Google 1-Sterne-Bewertung löschen: So geht`s! (2026)
Wie Sie eine Google 1-Stern Bewertung löschen können
Google Bewertungen sind heutzutage ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Was passiert, wenn Sie eine unfaire Google 1-Sterne-Bewertung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie diese unfaire oder falsche Bewertung löschen lassen können.
(Fast) Jede Bewertung ist angreifbar
Oft kann man 1-Stern-Bewertungen ohne Text und sogar zulässige Meinungsäußerungen löschen, weil sich die Bewerter nicht wehren oder weil kein Kundenkontakt nachweisbar ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bewertung gelöscht werden kann: Wir prüfen Ihre Bewertung kostenlos. Kontaktieren Sie uns einfach.
Warum Mandanten uns für Google Löschungen beauftragen:
- Hochspezialisierte Anwaltskanzlei seit 2012
- Persönliche Betreuung durch Anwalt
- 40.000+ gelöschte Bewertungen
- Aktuelle Löschquote über 90%
- Faire Pauschalpreise
Wie kann ich eine Google Bewertung löschen lassen?
Sie können eine rechtswidrige Google Bewertung löschen lassen, egal, ob diese nur 1 Stern oder auch einen Text enthält. Voraussetzung ist immer, dass die Bewertung rechtswidrig ist, z. B. weil sie von keinem echten Kunden stammt, sie unwahre Behauptungen enthält oder gegen Google-Richtlinien verstößt. Dann kann die negative Bewertung auf Google entfernt werden.
Bei Bewertungen ohne Text ist der fehlende Kundenkontakt der einzige Angriffspunkt. So hat das LG Hamburg mit Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17 (rechtskräftig) entschieden, dass Google eine Bewertung mit 1 Stern ohne Text löschen muss, da es hierfür keine sachliche Grundlage gibt. Ein Internetnutzer hatte das Restaurant unseres Mandanten mit 1 Stern ohne Text bewertet. Google hatte sich außergerichtlich geweigert, die Bewertung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 – 79 80 00 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular.
“Lassen Sie jede Bewertung prüfen”
Wehren Sie sich gegen jede negative Bewertung. Wenn Sie nicht wissen, wer Sie bewertet hat, dürfen Sie den Kundenkontakt bestreiten.

Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt für Bewertungsrecht
Praxisbeispiel: Berliner Gastwirt wollte textlose Google 1 Stern Bewertung löschen lassen
Ein Gastwirt aus Berlin hatte Google auf Löschung einer 1-Stern Bewertung verklagt, weil ihn eine Google-Nutzerin namens „Annemarie Kullerauge“ mit lediglich 1 Stern und ohne Text wie folgt abgebildet bewertet hatte.
Dem Gastwirt war eine Person namens „Annemarie Kullerauge“ nicht bekannt und er konnte sie auch nicht ermitteln. Er sah in der Bewertung keinen Bezug zu seiner Gaststätte und ließ Google anwaltlich auffordern, die Bewertung zu prüfen. Google weigerte sich mit dem Argument, dass kein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliege. Außerdem sah die Rechtsabteilung eine zulässige Meinungsäußerung in der Bewertung. Dafür sei nicht erforderlich, dass der Bewerter Gast oder Kunde gewesen sei. Vielmehr hätte es durchaus sein können, dass dem Bewerter das Gebäude nicht gefallen habe oder lediglich telefonischer Kontakt bestanden habe.
Landgericht Hamburg verurteilt Google zur Löschung von 1-Sterne-Bewertung
Anders sah dies das Landgericht Hamburg im Google-Urteil. Die Richter sahen in der Weigerung von Google, die Bewertung zu prüfen, einen Verstoß gegen die Prüfpflichten von Google. Hieraus folgte eine Haftung als mittelbarer Störer. Da ein Besuch des Bewerters in der Gaststätte nicht nachgewiesen war, lag keine zulässige Meinungsäußerung vor, da es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelte. Folglich verurteilte das Landgericht Hamburg Google, die Bewertung zu löschen.
Die Entscheidung, dass Google auch Bewertungen mit 1 Stern ohne Text prüfen und ggf. löschen muss, ist von erheblicher praktischer Bedeutung, denn sie betrifft nahezu alle Unternehmen. Nach dem Urteil des Landgerichts darf nur derjenige ein Unternehmen bewerten, der auch eine entsprechende Erfahrung mit dem Unternehmen nachweisen kann, z. B. weil er Kunde des Unternehmens war. Dies gilt auch für bloße Meinungsäußerungen in Form einer 1-Stern-Bewertung ohne Text. Auf eine konkrete Beanstandung hin, dass es sich nicht um einen Kunden handelt, ist der Betreiber einer Bewertungsplattform verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.
Praxistipp: Nicht jeder darf Sie bewerten, auch nicht mit 1 Stern ohne Text! Bei einer Google-Bewertung mit 1 Stern ohne Text handelt es sich zwar inhaltlich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit des Bewerters findet jedoch dort ihre Grenze, wo es für eine negative Meinung über ein Unternehmen keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt, so das LG Hamburg in seinem Urteil.
OLG Hamburg: Google muss 1-Sterne-Bewertung löschen
Google hatte gegen das Urteil des LG Hamburg Berufung eingelegt. Das OLG Hamburg folgte allerdings unserer Auffassung und stellte eine Abweisung der Berufung in Aussicht. Google wollte offensichtlich ein Urteil eines Oberlandesgerichts vermeiden und nahm die Berufung zurück. Das Urteil des LG Hamburg ist daher rechtskräftig.
Google muss auch textlose 1-Stern Bewertungen löschen
Fehlen also tatsächliche Bezugspunkte wie eine eigene Erfahrung, auf die sich eine Meinung stützt oder sind die tatsächlichen Bezugspunkte unwahr, muss die Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten und Sie bekommken die schlechte Bewertung bei Google weg. Dies bedeutet: Wer bewertet, muss eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht haben und diese bei einer Beschwerde auch nachweisen können.
Wie sind die Kosten für das Löschen einer Google Rezension?
Das Löschen einer negativen Google-Bewertung kostet für 1 Rezension aktuell ab € 99 zzgl. MwSt., bei längeren Bewertungen oder komplizierten Sachverhalten mehr. Wenn Sie mehrere Google Bewertungen auf einmal löschen möchten, bieten wir faire Paketpreise an. Zuerst prüfen wir die Bewertungen kostenlos auf Löschbarkeit. Erst, wenn wir tätig werden, werden die vereinbarten Pauschalhonorare fällig. Da wir Rechtsanwälte sind und aufgrund unseres Studiums und Fachwissens über eine große Expertise verfügen, ist eine kostenlose Tätigkeit gesetzlich verboten.
Wenn Sie über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung verfügen und Google zu Unrecht die Löschung verweigert, liegt ein Rechtsschutzfall vor und die Versicherung muss eine Deckungszusage geben. Es gibt allerdings Ausschlusstatbestände, gerne beraten wir Sie hierzu.
So läuft das Prüfverfahren aktuell ab
Seit Geltung des Digital Services Act (2024) muss Google die Bewertung löschen, und zwar unverzüglich. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Begründung, weshalb die Bewertung rechtswidrig ist (z. B. fehlender Kundenkontakt). Sodann kontaktiert Google den Bewerter und forderte diesen auf, Nachweise für seine Erfahrung vorzulegen. Kommt Google diese Pflicht nicht nach oder antwortet der Bewerter im nicht, muss Google die 1-Stern-Bewertung löschen bzw. die Bewertung bleibt gelöscht.
Praxistipp: Beachten Sie, dass das Prüfverfahren erst nach 6 Monaten abgeschlossen ist. Solange hat der Bewerer Zeit, die Bewertung reaktivieren zu lassen. Sollten Sie einen Löschdienst mit Erfolgshonorar beauftragt haben, bedenken Sie, dass dieser Erfolg erst nach 6 Monaten sicher eintritt.
Sind auch Bewertungen mit Text löschbar?
Selbstverständlich! Auch hier gilt: Die Bewertung muss von einem Kunden stammen, sonst ist sie rechtswidrig und löschbar. Stammt sie von einem Kunden, so muss natürlich der Inhalt der Bewertung, also der Text, wahr sein. Ist der Inhalt der Bewertung unwahr, können wir für Sie entweder gegen Google vorgehen oder gegen den Bewerter direkt, falls dessen Adresse bekannt ist.
OLG Köln: Google muss 1 Stern Bewertung löschen
Mittlerweile hat auch das OLG Köln Google mit Urteil vom 26.9.2019 zum Löschen einer Google 1 Stern Bewertung verurteilt. Das betroffene Unternehmen hatte einen Kundenkontakt zum Bewerter bestritten. Das sah das OLG Köln als ausreichende Beanstandung an. Google hatte sich geweigert, die 1 Stern- Bewertung überhaupt zu prüfen.
Kostenlose Erstberatung nutzen
Wenn auch Sie eine Google 1 Stern Bewertung löschen lassen möchten oder auch eine textreiche Google Bewertung löschen lassen möchten, können Sie uns jederzeit unter ☎ Telefon 07171 – 79 80 00 kontaktieren. Wir vertreten bundesweit zahllose Unternehmen gegen negative Google-Bewertungen.


