Arzt-Auskunft Bewertung löschen – So geht`s
Hilfe bei negativen Bewertungen auf Arzt-Auskunft.de
Sie wollen eine negative Bewertungen auf arzt-auskunft.de löschen lassen? Dieses Portal wird von der Stiftung Gesundheit aus Hamburg betrieben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich gegen schlechte Rezensionen auf diesem Portal vorgehen.
Auf dem Portal der Stiftung Gesundheit wird auf eine Arzt-Suche verlinkt. Von hier gelangt man zum Portal arzt-auskunft.de, wo sich in brav gegenderter Sprache nach eigenen Angaben die Praxen von 380.000 Ärzten und Zahnärzten präsentieren. Auf den ersten Blick kann man nicht erkennen, ob diese Arztpraxen dort freiwillig oder zwangsweise gelistet sind, was nach deutschem Recht möglich ist. Jeder, der seine Leistungen am Markt anbietet muss sich auch bewerten lassen. Es ist daher nicht möglich, rechtlich gegen die Stiftung Gesundheit vorzugehen und die Löschung des eigenen Profils dort rechtlich durchzusetzen.
In der Vergangenheit erhielt ein Mandant ein Fax von der Stiftung Gesundheit, wo man um Herausgabe seiner E-Mail-Adresse fragte, um ihn über neue Bewertungen zu informieren. Der Arzt hatte zuvor nicht in die Nutzung seiner Faxnummer eingewilligt.
Wer darf auf Arzt-Auskunft bewerten?
Anonyme Bewertungen sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Auf dem Portal Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit muss man offenbar nicht mal eine E-Mail-Adresse angeben, um eine Bewertung über einen Arzt zu schreiben. Stattdessen werden im Rahmen des Bewertungsprozesses vom Portal das Alter des Bewerters, dessen Krankenversicherungsart, der höchste Bildungsabschluss und das Haushaltseinkommen abgefragt. Was dies mit der Bewertung eines Arztes und der Qualität einer Rezension zu tun hat, bleibt das Geheimnis der Portalbetreiber.
Arzt-Auskunft: Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?
Bewertungen sind zwar grundsätzlich zulässig. Sie müssen jedoch auch rechtmäßig sein, was bedeutet, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zum geltenden Recht gehören auch die Nutzungsbedingungen des Portalbetreibers, solche sind jedoch auf dem Portal Arzt-Auskunft.de nicht auffindbar.
Unzulässig sind Rezensionen, die Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Niemand darf falsche Behauptungen über einen Arzt oder eine Praxis veröffentlichen. Bewertet jemand, der überhaupt nicht Patient des Arztes war, so kann auch dieser Umstand eine unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen. Auch Schmähkritik in Form einer denunzierenden persönlichen Herabsetzung des Arztes ist unzulässig.
Wann kann ich Einspruch gegen eine Bewertung einlegen?
Wie auf allen anderen Bewertungsportalen für Ärzte dürfen auch auf diesem Portal der Stiftung Gesundheit Bewertungen veröffentlicht werden. Zwar muss der Portalbetreiber die Bewertungen vor deren Veröffentlichung nicht prüfen. Allerdings entsteht mit dem Hinweis auf die Rechtswidrigkeit eine Prüfpflicht des Portalbetreibers. Eine Kontaktaufnahme ist über die E-Mail-Adresse der Stiftung Gesundheit möglich. Ein negativ bewerteter Arzt muss vorsichtig vorgehen, wenn er eine negative Bewertung auf Arzt-Auskunft löschen lassen will.
Negative Bewertung auf Arzt-Auskunft löschen – So geht’s!
Die Löschung einer negativen Bewertung ist möglich, wenn man an den Portalbetreiber eine hinreichend konkret bestimmte Beanstandung schickt. Eine solche löst dessen Prüfpflichten aus. Innerhalb einer gewissen Zeit muss die Prüfung durchgeführt werden, ob die Bewertung rechtmäßig ist. Dabei muss die Stiftung Gesundheit lediglich diejenigen Beanstandungspunkte prüfen, die der Arzt mitgeteilt hat. Hieraus ist ersichtlich, wie wichtig es ist, sich bei einer derartigen Rufschädigung von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen.
Arzt-Auskunft Bewertung löschen – Kostenlose Erstberatung
Wir sind seit über 10 Jahren auf die Löschung von unberechtigter Kritik im Internet spezialisiert. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular.
 
     


