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Google 1-Stern-Bewertung löschen: So geht`s!


Wie Sie eine Google Bewertung mit 1 Stern löschen lassen können

Viele Unternahmen möchten Google 1 Stern Bewertungen löschen lassen, weil diese sehr schädlich sind und man nicht nachvollziehen kann, was der Grund für die schlechte Bewertung war. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Rezensionen mit 1 Stern löschen lassen können, wie lange es dauert und wie Sie das selbst hinbekommen können. 

Sie können eine Google 1 Stern Bewertung löschen lassen, auch wenn kein Text dabei ist. Voraussetzung ist, dass die Bewertung von keinem Kunden stammt, denn einen anderen Angriffspunkt gibt es bei diesen Bewertungen nicht. So hat das LG Hamburg mit Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17 (rechtskräftig) entschieden, dass Google eine Bewertung mit 1 Stern mit sehr wenig Text muss, wenn es hierfür keine sachliche Grundlage gibt. Ein Internetnutzer hatte unseren Mandanten mit 1 Stern ohne Text bewertet. Google hatte sich außergerichtlich geweigert, die Bewertung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Bewertung sah wie folgt aus:

 

Google Bewertung mit 1 Stern ohne Text

Google Bewertung mit 1 Stern ohne Text

 

Die Entscheidung, dass Google auch Bewertungen mit 1 Stern ohne Text prüfen und ggf. löschen muss, ist von erheblicher praktischer Bedeutung, denn sie betrifft nahezu alle Gewerbetreibenden und Selbständigen. Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg darf nur derjenige ein Unternehmen bewerten, der auch eine entsprechende Erfahrung mit dem Unternehmen nachweisen kann, z. B. weil er Kunde des Unternehmens war. Dies gilt auch für bloße Meinungsäußerungen in Form einer 1-Stern-Bewertung ohne Text. Auf eine konkrete Beanstandung hin, dass es sich nicht um einen Kunden handelt, ist der Betreiber einer Bewertungsplattform verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Berliner Gastwirt wollte Google 1 Stern Bewertung löschen lassen

Ein Gastwirt aus Berlin hatte Google auf Löschung einer 1-Stern Bewertung verklagt. Eine Google-Nutzerin namens „Annemarie Kullerauge“ hatte seine Gaststätte auf Google Maps mit lediglich 1 Stern und ohne Text bewertet. Der Urheber der Bewertung hatte von der Möglichkeit, bei der Bewertung einen freien Text einzugeben, keinen Gebrauch gemacht. Der Gastwirt war eine Person namens „Annemarie Kullerauge“ nicht bekannt und er konnte sie auch nicht ermitteln. Er sah in der Bewertung keinen Bezug zu seiner Gaststätte und ließ Google anwaltlich auffordern, die Bewertung zu prüfen. Google weigerte sich mit dem Argument, dass kein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliege. Außerdem sah die Rechtsabteilung eine zulässige Meinungsäußerung in der Bewertung. Dafür sei nicht erforderlich, dass der Bewerter Gast oder Kunde gewesen sei. Vielmehr hätte es durchaus sein können, dass dem Bewerter das Gebäude nicht gefallen habe oder lediglich telefonischer Kontakt bestanden habe.

Landgericht Hamburg verurteilt Google zur Löschung von 1-Sterne-Bewertung

Anders sah dies das Landgericht Hamburg im Google-Urteil. Die Richter sahen in der Weigerung von Google, die Bewertung zu prüfen, einen Verstoß gegen die Prüfpflichten von Google. Hieraus folgte eine Haftung als mittelbarer Störer. Da ein Besuch des Bewerters in der Gaststätte nicht nachgewiesen war, lag keine zulässige Meinungsäußerung vor, da es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelte. Folglich verurteilte das Landgericht Hamburg Google, die Bewertung zu löschen.

Google 1 Sterne Bewertung löschen

Google 1 Stern Bewertungen löschen

Google muss 1-Stern Bewertung löschen

Bei einer Google-Bewertung mit 1 Stern ohne Text handelt es sich zwar inhaltlich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit des Bewerters findet jedoch dort ihre Grenze, wo es für eine negative Meinung über ein Unternehmen keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt, so das LG Hamburg in seinem Urteil. Fehlen also tatsächliche Bezugspunkte wie eine eigene Erfahrung, auf die sich eine Meinung stützt oder sind die tatsächlichen Bezugspunkte unwahr, muss die Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten. Dies bedeutet: Wer bewertet, muss auch nachweisen können, dass er eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat. Diese Erfahrung muss Google im Rahmen des Prüfverfahrens nachfragen. Kommt Google diese Pflicht nicht nach oder antwortet der Bewerter im Prüfverfahren nicht, muss Google die 1-Stern-Bewertung löschen.

Nicht jeder darf ein Unternehmen bewerten

Die weitläufige Meinung, jeder dürfe bewerten, wen er will, ist falsch. Auch für eine Meinungsäußerung bedarf es einer entsprechenden sachlichen Grundlage, sprich einer eigenen Erfahrung mit dem Unternehmen. Nur derjenige, der eine solche Grundlage oder Anknüpfungstatsache nachweisen kann, darf auch seine Meinung in Form einer 1-Stern-Bewertung äußern.

Daher ist es für Sie grundsätzlich nachteilig, wenn Sie Google schreiben, dass Sie den Verfasser der Bewertung kennen. Im Regelfall wissen Sie überhaupt nicht, wer die Bewertung geschrieben hat, selbst wenn Sie den verwendeten Namen kennen. Wer die Bewertung verfasst hat, weiß nur der Verfasser selbst.

OLG Hamburg: Google muss 1-Sterne-Bewertung löschen

Google hatte gegen das Urteil des LG Hamburg Berufung eingelegt. Das OLG Hamburg folgte allerdings unserer Auffassung und stellte eine Abweisung der Berufung in Aussicht. Google wollte offensichtlich ein Urteil eines Oberlandesgerichts vermeiden und nahm die Berufung zurück. Das Urteil des LG Hamburg ist daher rechtskräftig.

 

OLG Köln: Google muss 1 Stern Bewertung löschen

Mittlerweile hat auch das OLG Köln Google mit Urteil vom 26.9.2019 zum Löschen einer Google 1 Stern Bewertung verurteilt. Das betroffene Unternehmen hatte einen Kundenkontakt zum Bewerter bestritten. Das sah das OLG Köln als ausreichende Beanstandung an. Google hatte sich geweigert, die 1 Stern- Bewertung überhaupt zu prüfen.

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Wenn auch Sie eine Google 1 Stern Bewertung löschen lassen möchten oder auch eine textreiche Google Bewertung löschen entfernen lassen möchten, können Sie uns jederzeit unter Telefon 07171 – 79 80 00 kontaktieren. Wir vertreten bundesweit zahllose Unternehmen gegen negative Google-Bewertungen.

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