Negative Google Bewertung löschen lassen mit ARAG
ARAG bezahlt die Löschung von Bewertungen
Damit schlechte, falsche oder unfaire Bewertungen im Netz Ihrem wirtschaftlichen Erfolg nicht schaden, arbeiten wir bei der Löschung von negativen Google Rezensionen unter anderem mit der ARAG Rechtsschutz für Gewerbetreibende zusammen.
Nutzen Sie daher unseren Löschdienst bezüglich rechtswidriger Google Bewertungen und rufen Sie uns unter Telefon 07171 / 79 80 00 an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG haben, wird diese die Anwaltskosten eventuell übernehmen, andernfalls bieten wir Ihnen faire Pauschalhonorare.
Deshalb sollten Sie schlechte Google Rezensionen löschen
Eine schlechte Bewertung bei Google oder Yelp kann ein Unternehmen sehr belasten. Nicht nur Kunden sondern auch potentielle Mitarbeiter werden abgeschreckt. Denn Sternebewertungen und Rezensionen sind für einen Großteil Ihrer Kundschaft mittlerweile der erste Berührungspunkt mit Ihrem Unternehmen. Laut Umfragen sind Online-Bewertungen in der Entscheidungsfindung für oder gegen ein Produkt mitunter gefragter als Expertenmeinungen und Empfehlungen von Freunden. Findet man rufschädigende Inhalte über Sie im Internet, ist Ihr Geschäft nachhaltig bedroht – und guter Rat teuer. Der Umgang mit negativen Bewertungen und das Löschen derselben hilft nicht nur, die Online-Reputation zu stärken. Unternehmen mit guten Bewertungen rutschen in den Suchergebnissen von Google, Bing und Co. nach vorne.
Google Bewertungen mit ARAG versichern
Für Besitzer eines Unternehmens mit einem Google My Business bzw. Google Maps Profil sind schlechte Bewertungen besonders gefährlich. Denn bei der Google Suche nach Ihrem Unternehmen erscheint meist sofort der Google Maps Einträg herausgehoben in den Suchergebnissen. Um diese Google Bewertungen wieder los zu werden gibt es meist nur eine Möglichkeit, nämlich die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Hier bietet die ARAG Rechtsschutz einen besonderen Versicherungsschutz mit dem Schadensersatz Paket.
Vorsicht vor dem ARAG web@ktiv-Paket
Nach unseren Recherchen wirbt die ARAG zwar bei ihrem Webaktiv-Paket damit, dass Bewertungen gelöscht werden können. Hierbei vermittelt sie jedoch Versicherungsnehmer an einen Löschdienst, der keine Anwaltskanzlei ist und diese Aufgaben überhaupt nicht durchführen darf wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Ein normaler Rechtsschutz für Gewerbetreibende reicht daher, wenn Sie mit der ARAG Rechtsschutz gegen negative Google-Bewertungen vorgehen wollen.
ARAG greift bei Pflichtverstoß
Die ARAG bietet für Probleme im Internet einen Rechtsschutz an, mit dem die Versicherung die Kosten für das Entfernen rufschädigender Beiträge im Internet übernimmt. Hierbei bringt Ihnen das Web@ktiv-Paket allerdings nichts, denn damit können Sie keinen Anwalt beauftragen, sondern lediglich einen Löschdienst, der vermutlich weder eine Ahnung hat, noch aus Anwälten besteht. Es muss immer ein Pflichtverstoß des Portalbetreibers Google vorliegen, bevor eine Rechtsschutzversicherung greift.
Tipp: Immer zum Anwalt
Wenn Sie eine negative Google Rezension löschen lassen wollen mit der ARAG web@ktiv, dann gehen Sie sofort zu einem spezialisierten Anwalt und rufen Sie uns unter Telefon 07171 / 79 80 00 an. Nehmen Sie keinesfalls den Löschdienst der ARAG in Anspruch. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Sofern dort Anwälte tätig sind, so sind diese nicht spezialisiert, sofern dies eine Agentur ist, so ist diese nicht befugt, derartige Rechtsdienstleistungen durchzuführen.