Vorsicht bei Anruf wegen negativer Bewertung!
Illegale Anrufe von Löschdienstleistern können Betrug sein
Sie haben einen Anruf erhalten mit dem Angebot, Ihre negative Google Bewertung löschen zu lassen? Dann sollten Sie auf der Hut sein, denn auf diesem Gebiet tummeln sich mittlerweile nicht wenige Betrüger.
Fast wöchentlich tauchen neue Kleinunternehmen auf, die negativ bewerteten Unternehmen das Löschen von Google-Bewertungen anbieten. Das geschieht meist per Telefonanruf oder per E-Mail. In der Regel liegt bei diesen Telefonanrufen keine mutmaßliche Einwilligung vor; Werbe-E-Mails sind jedoch stets rechtswidrig, sofern keine Einwilligung besteht. Auch die Löschdienstleistung ist dann rechtswidrig, wenn diese Löschagenturen eigene Beanstandungen an Google und andere Portale entwerfen, denn dann handelt es sich um erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen. Darüber hinaus erhärtet sich mittlerweile der Verdacht, dass hinter diesen Anbietern teilweise Betrüger stecken, denn das Erscheinen von negativen Google-Rezensionen steht oft in engem zeitlichem Zusammenhang mit den Werbeanrufen, die genau diese Bewertungen gegen Erfolgshonorar löschen wollen.
Löschen von Google Bewertungen Anwälten vorbehalten
Wie bereits mehrere Landgerichte entschieden haben, ist das Löschen von Google-Bewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung, die alleine Anwälten vorbehalten ist, wenn gegenüber dem Portalbetreiber juristisch argumentiert wird. Sofern Agenturen das juristische Entfernen von Bewertungen gegen Erfolgshonorar anbieten bzw. durchführen, geschieht dies rechtswidrig mit der Folge, dass der Auftrag rechtswidrig ist und somit auch kein Honoraranspruch entsteht.
Fazit: Wer eine illegale Löschdienstleistung beauftragt, muss diese nicht bezahlen.
E-Mails mit Werbeangeboten sind illegal
E-Mails ohne die Einwilligung der Empfänger ist generell unzulässig und kann mit einer Abmahnung verfolgt werden. Viele Unternehmen erhalten fast wöchentlich Angebote per E-Mail von dubiosen Löschdienstleistern, was selbstverständlich illegal ist.
Leiten Sie uns diesen illegalen Angebote gerne weiter an info@anwaltskanzlei-hechler.de. Wir gehen dagegen vor. Ebenso helfen wir Ihnen gerne, sollten Sie einen rechtswidrig handelnden Löschdienstleister beauftragt haben. Wenn der Auftrag gem. § 134 BGB unwirksam war, müssen Sie auch nichts an den Löschdienstleister bezahlen.
Vorsicht bei Beauftragung: Weitere Bewertungen drohen
Wer eine negative Google Bewertung erhält und kurz danach einen Anruf, diese Google Bewertung löschen zu lassen, sollte auf der Hut sein: Hat der Löschdienstleister die schlechte Bewertung selbst verfasst, wird er diese selbst löschen können und das Erfolgshonorar einstreichen. Wer einen solchen Anbieter beauftragt, hat nach unserer Einschätzung regelmäßig mit weiteren negativen Bewertungen desselben Anbieters zu rechnen. Denn wer einmal beauftragt und bezahlt hat, ist ein leichtes Opfer für weitere Betrügereien.
Mittlerweile sind auch manche Industrie- und Handelskammern auf dieses Thema aufmerksam geworden. So warnt z. B. die IHK Reutlingen vor derartigen Angeboten zur Löschung von Bewertungen, ebenso macht die IHK Siegen auf illegale Angebote von Löschdienstleistern aufmerksam.
Hilfe bei Werbe E-Mail und Anrufen wegen negativer Google Bewertungen
Rufen Sie uns an, wenn Sie Anrufe oder E-Mails mit Angeboten zur Löschung von negativen Google Bewertungen erhalten haben. Nicht nur helfen wir Ihnen anwaltlich gegen diese illegalen Angebote und wehren eventuell rechtswidrige Rechnungen derartiger Anbieter ab. Wir helfen Ihnen außerdem, die negativen Bewertungen zu löschen, die von diesen Löschdienstleistern stammen können.