Anruf der
Ruf-Schutz UG?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

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Ruf-Schutz UG – Anruf wegen Google Bewertungen?


Werbeanrufe der Ruf-Schutz UG ohne Einverständnis

Unser Mandant erhielt einen Anruf der Ruf-Schutz UG wegen seiner negativen Google-Bewertungen. Da er mit dem Anruf nicht einverstanden war und er auch kein Interesse daran hatte, haben wir die Ruf-Schutz UG in seinem Namen abgemahnt, derartige Anrufe zukünftig zu unterlassen.

Sogenannte Cold Calls, also Werbeanrufe ohne Einverständnis des Angerufenen, sind illegal. Darüber sah die Ruf-Schutz UG, An der Alster 6, 20099 Hamburg einfach hinweg und bot unserem Mandanten telefonisch die Löschung seiner negativen Google Bewertungen an. Danach übersendete er eine Auftragsbestätigung. Hätte er tatsächlich vorgehabt, juristisch gegenüber Google vorzugehen, wäre der Auftrag gem. § 134 BGB unwirksam gewesen. Davon abgesehen war der Werbeanruf illegal, weshalb uns der Mandant mit einer Abmahnung der Ruf-Schutz UG beauftragte und dieses Unternehmen auffordern ließ, eine Unterlassungserklärung gegenüber ihm abzugeben, dass derartige Anrufe nicht mehr vorkommen.

Abmahnung wegen Telefonanruf

Nach unserer Rechtsansicht haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen Ruf-Schutz bei Anrufen ohne Ihr Einverständnis. Wir mahnen Rufschutz ab und holen die Anwaltsgebühren direkt bei der Firma.

Google Bewertungen löschen meist Rechtsdienstleistung

Abgesehen davon, dass derartige Werbeanrufe illegal sind, ist das Löschen von Internet-Bewertungen für Unternehmen meist eine Rechtsdienstleistung, die ausschließlich Rechtsanwälte durchführen dürfen. Eine Ausnahme gibt es für Fälle, in denen die Löschdienste lediglich Informationen von Betroffenen an Google weiterleiten. Von letzterem Fall kann nicht ausgegangen werden, da diese Löschagentur den Auftrag ohne Informationen unseres Mandanten durchführen wollte.

Keine Zahlungsverpflichtung und Geld zurück!

Wenn Ruf-Schutz tatsächlich Rechtsdienstleistungen anbietet, wie auch anders sollten die Google Bewertungen gelöscht werden, liegt ein gem. § 134 BGB unwirksmer Vertrag vor, so dass Sie nichts an Ruf-Schutz bezahlen müssen. Wenn Sie bereits bezahlt haben, können Sie eventuell Ihr Geld zurückverlangen. Wir beraten Sie gerne.

Bundesweite Hilfe bei negativen Bewertungen

Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen wollen, nutzen Sie unser Kontaktformular oder untere kostenlose telefonische Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00.

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        Mit Absenden des Formulars beauftragen Sie uns zur Löschung neuer Google-Bewertungen zu einem Stammkundenpreis von € 99 zzgl. MwSt. pro Bewertung.


        Unkompliziert und schnell!

        * Hiermit bestätige ich, dass ich bereits Kunde bin und erteile den Auftrag zur sofortigen Einleitung des Prüfverfahrens bei Google zu einem Preis von € 99 zzgl. MwSt. pro Bewertung.Bitte bestätigen Sie das Honorar durch Anklicken des Kästchens

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