Sanego Bewertung
löschen lassen!
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Sie sind Arzt und möchten eine negative Sanego-Bewertung löschen lassen? Rechtswidrige Bewertungen und Fake-Bewertungen auf Sanego können gelöscht werden – wir unterstützen Sie dabei bundesweit.
Ärzte werden ständig auf Portalen wie Sanego, Jameda oder Google bewertet. Nicht jede Bewertung ist sachlich: Manche sind unfair, diffamierend oder stammen gar nicht von echten Patienten. Solche Bewertungen können neue Patienten vom Besuch Ihrer Praxis abhalten. Die gute Nachricht: Fast jede negative Bewertung lässt sich auf Echtheit und Rechtmäßigkeit prüfen und – wenn sie rechtswidrig ist – entfernen.
Die meisten Patienten sehen Bewertungen allerdings zuerst bei Google. Wenn Sie dort ebenfalls negativ bewertet wurden, lesen Sie auch unseren Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.
Tipp: Machen Sie keine Experimente. Antworten Sie nicht vorschnell öffentlich auf die Bewertung und melden Sie sie nicht unbegründet. Eine unüberlegte Reaktion kann die Schweigepflicht verletzen und eine spätere Löschung erschweren. Sichern Sie einen Screenshot und lassen Sie die Bewertung prüfen.
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

„Ärzte müssen sich keinen Rufmord gefallen lassen – auch nicht anonym.“
Sanego ist ein Gesundheitsportal mit Arztsuche, Medikamenteninformationen und Community-Forum. Nach eigenen Angaben sind dort über 400.000 Bewertungen zu Ärzten, Zahnärzten und Kliniken veröffentlicht. Patienten bewerten in mehreren Kategorien, etwa Behandlungserfolg, Kompetenz, Beratung, Wartezeit oder Freundlichkeit des Praxisteams.
Wichtig für Sie: Gerade weil anonym bewertet werden kann, haben Sie als Arzt fast immer die Möglichkeit, den Behandlungskontakt zu bestreiten. Sanego muss das dann prüfen und den Verfasser um einen Nachweis bitten. Kann er keinen vorlegen, ist die Bewertung zu löschen.
Ärzte müssen Bewertungen grundsätzlich hinnehmen, auch kritische. Die Grenze ist aber überschritten, wenn eine Bewertung gegen geltendes Recht verstößt. Das ist vor allem in diesen Fällen so:
Manche Bewertungen überschreiten sogar die Grenze zur Strafbarkeit, etwa bei übler Nachrede oder Verleumdung. Auch dann bleibt der schnellste Weg in der Regel die Löschung über das Portal.
Sanego muss jeder Beanstandung nachgehen, die konkret und nachvollziehbar begründet ist. Für Arztbewertungsportale hat der Bundesgerichtshof diese Prüfpflicht besonders streng ausgestaltet (BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15 – „jameda II“): Bestreitet der Arzt den Behandlungskontakt, muss das Portal den Verfasser auffordern, die Behandlung genau zu beschreiben und Belege vorzulegen, etwa Terminbestätigungen oder Rechnungen.
Die Identität des Verfassers erfahren Sie dabei allerdings nicht. Der BGH hat entschieden, dass ein Arzt vom Portalbetreiber grundsätzlich keine Herausgabe der Nutzerdaten verlangen kann (BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Umso wichtiger ist es, die Löschung direkt beim Portal durchzusetzen.
Fazit: Eine sauber begründete Beanstandung ist der Schlüssel zur Löschung.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Sanego muss nur die Punkte prüfen, die Sie in Ihrer Beanstandung vortragen. Was dort fehlt, lässt sich später oft nicht mehr nachholen. So gehen wir vor:
Achtung, ärztliche Schweigepflicht: Als Arzt dürfen Sie weder in einer Beanstandung noch in einer öffentlichen Antwort Informationen über die Behandlung eines Patienten preisgeben. Schon die Bestätigung, dass jemand Patient war, kann problematisch sein. Lassen Sie die Beanstandung deshalb von einem spezialisierten Anwalt formulieren.
Unzufriedene Patienten bewerten häufig auf mehreren Portalen gleichzeitig. Prüfen Sie deshalb auch Ihre Profile bei Jameda und Google – dort hat eine negative Bewertung oft noch mehr Reichweite.
Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Die Löschung einer einzelnen Bewertung kostet ab 99 € zzgl. MwSt., bei mehreren Bewertungen erhalten Sie eine individuelle Pauschale. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostenübernahme für Sie.
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Sehen wir nach der Prüfung keine realistische Chance auf Löschung, sagen wir Ihnen das offen. Mehr dazu auf unserer Seite Kosten und Preise.
In aller Regel nicht. Ärzte müssen es nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich hinnehmen, auf Bewertungsportalen gelistet zu werden (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13). Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Portal zahlende Ärzte gezielt bevorzugt. Realistischer ist fast immer die Löschung der einzelnen rechtswidrigen Bewertung.
In der Regel nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Portal die Nutzerdaten des Verfassers grundsätzlich nicht an den Arzt herausgeben. Für die Löschung ist das aber auch nicht nötig: Sie müssen den Verfasser nicht kennen, um die Bewertung beanstanden zu können.
Wir raten davon ab, bevor die Löschung geprüft ist. Eine öffentliche Antwort kann die Schweigepflicht verletzen und bestätigt im schlimmsten Fall den Behandlungskontakt, den Sie eigentlich bestreiten wollen.
Ja, das kommt vor. Portale entfernen auch positive Bewertungen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese gekauft oder vom Arzt selbst veranlasst wurden. Verzichten Sie deshalb auf jede Form von gekauften Bewertungen. Das schadet Ihrer Glaubwürdigkeit und kann wettbewerbsrechtliche Folgen haben.
Das hängt vom Prüfverfahren ab. Bei klaren Verstößen kann es schnell gehen. Muss der Verfasser erst Stellung nehmen und Belege vorlegen, dauert es entsprechend länger. Wichtig ist, dass die Beanstandung von Anfang an vollständig ist.
Lassen Sie sich als Arzt nicht den Ruf Ihrer Praxis ruinieren. Wir sind seit 2012 auf die Löschung unberechtigter Bewertungen spezialisiert und vertreten Ärzte, Zahnärzte und Kliniken bundesweit. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine negative Sanego-Bewertung löschen lassen möchten.
Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.
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„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Jetzt anrufen: Wenn Sie eine negative Bewertung auf Sanego erhalten haben, rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 gerne für eine kostenlose Erstberatung an oder schreiben Sie uns.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
Über 50.000 Bewertungen gelöscht
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