Erpressung mit
Bewertung?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Erpressung mit Bewertung – Wie Sie reagieren sollten


Erpressung mit negativer Bewertung kann strafbar sein

Unternehmen erfahren immer öfter Erpressungen mit Bewertungen. Immer öfter versuchen nicht unbedingt nur unzufriedene Kunden, Unternehmen zu einer Handlung zu nötigen, indem sie andernfalls mit einer negativen Bewertung drohen. Sobald eine negative Bewertung mit einer Forderung verknüpft wird, kann eine versuchte Erpressung vorliegen. Gehen Sie darauf nicht ein, wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können. 

Manche Kunden flippen bereits wegen Kleinigkeiten aus und versuchen,  rechtlich nicht durchsetzbaren Forderungen durch Erpressung mit Bewertung zu verwirklichen. Hierzu stellen Sie Unternehmen eine negative Bewertung in Aussicht, sollte etwa die Ware nicht zurückgenommen oder der Kaufpreis nicht teilweise erstattet werden. Dieses Phänomen erleben wir oft im Bereich von Schönheitsoperationen, wo meist Patientinnen meinen, einen Teil des Arzthonorars mit negativen Bewertungen zurückholen zu können. Doch dieses Vorgehen überschreitet oft die Schwelle zur Strafbarkeit. Wer anderen mit einem Übel droht, um damit finanzielle Vorteile durchzusetzen, macht sich schnell einer versuchten Erpressung schuldig. Es kann sich sogar um eine vollendete Erpressung handeln, wenn das erpresste Unternehmen darauf eingeht. Lesen Sie hier weiter, was Sie sich von Kunden bieten lassen müssen und wann eine Erpressung oder Nötigung vorliegt.

Erpressung mit Bewertung ist strafbar

Negative Bewertungen sind zwar zulässig, sofern es sich um wahre Tatsachenbehauptungen bzw. zulässige Meinungsäußerungen handelt. Ein Kunde darf auch z. B. eine negative Jameda Bewertung ankündigen oder in Aussicht stellen. Er darf jedoch nicht mit einer Bewertung drohen, denn dies stellt bereits eine strafbare Nötigung dar, wenn er damit eine Handlung erzwingen möchte. Verknüpft der Kunde die Drohung sogar mit der Forderung mit einem Preisnachlass oder einem anderen finanziellen Vorteil, macht er sich einer (versuchten) Erpressung strafbar. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde etwa eine negative Google Bewertung veröffentlicht und die Löschung gegen einen Preisnachlass anbietet.

Erpressung mit Bewertung? Wir helfen bundesweit

Die Erpressung mit einer Bewertung sollten Sie sich nicht gefallen lassen, sonst macht das Schule. Betroffene können bereits veröffentlichte Google Rezension löschen oder die Jameda Bewertung entfernen lassen. Vor allem aber kann man gegen den Erpresser mit einer Abmahnung und auch mit einer Strafanzeige vorgehen. Wir wissen, wie man mit solchen Straftätern umgeht, damit diese möglichst schnell die Bewertung wieder löschen. Rufen Sie uns hierzu unter Telefon 07171 / 79 80 00 an und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

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