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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Tripadvisor: Anzeige bei LFK wegen fehlender Kontaktmöglichkeit im Impressum


LFK ermittelt wegen Verstoß gegen die Impressumspflicht

Sie haben eine negative Tripadvisor-Bewertung erhalten und finden keine Kontaktmöglichkeit zu Tripadvisor ohne vorherige Anmeldung? Das Hotelbewertungsportal Tripadvisor bietet Stand Juli 2016 keine Kontaktmöglichkeit durch Kontaktformular oder E-Mail an. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hechler versucht der Betreiber des Hotelbewertungsportals auf diese Weise, der aufwändigen Bearbeitung von Beanstandungen von Hotelbetreibern wegen schlechter Bewertungen zu entgehen.

Da hierin ein Verstoß gegen § 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 TMG zu sehen ist, hat Rechtsanwalt Hechler im Auftrag eines Hotelbetreibers diese Ordnungswidrigkeit von Tripadvisor bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg angezeigt.

Keine deutsche Niederlassung vorgeschrieben

Da das Bundesministerium für Justiz noch immer keine Anstrengungen unternommen hat hat, wonach ausländische Portalbetreiber eine ladungsfähige Adresse in Deutschland zu unterhalten haben, ist dieses Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen das TMG die einzige Möglichkeit, Tripadvisor zu einer entsprechenden Kontaktmöglichkeit zu zwingen.

Das Verfahren erweist sich als schwierig, denn der Domaininhaber TripAdvisor LLC. hat ihren Sitz in den USA. Ein Vorgehen mit Ordnungswidrigkeitsverfahren ist damit praktisch unmöglich.

Admin-C angeschrieben

Es bleibt der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) lediglich die Möglichkeit, den bei der DENIC genannten administrativen Ansprechpartner zu kontaktieren, nämlich die TripAdvisor Germany GmbH. Obwohl fast alle ausländischen Portalbetreiber wie Yelp, Google oder auch Tripadvisor Niederlassungen in Deutschland haben, weisen diese die Verantwortung für negative Bewertungen jedoch stets mit dem Hinweis von sich, sie hätten mit dem Portalbetreiber nichts zu tun.

Wie sich herausstellte, stimmte die bei der Denic hinterlegte Adresse des Admin-C in München überhaupt nicht. Vielmehr scheint die TripAdvisor Germany GmbH ihren Sitz nunmehr bei der Kanzlei Lohrmann & Partner in Stuttgart zu haben. Die LFK hat nunmehr diese Kanzlei mit einem Hinweisschreiben auf das mangelhafte Impressum aufmerksam gemacht. Erst dann, wenn die fehlenden Angaben nicht alsbald ergänze, werde man die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens prüfen, teilte die LFK mit.

Es bleibt abzuwarten, ob sich Tripadvisor freiwillig dem deutschen Recht unterwirft.

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