Sanego Bewertung
löschen lassen!

50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung

„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“

Rechtsanwalt Hechler
Spezialisierte Anwälte für Arztbewertungen

Sanego Bewertung löschen

Negative Sanego-Bewertung entfernen – So geht’s

Sie sind Arzt und möchten eine negative Sanego-Bewertung löschen lassen? Rechtswidrige Bewertungen und Fake-Bewertungen auf Sanego können gelöscht werden – wir unterstützen Sie dabei bundesweit.

Ärzte werden ständig auf Portalen wie Sanego, Jameda oder Google bewertet. Nicht jede Bewertung ist sachlich: Manche sind unfair, diffamierend oder stammen gar nicht von echten Patienten. Solche Bewertungen können neue Patienten vom Besuch Ihrer Praxis abhalten. Die gute Nachricht: Fast jede negative Bewertung lässt sich auf Echtheit und Rechtmäßigkeit prüfen und – wenn sie rechtswidrig ist – entfernen.

Die meisten Patienten sehen Bewertungen allerdings zuerst bei Google. Wenn Sie dort ebenfalls negativ bewertet wurden, lesen Sie auch unseren Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.

Tipp: Machen Sie keine Experimente. Antworten Sie nicht vorschnell öffentlich auf die Bewertung und melden Sie sie nicht unbegründet. Eine unüberlegte Reaktion kann die Schweigepflicht verletzen und eine spätere Löschung erschweren. Sichern Sie einen Screenshot und lassen Sie die Bewertung prüfen.

Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.

Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

Negative Sanego Bewertung löschen

„Ärzte müssen sich keinen Rufmord gefallen lassen – auch nicht anonym.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Anonyme Bewertungen sind angreifbar
  • Sanego muss jede begründete Beanstandung prüfen
  • Schweigepflicht bei jeder Beanstandung beachten
Unsere Kanzlei ist bekannt aus

Sanego: So funktionieren die Bewertungen

Sanego ist ein Gesundheitsportal mit Arztsuche, Medikamenteninformationen und Community-Forum. Nach eigenen Angaben sind dort über 400.000 Bewertungen zu Ärzten, Zahnärzten und Kliniken veröffentlicht. Patienten bewerten in mehreren Kategorien, etwa Behandlungserfolg, Kompetenz, Beratung, Wartezeit oder Freundlichkeit des Praxisteams.

  • Anonyme Bewertungen sind möglich. Wer bewertet, muss keinen Namen und kein Pseudonym angeben, das nach außen erkennbar ist.
  • Vorabprüfung: Nach Angaben des Portals werden Bewertungen seit 2018 vor der Freischaltung automatisch und manuell geprüft. Rechtswidrige Bewertungen gelangen trotzdem immer wieder online.
  • Bewertungen bleiben lange sichtbar und prägen damit über Jahre das Bild Ihrer Praxis, gerade weil Sanego-Profile bei der Suche nach Arztnamen oft weit oben erscheinen.

Wichtig für Sie: Gerade weil anonym bewertet werden kann, haben Sie als Arzt fast immer die Möglichkeit, den Behandlungskontakt zu bestreiten. Sanego muss das dann prüfen und den Verfasser um einen Nachweis bitten. Kann er keinen vorlegen, ist die Bewertung zu löschen.

Wann ist eine Sanego-Bewertung rechtswidrig?

Ärzte müssen Bewertungen grundsätzlich hinnehmen, auch kritische. Die Grenze ist aber überschritten, wenn eine Bewertung gegen geltendes Recht verstößt. Das ist vor allem in diesen Fällen so:

  • Kein Behandlungskontakt: Der Verfasser war nie Patient Ihrer Praxis, zum Beispiel ein Wettbewerber, ein ehemaliger Mitarbeiter oder jemand, der nur vom Hörensagen berichtet.
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: etwa zu einer Behandlung, einer Diagnose, Wartezeiten oder Kosten, die so nicht stimmen.
  • Schmähkritik und Beleidigung: Es geht nicht mehr um die Behandlung, sondern nur noch darum, den Arzt persönlich herabzusetzen.
  • Namentliche Angriffe auf Praxispersonal: Wird eine Mitarbeiterin mit Namen kritisiert, kann das zusätzlich datenschutzrechtlich unzulässig sein. Mehr dazu auf unserer Seite Nennung von Namen in Bewertungen.

Manche Bewertungen überschreiten sogar die Grenze zur Strafbarkeit, etwa bei übler Nachrede oder Verleumdung. Auch dann bleibt der schnellste Weg in der Regel die Löschung über das Portal.

Prüfpflicht bei (fast) jeder Sanego-Bewertung

Anwalt für Sanego-Bewertungen

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Negative Sanego-Bewertung löschen lassen – So geht’s

Sanego muss nur die Punkte prüfen, die Sie in Ihrer Beanstandung vortragen. Was dort fehlt, lässt sich später oft nicht mehr nachholen. So gehen wir vor:

  • Kostenlose Erstberatung: Sie schicken uns den Link zur Bewertung. Wir prüfen, welche Aussagen angreifbar sind.
  • Anwaltliche Beanstandung: Wir beanstanden die Bewertung bei Sanego und begründen konkret, warum sie rechtswidrig ist.
  • Prüfverfahren begleiten: Legt der Verfasser eine Stellungnahme vor, reagieren wir fristgerecht und sachlich.
  • Notfalls gerichtlich: Löscht Sanego trotz berechtigter Beanstandung nicht, setzen wir die Löschung gerichtlich durch.

Achtung, ärztliche Schweigepflicht: Als Arzt dürfen Sie weder in einer Beanstandung noch in einer öffentlichen Antwort Informationen über die Behandlung eines Patienten preisgeben. Schon die Bestätigung, dass jemand Patient war, kann problematisch sein. Lassen Sie die Beanstandung deshalb von einem spezialisierten Anwalt formulieren.

Unzufriedene Patienten bewerten häufig auf mehreren Portalen gleichzeitig. Prüfen Sie deshalb auch Ihre Profile bei Jameda und Google – dort hat eine negative Bewertung oft noch mehr Reichweite.

Sanego-Bewertung löschen – Kosten

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Die Löschung einer einzelnen Bewertung kostet ab 99 € zzgl. MwSt., bei mehreren Bewertungen erhalten Sie eine individuelle Pauschale. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostenübernahme für Sie.

Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Sehen wir nach der Prüfung keine realistische Chance auf Löschung, sagen wir Ihnen das offen. Mehr dazu auf unserer Seite Kosten und Preise.

Häufige Fragen zu Sanego-Bewertungen

Kann ich mein Profil auf Sanego löschen lassen?

In aller Regel nicht. Ärzte müssen es nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich hinnehmen, auf Bewertungsportalen gelistet zu werden (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13). Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Portal zahlende Ärzte gezielt bevorzugt. Realistischer ist fast immer die Löschung der einzelnen rechtswidrigen Bewertung.

Erfahre ich, wer mich bewertet hat?

In der Regel nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Portal die Nutzerdaten des Verfassers grundsätzlich nicht an den Arzt herausgeben. Für die Löschung ist das aber auch nicht nötig: Sie müssen den Verfasser nicht kennen, um die Bewertung beanstanden zu können.

Soll ich auf eine negative Bewertung antworten?

Wir raten davon ab, bevor die Löschung geprüft ist. Eine öffentliche Antwort kann die Schweigepflicht verletzen und bestätigt im schlimmsten Fall den Behandlungskontakt, den Sie eigentlich bestreiten wollen.

Werden auch positive Bewertungen gelöscht?

Ja, das kommt vor. Portale entfernen auch positive Bewertungen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese gekauft oder vom Arzt selbst veranlasst wurden. Verzichten Sie deshalb auf jede Form von gekauften Bewertungen. Das schadet Ihrer Glaubwürdigkeit und kann wettbewerbsrechtliche Folgen haben.

Wie lange dauert die Löschung?

Das hängt vom Prüfverfahren ab. Bei klaren Verstößen kann es schnell gehen. Muss der Verfasser erst Stellung nehmen und Belege vorlegen, dauert es entsprechend länger. Wichtig ist, dass die Beanstandung von Anfang an vollständig ist.

Sanego-Bewertung löschen – Kostenlose Erstberatung

Lassen Sie sich als Arzt nicht den Ruf Ihrer Praxis ruinieren. Wir sind seit 2012 auf die Löschung unberechtigter Bewertungen spezialisiert und vertreten Ärzte, Zahnärzte und Kliniken bundesweit. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine negative Sanego-Bewertung löschen lassen möchten.

Negative Google Bewertung – Zum Anwalt!

Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.

Jetzt unverbindlich kontaktieren

    Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

    Rechtsanwalt Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
    Über 50.000 Bewertungen gelöscht
    Anwaltsprofil