Bewertung löschen
auf Holidaycheck

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Holidaycheck-Bewertung löschen lassen- So geht`s


Bewertungen essentiell für den guten Ruf

Sie sind Hotelbetreiber und wollen eine negative Holidaycheck Bewertung löschen? Auf Hotelbewertungsportalen wie Holidaycheck wird nicht nur übertrieben gelobt, sondern auch hemmungslos gemeckert und kritisiert. Vor ihrer Veröffentlichung können Portalbetreiber diese Hotelbewertungen mit wirtschaftlich vernünftigen Aufwand nicht überprüfen. So mischen sich unter die authentischen Bewertungen von tatsächlichen Hotelgästen auch unzählige gefälschte und rechtswidrige Bewertungen. Für die Portalbetreiber können die gefälschten positiven Bewertungen ärgerlich sein, weshalb Holidaycheck in der Vergangenheit Abmahnungen an Hotels mit auffälligen Bewertungen verschickte und ein großes Portal für Bewertungshandel verklagte. Den Hotelbetreibern wiederum sind rechtswidrige negative Hotelbewertungen ein Dorn im Auge. Potentielle Urlauber und Hotelgäste orientieren sich tendenziell eher an schlechten Bewertungen und lassen sich dementsprechend von der Buchung des kritisierten Hotels abhalten. Folglich ist es für den wirtschaftlichen Erfolg eines Hotels und eines Reiseveranstalters essentiell wichtig, negative Bewertungen auf Holidaycheck löschen zu lassen, wenn möglich.

Wann sind Holidaycheck Bewertungen rechtswidrig?

Die HolidayCheck AG aus Bottighofen in der Schweiz hat umfangreiche Regel für die Inhalte von Bewertungen veröffentlicht. Der Nutzer des Portals muss sich unter anderem verpflichten, keine Inhalte einzustellen, die unwahr, diffamierend oder sonst rechtswidrig sind. Darüber hinaus sind nur Bewertungen zulässig, die sich auf Ereignisse oder Vorgänge beziehen, die der Bewerter selbst erlebt hat. Außerdem ist es unzulässig, Bewertungen gegen unangemessene Geldleistungen abzugeben. Damit spiegeln diese Nutzungsbedingungen die aktuelle Rechtslage im Bereich Internet-Bewertungen wider. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch jede Meinungsäußerung auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen muss. Die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik war schon immer unzulässig. Dies wird von den Gerichten aller Instanzen regelmäßig bestätigt.

Welche Bewertungen sind angreifbar?

Aufgrund der Tatsache, dass jede Bewertung immer auf einer eigenen Erfahrung des Bewerters basieren muss, ist jede negative Kritik angreifbar. Denn man kann immer bezweifeln, dass die Bewertung echt ist bzw. tatsächlich von einem Hotelgast stammt. In diesem Fall ist Holidaycheck verpflichtet, das Prüfverfahren einzuleiten und den Bewerter aufzufordern, Beweise für seinen Aufenthalt im Hotel vorzulegen. Kann er dies nicht, ist die Bewertung rechtswidrig und zu löschen. Dasselbe gilt im Falle der Behauptung von falschen Tatsachen. Wer ehrenrührige Tatsachen verbreitet, muss diese auch beweisen können. Gelingt dies dem Kritiker nicht, kann die Aussage nicht weiter veröffentlicht werden.

Was tun bei negativen Hotelbewertungen?

Holidaycheck Bewertungen lassen sich ähnlich wie Google Bewertungen spielend leicht fälschen, und zwar positive wie negative. Lassen Sie daher ihre negativen Bewertungen auf Holidaycheck konsequent auf Authentizität und Rechtsmäßigkeit prüfen. Hotelgäste tendieren laut aktueller Umfragen dazu, nur Hotels mit Top-Bewertungen zu buchen. Bereits zweit- oder drittplatzierte Hotels in Bestenlisten haben ein erhebliches Nachsehen.

Spezialkanzlei hilft bundesweit

Wenn Sie eine negative Bewertung auf Holidaycheck löschen lassen wollen, sind wir Ihnen bundesweit behilflich. Gerne können Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 nutzen oder uns ein Kontaktformular schicken.

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