Stiftung Gesundheit verschickt E-Mail wegen Bewertung
Sie haben eine E-Mail der Stiftung Gesundheit aus Hamburg erhalten, weil demnächst eine neue Bewertung über Sie auf dem Portal arzt-auskunft.de veröffentlicht werden soll? Was ist nun zu tun?
In der E-Mail der Stiftung Gesundheit wird behauptet, es existiere ein Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, nachdem die Stiftung verpflichtet sei, den Betroffenen über neue Bewertungen zu informieren. Ob es einen solchen Beschluss gibt (wir konnten ihn im Internet nicht finden), mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls weist die Stiftung unseren Mandanten in der E-Mail darauf hin, dass eine neue Bewertung über seine Arztpraxis abgegeben worden sei. Die Bewertung wird sodann abgebildet. Es ist eine sehr negative Bewertung mit Text und Sternen.
Negative Bewertung wird bald veröffentlicht
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung mit dem nächsten Updatezyklus (Samstag in einer Woche) veröffentlicht werde und der Mandanten den Inhalt seines Eintrags sowie bereits bestehende Bewertungen direkt online ansehen könne. Er müsse hierzu arzt-auskunft.de in der Suche seinen Nachnamen sowie PLZ oder Ort eingeben.
Werbung für die Stiftung Gesundheit?
Der Empfehlungspool unter arzt-auskunft.de, so heißt es weiter, sei eine Gemeinschaftseinrichtung führender Gesundheitsportale im Internet. Diese Portale hätten sich auf Qualitätsstandards geeinigt, zu denen u. a. die sorgfältige Prüfung aller eingehenden Empfehlungen und Kommentare gehöre sowie auch die rechtskonforme Information der jeweiligen Ärzte.
Bewertung prüfen und beanstanden
Sollte der Arzt mit der Bewertung unzufrieden sein, so habe er die Möglichkeit, die Bewertung zu kommentieren. Hierzu solle er unter Angabe von Name, Praxisadresse und Fall, seinen Kommentar an folgende E-Mail-Adresse: adressredaktion@stiftung-gesundheit.de schicken. Man werde dann den Kommentar an die Nutzer-Bewertung anfügen. Bei böswilligen oder missbräuchliche Bewertung könne man unter Angabe der Gründe die Stiftung Gesundheit kommentieren. Was dann geschieht, wird nicht mitgeteilt. Wir schätzen, dass der Mandant sodann ein Angebot für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erhält. Es bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
E-Mail wegen Bewertung abstellen
Am Ende der E-Mail wirf auf eine „unsubscribe“-Möglichkeit hingewiesen. Fraglich ist, ob dies überhaupt notwendig ist, wenn der Betroffene sich bislang überhaupt nicht für derartige Nachrichten angemeldet hat. Die Stiftung Gesundheit rechtfertigt ihre E-Mail mit dem Beschluss der Datenschutzbehörden.
E-Mail der Stiftung Gesundheit – Was tun?
Wir raten dazu, erstmal abzuwarten, ob tatsächlich eine negative Bewertung veröffentlicht wird. In diesem Fall gibt es immer Möglichkeiten, diese Bewertungen auf arzt-auskunft.de anzugreifen. Das gilt grundsätzlich bei allen rechtswidrigen Bewertungen und nicht nur bei „böswilligen“ (was auch immer damit gemeint ist). Rufen Sie uns für eine kostenlose Bewertung unter Telefon 07171 – 79 80 00 an, wenn Sie eine fragwürdige E-Mail der Stiftung Gesundheit erhalten haben.