E-Mail von Sternearzt?
Illegale E-Mail Werbung wegen Google Bewertungen
Sie haben eine E-Mail von Sternearzt bekommen, in der man Ihnen anbietet, negative Google Bewertungen löschen zu lassen? Wir zeigen Ihnen, wer dahinter steckt und warum derartige E-Mails illegal sein können.
Als ob eine negative Google Bewertung nicht bereits schlimm wäre erhalten viele Unternehmen auch noch eine unerbetene E-Mail von einem Dienst, der sich als Rechtsanwaltskanzlei ausgibt und diese Google Bewertungen löschen lassen möchte, gegen Honorar versteht sich. In der E-Mail von Sternearzt und auf deren Website fällt häufig oft die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ oder „Anwalt“, obwohl es sich bei der Sternarzt GmbH aus dem Impressum nicht um eine Anwaltskanzlei handelt. Die Sternearzt GmbH ist noch nicht einmal im Handelsregister zu finden: Sie existiert nicht! Auch handelt es sich um keine Anwaltskanzlei und auch nicht um Rechtsanwälte. Was ist an dieser E-Mail und dem Angebot überhaupt wahr und seriös? Wenn Sie überlegen, wer es nötig hat, seine wahre Identität zu verschleiern, können Sie sich diese Frage selbst beantworten.
Sternearzt ist Teil eines Unternehmens namens Yaska aus der Türkei, das Portale wie meinrufretter.de, Sternlöscher, Sternenloscher und Deinrufretter betreibt. Zumindest Sternearzt.de wird vermutlich von der Biquadrat Marketing GmbH betrieben. Jedenfalls wurde die Biquadrat Marketing GmbH vom OLG Hamburg auf Unterlassung der Löschtätigkeiten verurteilt, die über die Website sternearzt.de beauftragt wurden. Der Beschluss des OLG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
Achtung vor unseriösen Anbietern
Auf dem Gebiet des Löschens von Google Bewertungen tummeln sich allerhand unseriöse Anbieter, die absurde Löschquoten behaupten und ihre Herkunft verschleiern.
E-Mail von Sternearzt – Rechtswidrig!
Bereits das Versenden von E-Mails an Unternehmen, mit denen keine Geschäftsbeziehung besteht ist grundsätzlich rechtswidrig. Hiervon gibt es auch keine Ausnahmen. Nicht nur stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Betriebsablauf dar. Auch sind derartige E-Mail ein rechtswidriger Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten.
Achtung: Keine Rechtsanwälte bei Sternearzt!
Unter www.rechtsanwaltsregister.org sind sämtliche Anwälte und GmbHs zu finden, die zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind. Nur wer zugelassen ist, darf sich straffrei als Rechtsanwalt bezeichnen. Bei der Sternearzt GmbH ist es anders: Sie darf es nicht, da die GmbH nicht zur Anwaltschaft zugelassen ist. Unter der Adresse Hirtenstraße 17 in Berlin ist tatsächlich kein einziger Anwalt zugelassen.
Gegen eine Anwaltskanzlei spricht auch schon das angebotene Erfolgshonorar, das für Rechtsanwälte generell berufsrechtlich und auch wettbewerbsrechtlich verboten ist.
Erfolgsquote von 95% nicht der einzige Fake
Es ist nicht ersichtlich, worauf sich die Löschquote von 95% beziehen soll, damit ist die Aussage irreführend und rechtswidrig. Eine solche Löschquote erreicht niemand, denn dann wären fast alle Bewertungen auf Google rechtswidrig. Damit nicht genug: Die dreisten Anbieter dieser Website haben auch noch von unserer Website www.loeschkoenig.de verschiedene Designelemente ohne Erlaubnis (hätten wir auch nicht erteilt!) übernommen, z. B. folgende Grafik:
Vorsicht bei E-Mail von Sternearzt
Bei Sternearzt handelt es sich um keinen Arzt und auch um keinen Rechtsanwalt. Es handelt sich um Unbekannte, die ihre Identität verschleiern und eine nicht existente GmbH ins Impressum schreiben und sich als Rechtsanwaltskanzlei in der Werbung bezeichnen, obwohl sie es nicht sind. Auch das Geschäftsmodell, das ein nicht zur Anwaltsschaft zugelassener Dienstleister Rechtsanwälte für sich arbeiten lässt, ist illegal.
Google Bewertung löschen mit echtem Rechtsanwalt
Wenn Sie eine Google Bewertung löschen lassen möchten, sollten Sie dies mit einem echten Rechtsanwalt tun. Rufen Sie uns bundesweit unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

