Google Suchtreffer
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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Google Suchergebnis löschen – So geht`s


Der einfachste Weg: Ergebnisse aus Google-Suche entfernen

Sie wollen ein Suchergebnis aus der Google Suche entfernen lassen? Wir helfen Ihnen, rechtswidrige Websites und Treffer aus den Google Suchergebnissen löschen zu lassen. Ein Gerichtsverfahren gegen Google ist oft überhaupt nicht notwendig.

Sie haben bei der Google Suche ein Ergebnis entdeckt, auf dem rechtswidrige Inhalte über Sie veröffentlicht werden? Ihnen steht es frei, gegen den Betreiber der Website vorzugehen oder auch bei Google die Auslistung des Suchergebnisses zu beantragen.

Oft geschehen solche gezielten Schädigungen des Rufs von ausländischen Seitenbetreibern, z. B. aus Polen. Noch schlimmer ist es, wenn nicht nur der Seitenbetreiber, sondern auch der Website-Hoster im Ausland sitzt. Dann bleibt nur noch der Weg, die Löschung des Suchtreffers bei Google zu beantragen. Die vorliegenden Ausführungen betreffen nicht die Löschung von wahren, aber veralteten Tatsachsachenbehauptungen, also das Recht auf Vergessenwerden. Bei diesem Artikel geht es um die Löschung von aktuellen unwahren Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Rufschädigungen.

Google Suchtreffer entfernen – Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Häufige Rechtsverletzungen, die rechtlich gelöscht werden müssen, sind unwahre Tatsachenbehauptungen. Diese sind zivilrechtlich unzulässig. Soweit darüber hinaus Beleidigungen oder ehrenrührige Tatsachenbehauptungen vorliegen, befindet man sich im strafbaren Bereich (üble Nachrede, Verleumdung). Strafbare Äußerungen müssen selbstverständlich auch gelöscht werden.

Sofern wahre Tatsachen behauptet werden (z. B. Berichte über strafrechtliche Verurteilungen), könnten diese Berichterstattungen zulässig sein. Hierfür gibt es diverse, im Einzelnen komplizierte Regeln der Rechtsprechung. Wahre Tatsachen können allerdings gelöscht werden, wenn nach Ablauf etlicher Jahre die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen.

Auch bei eingestellten Strafverfahren lassen sich die Google-Suchergebnisse mit diesen Meldungen oft entfernen.

Löschung des Google Suchtreffers beim Anbieter

Der erste Ansprechpartner bei unwahren Tatsachenbehauptungen auf einer Website ist der Betreiber der Website, auf dem sich der Suchtreffer befindet. Denn dieser hat direkten Zugriff auf die rechtswidrigen Inhalte und kann diese selbst löschen. Auch wenn sich dieser im Ausland befindet, sollte man ihn dennoch zumindest per E-Mail zur Löschung auffordern. Der Betreiber haftet als Täter bzw. als unmittelbarer Störer für die Rechteverletzung.

Löschung des Suchtreffers beim Provider beantragen

Wenn Sie jemand gezielt von einer ausländischen Internetseite schädigt, kann man bei Verleumdungen oder anderen unwahren Tatsachenbehauptungen direkt gegen den Hostprovider, bei dem die Seiteninhalte gespeichert sind (Hostprovider vermietet Server), vorgehen. Zwar haftet ein Host-Provider haftet grundsätzlich nicht für fremde Inhalte auf seinem Server und muss auch nicht ohne Anlass überprüfen, ob dort Rechtsverstöße gespeichert sind. Sobald der Hostprovider jedoch Kenntnis von den Rechtsverstößen erlangt, muss er sofort handeln und die Inhalte entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren. Ebenso muss er eventuell Wiederholungen dieser Rechtsverstöße auch in der Zukunft verhindern.

Fazit: Hostprovider müssen Hinweise auf Rechtsverletzungen ernst nehmen.

Löschung von Suchtreffern bei Google beantragen

Um es deutlich zu sagen: Die Beantragung der Löschung eines Suchtreffers bei Google ist eine komplizierte und aufwändige Angelegenheit. Daher geht man als Opfer einer Rufmordkampagne nicht nur gegen Google, sondern parallel gegen mehrere sog. Störer vor. Oft löschen Hostprovider die rufschädigenden Internetseiten nach einem anwaltlichen Schreiben, weil sie eine juristische Auseinandersetzung scheuen.

Hier finden Sie das Formular von Google zur Löschung von Suchtreffern.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Jeder Fall ist anders. Wenn Sie rechtswidrige Google Suchtreffer löschen lassen wollen oder Google Rezensionen löschen lassen wollen, kontaktieren Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.

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