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LG München I – Pranger der Schande von Bild-Online rechtswidrig


Opfer des Internet-„Prangers der Schande“ bekommt vor LG München I Recht

Der Pranger der Schande der Bild-Zeitung war rechtswidrig. Das hat das LG München I (Urteil vom 9.3.2017 – 7 O 8254/16) entschieden. Die Bild-Zeitung darf niemanden, der seine zulässige Meinung auf Facebook äußert, an einen öffentlichen Pranger stellen.

Im Oktober 2015 hatte die Bild-Zeitung die Namen, Fotos und Beiträge Dutzender Facebook-Nutzer auf einer Doppelseite in der Printausgabe und bei Bild-Online veröffentlicht, die sich angeblich hetzerisch über Asylbegehrer geäußert hatten. Überschrieben waren die Beiträge mit „Wir stellen die Hetzer an den Pranger!“, „Herr Staatsanwalt übernehmen Sie“.

Nachdem das OLG München der Bild-Zeitung im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten hatte, das Bildnis einer Facebook-Nutzerin samt deren Namen im Rahmen ihres online Internet-Prangers der Schande zu veröffentlichen, entscheid das LG München I (Urteil vom 9. März 2017 – 7 O 8254/16) nun auch entsprechend im Hauptsacheverfahren und schloss sich der Rechtsprechung des OLG München an.

Keine Anprangerung mit Bildern und Namen von Personen

Bild-Online muss es unterlassen, das Bildnis unserer Mandantin samt Namen im Internet-Pranger der Schande zu veröffentlichen. Doch auch hiermit gibt sich die Bild-Zeitung nicht zufrieden, die bereits im Verfügungsverfahren angekündigt hatte, dies höchstrichterlich klären zu lassen. Offensichtlich will man unliebsame Meinungen auch in Zukunft öffentlich anprangern. Das Bundesverfassungsgericht hat derartige Anprangerungen bereits mehrfach verboten, so dass kein Bedürfnis für eine höchstrichterliche Klärung mehr bestehen dürfte.

Update:

Mittlerweile ist Bild-Online mit dem Pranger der Schande vor dem OLG München gescheitert. Es bleibt abzuwarten, ob Revision zugelassen und eingelegt wird.

Update 2019:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision nicht zugelassen. Das Urteil des OLG München ist rechtskräftig. Der Pranger der Schande von Bild-Online und der Bildzeitung war rechtswidrig.

 

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