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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Abmahnung von Jameda erhalten? Fake-Bewertungen aufgedeckt und gelöscht


Jameda Abmahnung wegen Fake-Bewertungen

Sie haben eine Abmahnung von Jameda erhalten? Im Dezember 2018 erreichten zwei unserer Mandanten eine Abmahnung der Jameda GmbH aus München wegen Fake-Bewertungen. Den Ärzten wird vorgeworfen, sie hätten mehr als 10 gefälschte Bewertungen von dubiosen Anbietern für ihr Jameda-Profil gekauft. Rechtlicher Hintergrund: Derartige Manipulationen verstoßen gegen die Nutzungsrichtlinien des Arztbewertungsportals. Die Ärzte werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und horrende Anwaltskosten zu bezahlen. Zu Recht?

Jameda geht gegen gekaufte Bewertungen vor

Aus der Presse und der Abmahnung lässt sich entnehmen, dass Jameda rigoros gegen Käufer und Verkäufer von manipulierten bzw. gekauften Bewertungen vorgeht. So lässt sich der Presse entnehmen, dass man bereits die Portale „jameda-experten.de“ und „deinebewertung.net“ per Abmahnung bzw. einstweiliger Verfügung abschalten konnte. Tatsächlich sind diese Stand Dezember 2018 auch nicht mehr erreichbar unter diesen Adressen. Jameda hatte nach eigenen Angaben im Jahre 2017 bereits das Bewertungsangebot der Five Star Marketing UG per einstweiliger Verfügung unterbunden. Offenbar hatten viele Ärzte auch das dortige Angebot, Jameda Bewertungen zu kaufen, in Anspruch genommen. Dieses Vorgehen des Portalbetreibers ist grundsätzlich konsequent. Wer ein seriöses Bewertungsportal betreiben will, kann keine gekauften Bewertungen dulden. Wie hier im konkreten Fall vorgegangen wird, ist allerdings höchst fragwürdig.

Darf Jameda positive Bewertungen löschen?

Im Rahmen der Abmahnung wird mitgeteilt, man werde nicht nur die verdächtigen, weil angeblich gekauften, sondern sämtliche positiven Bewertungen löschen, die während des verdächtigen Zeitraums veröffentlicht wurden, nicht nur nachweisbar gekaufte. Von dieser Säuberung können natürlich auch rechtmäßige Bewertungen von echten Patienten betroffen sein. Dies ist rechtswidrig, da die Entfernung von rechtmäßig zustande gekommenen Bewertungen einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Ärzte darstellt.

Kaufen von positiven Bewertungen rechtswidrig

Es gibt kein Bewertungsportal, das den Kauf von Bewertungen nach den allgemeinen Nutzungsrichtlinien zulässt. Diese Nutzungsbedingungen sind geltendes Recht und sind zu beachten. Mit dem Kauf von Bewertungen verstößt man somit sofort gegen die Nutzungsrichtlinien von Jameda, ebenso handelt man wettbewerbswidrig gegenüber Konkurrenten, wobei ein Konkurrent wohl kaum den Kauf von Bewertungen nachweisen kann. Ob allerdings zwischen Jameda und dem abgemahnten Arzt ein Wettbewerbsverhältnis besteht, wie in der Abmahnung behauptet wird, ist fragwürdig. Weiterhin ist zweifelhaft, ob das Hausrecht des Portalbetreibers im Internet soweit geht, dass auch an sich unverdächtige Bewertungen zu entfernen. Ob ein solches Hausrecht bei Ärzten, die in keinerlei Vertragsverhältnis zu Jameda stehen, überhaupt gilt, ist gleichfalls fragwürdig.

Bewertungen wurden gekauft – Jameda Abmahnung prüfen

Sie müssen davon ausgehen, dass Sie selbst oder jemand für Sie Bewertungen gekauft hat. Die Abmahnung von Jameda hat daher einen triftigen Grund, mag Jameda auch über das Ziel hinausgeschossen sein. Das Kaufen von Bewertungen bleibt eine denkbar schlechte Idee. Nach der Abmahnung sind die Bewertungen samt Kaufpreis weg, außerdem jede Menge Geld für den Abmahnanwalt (€ 1.531,90 wergen gefordert) und den eigenen Anwalt. Man sollte daher den ehrlichen und seriösen Weg gehen, indem man echte positive Bewertungen von Patienten durch gute Leistungen generiert.

Rufen Sie uns gerne unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an, wenn Sie eine Abmahnung von Jameda erhalten haben.

 

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