Anruf wegen
Löschung?

Bundesweite Hilfe!

Wir schützen Ihren guten Ruf!

Kostenlose Anfrage

Keine Erfolgsaussichten - Keine Kosten

Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

Keine Erfolgsaussichten - Keine Kosten Kostenlose Anfrage

Erfahrung mit über 40.000 Bewertungen

Spezialisierte Anwaltskanzlei
Feste Preise pro Bewertung - Kein Kostenrisiko
Sehr hohe Erfolgsquoten

Vorsicht bei Anruf wegen negativer Bewertung!


Anrufe von Löschdienstleistern können Betrug sein

Sie haben einen Anruf erhalten mit dem Angebot, negative Google Bewertung löschen zu lassen? Dann sollten Sie auf der Hut sein, denn auf diesem Gebiet tummeln sich mittlerweile nicht wenige illegal handelnde Unternehmen.

Fast wöchentlich tauchen neue Kleinunternehmen auf, die negativ bewerteten Unternehmen das Löschen von Google-Bewertungen anbieten. Das geschieht meist per Telefonanruf oder per E-Mail. In der Regel liegt bei diesen Telefonanrufen keine mutmaßliche Einwilligung vor; Werbe-E-Mails sind jedoch stets rechtswidrig. Auch die Löschdienstleistung selbst kann rechtswidrig sein, denn dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wir haben mittlerweile mehrere Fälle dokumentiert, bei denen das Erscheinen von negativen Google-Rezensionen in einem sehr engem zeitlichem Zusammenhang mit den Werbeanrufen erfolgte, die genau diese Bewertungen gegen Erfolgshonorar löschen wollten.

Anruf von gutebewertung.com? Vorsicht!

Hinter der Domain gutebewertung.com befindet sich kein Unternehmen in Schwäbisch Gmünd oder Mutlangen. Die Hintermänner hatten die Texte unserer Website illegaler Weise kopiert und auf der Website behauptet, der Sitz des Unternehmens sei die Remsstraße 17 in Schwäbisch Gmünd.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Nürnberg und Ellwangen haben ergeben, dass es sich bei sämtlichen beteiligten Personen um gefälschte Identitäten handelt. Selbst Personalien von Domaininhaber waren derart verschleiert, dass niemand ermittelt werden konnte, wer hinter den unter gutebewertung.com angebotenen Leistungen steht. Wir bezweifeln, dass es das Unternehmen in der Theatergasse in 90402 Nürnberg gibt. Jedenfalls konnte die Staatsanwaltschaft keine Person namens Alban Feta (der angebliche Geschäftsführer) ausfindig machen und vermutete einen Fake.

Löschen von Google Bewertungen ist Rechtsdienstleistung

Wie bereits mehrere Landgerichte entschieden haben, ist das Löschen von Google-Bewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung, so etwa im Falle von Mein Rufretter. Sofern Löschdienstleister das Entfernen von Bewertungen gegen Erfolgshonorar und ohne Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz anbieten bzw. durchführen, kann dies rechtswidrig sein mit der Folge, dass der Auftrag rechtswidrig ist und kein Honorar geschuldet wird.

Fazit: Wer eine illegale Löschdienstleistung beauftragt, muss diese nicht bezahlen.

E-Mails mit Werbeangeboten sind illegal

Werbe-E-Mails an negativ bewertete Unternehmen sind generell unzulässig, wenn zuvor noch keine Geschäftsbeziehung oder eine Einwilligung bestand. Viele Unternehmen erhalten fast wöchentlich Angebote per E-Mail von dubiosen Löschdienstleistern.

Leiten Sie uns diese Werbe-E-Mail zur Löschung von negativen Google Bewertungen gerne weiter an info@anwaltskanzlei-hechler.de. Wir gehen dagegen vor. Ebenso helfen wir Ihnen gerne, sollten Sie einen rechtswidrig handelnden Löschdienstleister beauftragt haben. Wenn der Auftrag gem. § 134 BGB unwirksam war, müssen Sie nichts an den Löschdienstleister bezahlen.

Vorsicht bei Beauftragung: Weitere Bewertungen drohen

Wer eine negative Google Bewertung erhält und kurz danach einen Anruf, diese Google Bewertung löschen zu lassen, sollte auf der Hut sein: Hat der Löschdienstleister die schlechte Bewertung selbst verfasst, wird er diese selbst löschen können und das Erfolgshonorar einstreichen. Wer einen solchen Anbieter beauftragt, hat nach unserer Einschätzung regelmäßig mit weiteren negativen Bewertungen zu rechnen. Denn wer einmal beauftragt und bezahlt hat, ist ein leichtes Opfer für weitere Betrügereien.

Mittlerweile sind auch manche Industrie- und Handelskammern auf dieses Thema aufmerksam geworden. So warnt z. B. die IHK Reutlingen vor derartigen Angeboten zur Löschung von Bewertungen, ebenso macht die IHK Siegen auf illegale Angebote von Löschdienstleistern aufmerksam.

Hilfe bei Werbe E-Mail und Anrufen wegen negativer Google Bewertungen

Rufen Sie uns an, wenn Sie Anrufe oder E-Mails mit Angeboten zur Löschung von negativen Google Bewertungen erhalten haben. Nicht nur helfen wir Ihnen anwaltlich gegen diese illegalen Angebote und wehren eventuell rechtswidrige Rechnungen derartiger Anbieter ab. Wir helfen Ihnen außerdem, die negativen Bewertungen zu löschen.

Negative Google Bewertung – Zum Anwalt!

Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.

    Kostenlose Einschätzung anfordern

    Keine Erfolgsaussichten - Keine Kosten



    Erstberatung kostenlos!

    Vielen Dank für Ihre Anfrage!

     

     

      Kostenlose Einschätzung anfordern

      Keine Erfolgsaussichten - Keine Kosten



      Erstberatung kostenlos!

      Vielen Dank für Ihre Anfrage!