Google 1 Stern
Bewertung löschen
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Keine Kosten“
Eine einzelne 1-Sterne-Bewertung ohne Text kann den Schnitt eines ganzen Google-Profils drücken – und der Bewerter muss dafür nicht einmal Kunde gewesen sein. Genau hier setzt die Rechtsprechung an: Wer keine eigene Erfahrung mit Ihrem Unternehmen nachweisen kann, darf es auch nicht mit 1 Stern bewerten. Hier erfahren Sie, wann sich eine 1-Sterne-Bewertung löschen lässt, wie das Verfahren abläuft und was es kostet.
Das Wichtigste in Kürze:
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der Löschbarkeit
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Löschantrag
Wir erstellen eine Löschaufforderung und verlangen die unverzügliche Löschung der Google Bewertung aufgrund von Rechtswidrigkeit.
Bewertung
gelöscht
In den meisten Fällen kann man die Google Rezension löschen. Nur ganz wenige Bewerter wehren sich, auch dann gibt es oft Möglichkeiten.
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Eine 1-Sterne-Bewertung ist angreifbar, sobald sie rechtswidrig ist. Das ist vor allem in drei Fällen so: Die Bewertung stammt von keinem echten Kunden, sie enthält unwahre Tatsachenbehauptungen oder sie verstößt gegen die Google-Richtlinien. Trifft einer dieser Punkte zu, kann die negative Bewertung bei Google entfernt werden – unabhängig davon, ob sie aus einem bloßen Stern besteht oder zusätzlich einen Text enthält. Wie das Verfahren bei Bewertungen mit ausführlichem Text abläuft, lesen Sie auf unserer Übersichtsseite Google Bewertung löschen.
Bei einer Bewertung ohne Text ist der fehlende Kundenkontakt der einzige Angriffspunkt – und genau der trägt. So hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17 (rechtskräftig) entschieden, dass Google eine Bewertung mit 1 Stern ohne Text löschen muss, da es hierfür keine sachliche Grundlage gibt. Ein Internetnutzer hatte das Restaurant unseres Mandanten mit 1 Stern ohne Text bewertet. Google hatte sich außergerichtlich geweigert, die Bewertung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Ein Gastwirt aus Berlin hatte Google auf Löschung einer 1-Stern-Bewertung verklagt, weil ihn eine Google-Nutzerin namens „Annemarie Kullerauge“ mit lediglich 1 Stern und ohne Text wie folgt abgebildet bewertet hatte.

Dem Gastwirt war eine Person namens „Annemarie Kullerauge“ nicht bekannt und er konnte sie auch nicht ermitteln. Er sah in der Bewertung keinen Bezug zu seiner Gaststätte und ließ Google anwaltlich auffordern, die Bewertung zu prüfen. Google weigerte sich mit dem Argument, dass kein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliege. Außerdem sah die Rechtsabteilung eine zulässige Meinungsäußerung in der Bewertung. Dafür sei nicht erforderlich, dass der Bewerter Gast oder Kunde gewesen sei. Vielmehr hätte es durchaus sein können, dass dem Bewerter das Gebäude nicht gefallen habe oder lediglich telefonischer Kontakt bestanden habe.
Anders sah dies das Landgericht Hamburg im Google-Urteil. Die Richter sahen in der Weigerung von Google, die Bewertung zu prüfen, einen Verstoß gegen die Prüfpflichten von Google. Hieraus folgte eine Haftung als mittelbarer Störer. Da ein Besuch des Bewerters in der Gaststätte nicht nachgewiesen war, lag keine zulässige Meinungsäußerung vor, da es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelte. Folglich verurteilte das Landgericht Hamburg Google, die Bewertung zu löschen. Die Entscheidung, dass Google auch Bewertungen mit 1 Stern ohne Text prüfen und ggf. löschen muss, ist von erheblicher praktischer Bedeutung, denn sie betrifft nahezu alle Unternehmen. Nach dem Urteil des Landgerichts darf nur derjenige ein Unternehmen bewerten, der auch eine entsprechende Erfahrung mit dem Unternehmen nachweisen kann, z. B. weil er Kunde des Unternehmens war. Dies gilt auch für bloße Meinungsäußerungen in Form einer 1-Stern-Bewertung ohne Text. Auf eine konkrete Beanstandung hin, dass es sich nicht um einen Kunden handelt, ist der Betreiber einer Bewertungsplattform verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Praxistipp: Nicht jeder darf Sie bewerten, auch nicht mit 1 Stern ohne Text! Bei einer Google-Bewertung mit 1 Stern ohne Text handelt es sich zwar inhaltlich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit des Bewerters findet jedoch dort ihre Grenze, wo es für eine negative Meinung über ein Unternehmen keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt, so das LG Hamburg in seinem Urteil.
Google hatte gegen das Urteil des LG Hamburg Berufung eingelegt. Das OLG Hamburg folgte allerdings unserer Auffassung und stellte eine Abweisung der Berufung in Aussicht. Google wollte offensichtlich ein Urteil eines Oberlandesgerichts vermeiden und nahm die Berufung zurück. Das Urteil des LG Hamburg ist daher rechtskräftig.
Mittlerweile hat auch das OLG Köln Google mit Urteil vom 26.9.2019 zum Löschen einer Google 1-Stern-Bewertung verurteilt. Das betroffene Unternehmen hatte einen Kundenkontakt zum Bewerter bestritten. Das sah das OLG Köln als ausreichende Beanstandung an. Google hatte sich geweigert, die 1-Stern-Bewertung überhaupt zu prüfen.
Diese Zahlen sprechen für sich:
Fehlen tatsächliche Bezugspunkte wie eine eigene Erfahrung, auf die sich eine Meinung stützt, oder sind diese Bezugspunkte unwahr, muss die Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten – und Sie bekommen die schlechte Bewertung bei Google weg. Das bedeutet: Wer bewertet, muss eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht haben und diese bei einer Beschwerde auch nachweisen können.
Für Sie als betroffenes Unternehmen ist das der entscheidende Hebel. Sie müssen nicht beweisen, dass der Bewerter kein Kunde war – Sie müssen den Kundenkontakt lediglich bestreiten. Den Nachweis schuldet anschließend der Bewerter.
Seit Geltung des Digital Services Act (2024) muss Google eine rechtswidrige Bewertung unverzüglich löschen. Voraussetzung ist eine entsprechende Begründung, weshalb die Bewertung rechtswidrig ist – bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text also regelmäßig der fehlende Kundenkontakt. Google kontaktiert daraufhin den Bewerter und fordert ihn auf, Nachweise für seine Erfahrung vorzulegen. Kommt Google dieser Pflicht nicht nach oder antwortet der Bewerter nicht, muss Google die 1-Stern-Bewertung löschen bzw. die Bewertung bleibt gelöscht.
Praxistipp:
Beachten Sie, dass das Prüfverfahren erst nach 6 Monaten abgeschlossen ist. Solange hat der Bewerter Zeit, die Bewertung reaktivieren zu lassen. Sollten Sie einen Löschdienst mit Erfolgshonorar beauftragt haben, bedenken Sie, dass dieser Erfolg erst nach 6 Monaten sicher eintritt.
Wenn Sie eine Google Bewertung löschen möchten, müssen Sie eine Löschaufforderung an Google schicken. Hierzu verwenden Sie am besten das Google Formular für rechtliche Beschwerden, denn E-Mails an support-deutschland@google.com werden nach eigenen Aussagen von Google nicht beantwortet, wenn es um Löschbegehren bezüglich Bewertungen geht.
Achten Sie darauf, dass Sie eine fundierte Begründung formulieren, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Google wird die Löschung ablehnen, wenn Sie nur "bitte Bewertung löschen" schreiben.
Zwar können Sie auch rechts neben der Bewertung auf die 3 Punkte klicken, dann auf „Rezension melden“ und dort die Gründe für die Unzulässigkeit der Bewertung auswählen ( z. B. „Themaverfehlung“ bei einer Fake-Bewertung). Dies kann zum Erfolg führen.
Das Löschen einer negativen Google-Bewertung kostet für 1 Rezension aktuell ab € 99 zzgl. MwSt., bei längeren Bewertungen oder komplizierten Sachverhalten mehr. Wenn Sie mehrere Google Bewertungen auf einmal löschen möchten, bieten wir faire Paketpreise an. Zuerst prüfen wir die Bewertungen kostenlos auf Löschbarkeit. Erst, wenn wir tätig werden, werden die vereinbarten Pauschalhonorare fällig. Da wir Rechtsanwälte sind und aufgrund unseres Studiums und Fachwissens über eine große Expertise verfügen, ist eine kostenlose Tätigkeit gesetzlich verboten.
Wenn Sie über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung verfügen und Google zu Unrecht die Löschung verweigert, liegt ein Rechtsschutzfall vor und die Versicherung muss eine Deckungszusage geben. Es gibt allerdings Ausschlusstatbestände, gerne beraten wir Sie hierzu.
Bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text gibt es genau einen Angriffspunkt: den fehlenden Kundenkontakt. Es existiert keine Aussage, deren Wahrheitsgehalt man prüfen könnte – deshalb entscheidet allein die Frage, ob der Bewerter überhaupt eine Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht hat.
Kommt Text hinzu, haben Sie zwei Angriffspunkte statt einem. Auch hier gilt: Die Bewertung muss von einem Kunden stammen, sonst ist sie rechtswidrig und löschbar. Stammt sie von einem Kunden, so muss der Inhalt der Bewertung wahr sein. Ist der Inhalt der Bewertung unwahr, können wir für Sie entweder gegen Google vorgehen oder gegen den Bewerter direkt, falls dessen Adresse bekannt ist.
Wenn Sie mehr als 1 Google Rezension zum Löschen beauftragen, machen wir Ihnen einen individuellen Fixpreis je nach Aufwand.
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und Deckungszusage
Ja, das ist sogar der Regelfall. Sie müssen den Bewerter nicht identifizieren. Es genügt, dass Sie den Kundenkontakt bestreiten. Ab diesem Zeitpunkt ist Google verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und den Bewerter zum Nachweis aufzufordern – so das LG Hamburg und das OLG Köln.
Inhaltlich ja – aber die Meinungsfreiheit endet dort, wo es für die negative Meinung keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt. Wer nie Kunde war, hat keinen Anknüpfungspunkt für eine Bewertung. Genau darauf stützt sich die Rechtsprechung.
Ja. Google hat in unseren Verfahren vor dem LG Hamburg insbesondere bestritten, dass Google eine textlose Bewertung überhaupt prüfen muss. Das Gericht (und auch der OLG Hamburg) haben klargestellt, dass eine Prüfpflicht auch dann besteht, wenn die Bewertung keinen Text enthält.
„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Wenn auch Sie eine Google 1-Stern-Bewertung löschen lassen möchten, können Sie uns jederzeit unter ☎ Telefon 07171 – 79 80 00 kontaktieren. Wir prüfen Ihre Bewertung kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen. Wir vertreten bundesweit zahllose Unternehmen gegen negative Google-Bewertungen.
Autor und Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Erklärvideo: Google Bewertung löschen