Bewertungsretter – Anruf wegen Bewertung auf Google erhalten?
Werbeanrufe sind in der Regel illegal
Heute erhielt unsere Mandantin einen Anruf der Bewertungsretter. Man bot unserer Mandantin an, eine negative Google-Bewertung für € 149,00 löschen zu lassen. Was es mit diesem Angebot auf sich hat, erfahren Sie hier.
Sie heißen Bewertungshelden, Bewertungsretter, Goldstar Marketing und ähnlich. Agenturen versuchen, auf dem Markt der Rechtsberatung Gewinne zu machen, indem sie negativ bewertete Unternehmen anrufen und ihre Dienste zur Löschung von negativen Google Bewertungen anbieten. Letzteres kann rechtswidrig sein, denn das entgeltliche Löschen von Google Bewertungen erfordert eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienestleistungsgesetz. Ein nun neu aufgetauchtes Unternehmen sind die Bewertungsretter. Die Website der Bewertungsretter wird von der H-T GmbH aus Hannover betrieben. Es handelt sich dabei um keine Anwaltskanzlei. Auch der Geschäftsführer Taromi ist kein zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland.
Auch anderswo im Netz sind Berichte über Telefonanrufe der Bewertungsretter zu finden. Uns liegen mittlerweile 3 eidesstattliche Versicherungen von Betroffenen vor.
Darf Bewertungsretter einfach Unternehmen anrufen?
Nach unserer Ansicht nicht. Sogenannte Cold Calls sind generell unzulässig. Sie sind sowohl wettbewerbswidrig als auch unzulässig gegenüber dem angerufenen Unternehmen. Sollte bereits eine Geschäftsbeziehung stehen, sieht die Rechtslage anders aus. Eine Ausnahme besteht außerdem nach dem Gesetzeswortlaut, wenn man eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen erwarten kann. Für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung reicht ein allgemeiner Sachbezug zu dem vom angerufenen Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen nicht aus, weil Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden andernfalls nahezu unbeschränkt zulässig wäre. Die mutmaßliche Einwilligung des anzurufenden Gewerbetreibenden muss sich auf den Inhalt und (gerade auch) auf die Art der Werbung (hier: Telefonwerbung) erstrecken. Das ist bei einer oder mehreren negativen Bewertungen auf Google sicher nicht der Fall.
Handelt es sich um eine zulässige Leistung der Bewertungsretter?
Nach gefestigter Rechtsprechung stellt das Löschen von negativen Bewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar, wenn gegenüber Google der Grund der Rechtswidrigkeit begründet wird. So hat das Landgericht Stuttgart im Jahre 2021 einer Agentur verboten, negative Google Bewertungen für Kunden zu beanstanden, weil dort rechtlich gegenüber Google argumentiert wurde und keine Erlaubnis dazu vorlag. Die Löschaufforderung der Bewertung setze generell eine Subsumption voraus, so das LG Stuttgart zur Löschung von Bewertungen. Darüber half auch nicht der Hinweis auf deren Website hinweg, dass es sich nicht um Rechtsdienstleistungen handele.
Google Bewertungen mit Anwalt löschen
Sofern Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen wollen, setzen Sie auf spezialisierte Rechtsanwälte. Google fordert zur Einleitung des Prüfverfahrens bereits eine juristische Begründung, warum die Bewertung rechtswidrig sein soll. Eine solche Begründung kann Ihnen eine spezialisierte Anwaltskanzlei erstellen und an Google versenden, ohne gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen.
Folgen des Verstoßes gegen § 3 RDG
Wenn eine Tätigkeit gegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes verstößt, so könnte der Vertrag mit den Kunden gem. § 134 BGB nach unserer Ansicht unwirksam sein mit der Folge, dass der Kunde nichts an einen rechtswidrig handelnden Löschdienst bezahlen müsste.



