezahlen muss. Dies ging aus der Werbung nicht klar hervor, weshalb die Werbung missverständlich war.

LG Traunstein: Agentur darf Bewertungen nicht löschen lassen

Das LG Traunstein hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (in der Hauptsache noch nicht rechtskräftig, Stand 7.10.2021) der Agentur zunächst per Beschluss ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung verboten, unter diesen Bedingungen derartige Dienstleistungen anzupreisen.

Das LG Traunstein hat sich unserer Antragsschrift angeschlossen, dass es nur Rechtsanwälten erlaubt ist, negative Google Bewertungen zu löschen, da dies eine Rechtsdienstleistung darstellt. Nicht jede Google Bewertung lässt sich löschen. Hierzu muss die Bewertung rechtswidrig sein. Dies muss geprüft und gegenüber dem Portalbetreiber auch juristisch argumentiert werden. Selbst, wenn kein Kunde die Bewertung geschrieben hat, so ist bereits eine Subsumtion erforderlich, dass die Bewertung dann wegen einer unwahren Tatsachenbehauptung rechtswidrig ist. Diese Subsumtion geht weit über ein juristisches Alltagswissen hinaus und erfordert juristische Kenntnisse. Spätestens im Prüfverfahren muss vertieft juristisch argumentiert werden, warum die Bewertung rechtswidrig ist.

Rechtsberatung rechtswidrig trotz Kooperation mit Partnerkanzlei

Einige Agenturen versuchen deshalb, ihre fehlende Berechtigung zur Rechtsberatung dadurch zu umgehen, dass sie mit Anwälten zusammenarbeiten und diese intern mit der Beanstandung beauftragen (oder behaupten dies zumindest). Auch dieses sog. Erfüllungsgehilfenmodell ist nach unserer Auffassung unzulässig, da die Agentur in diesem Fall die Rechtsdienstleistungen selbst anbietet und durchführt. Auch wenn jemand, der zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nicht berechtigt ist, sich hierzu der der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient, bleibt dies ein Verstoß gegen das Rechtdienstleistungsgesetz (so BGH, Urteil vom 29.7.2009 – I ZR 166/06).

Bewertung löschen mit Agentur?

Nach dem LG Stuttgart und dem LG Hamburg hat nun ein weiteres Landgericht einer Agentur die Beanstandung von Internet-Bewertungen verboten, selbst wenn dies zusammen mit einem Partner-Anwalt erfolgt. Der Beschluss vom 27.4.2021, der im einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst ohne mündliche Verhandlung erlassen und später durch Urteil vom 14.6.2021 bestätigt wurde, ist aufgrund eines Hauptsacheverfahrens noch nicht endgültig. Die Agentur lässt nämlich nun in einem Hauptsacheverfahren prüfen, ob das Verbot rechtmäßig ist, das per Beschluss erlassen wurde. Wir rechnen damit, dass das LG Traunstein auch im Hauptsacheverfahren ein Verbot erlässt, da sich an der Sach- und Rechtslage nichts geändert hat.

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