Bewertung auf
Klinikbewertungen.de?
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Ihre Klinik wird auf Klinikbewertungen.de negativ bewertet? Rechtswidrige Bewertungen und Fake-Bewertungen lassen sich löschen. Wir haben bereits vor Gericht erreicht, dass der Betreiber 9 von 10 negativen Bewertungen über eine Klinik entfernt hat.
Kliniken und Klinikärzte werden nicht nur auf Portalen wie Jameda oder Google bewertet, sondern auch auf Sanego und Klinikbewertungen.de. Die Erfahrungsberichte dort sind oft lang, emotional und voller Tatsachenbehauptungen. Für Patienten, die sich für eine Operation oder Reha entscheiden, sind sie ein wichtiger Maßstab – und eine unfaire Bewertung kann sie abschrecken.
Die meisten Patienten sehen Bewertungen allerdings zuerst bei Google. Wurde Ihre Klinik auch dort negativ bewertet, lesen Sie unseren Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.
Tipp: Bewertungen sichern und nicht antworten. Fertigen Sie Screenshots aller negativen Bewertungen mit Datum und Link an. Antworten Sie nicht öffentlich, bevor die Löschung geprüft ist – eine Antwort kann die Schweigepflicht berühren und die spätere Beanstandung erschweren.
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

„Auch lange Erfahrungsberichte lassen sich löschen, wenn sie nicht stimmen.“
Klinikbewertungen.de ist eines der ältesten Bewertungsportale für Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Fachkliniken in Deutschland. Es besteht seit 2006 und ist aus dem Gesundheitsportal MedizInfo hervorgegangen. Betreiber ist laut Impressum Jürgen Wehner mit einer Anschrift in Malibu, USA.
Sitz in den USA – trotzdem deutsches Recht: Das Portal richtet sich an deutsche Patienten und bewertet deutsche Kliniken. Für die Frage, ob eine Bewertung rechtswidrig ist, gilt deshalb deutsches Recht, und deutsche Gerichte sind zuständig. Der Betreiber reagiert nach unserer Erfahrung auch selbst auf Beanstandungen.
Nach mehreren negativen Bewertungen fragen sich viele Kliniken, ob sie sich nicht ganz aus dem Portal entfernen lassen können. Einen Anspruch darauf gibt es in aller Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte und medizinische Einrichtungen, die ihre Leistungen am Markt anbieten, es grundsätzlich hinnehmen müssen, bewertet zu werden (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13).
Ob der Betreiber einer Bitte um Löschung des gesamten Klinikeintrags freiwillig nachkommt, liegt allein bei ihm. Realistischer und wirksamer ist deshalb fast immer die gezielte Löschung der einzelnen rechtswidrigen Bewertungen.
Die Meinungsfreiheit schützt keine unwahren Tatsachen. Auch Kliniken als Unternehmen genießen den Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs. Angreifbar ist eine Bewertung vor allem in diesen Fällen:
Achtung, Schweigepflicht: Auch Kliniken und ihre Ärzte dürfen in einer Beanstandung oder einer öffentlichen Antwort keine Details über die Behandlung eines Patienten preisgeben. Die Begründung muss wirksam sein, ohne Patientengeheimnisse offenzulegen. Diesen Spagat sollten Sie einem spezialisierten Anwalt überlassen.
Der Portalbetreiber muss eine Bewertung prüfen, sobald er konkret auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird. Dafür muss man ihm so detailliert wie möglich darlegen, welche Tatsachen nicht stimmen und warum. Pauschale Beschwerden reichen nicht.
Geht es um reine Meinungsäußerungen, gibt es keine Tatsache, die man widerlegen könnte. Dann ist der wichtigste Ansatzpunkt der Behandlungskontakt: Bestreitet die Klinik, dass der Bewertende überhaupt Patient war, muss der Betreiber beim Verfasser nachfragen und Belege anfordern.
Fazit: Je konkreter die Beanstandung, desto größer die Chance auf Löschung.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf im Jahr 2018 haben wir für eine Klinik erreicht, dass der Betreiber von Klinikbewertungen.de 9 von 10 negativen Bewertungen entfernt hat. Der Grund: Die Bewertenden hatten sich auf die Beanstandung hin nicht zurückgemeldet und ihren Behandlungskontakt nicht belegt.
Das zeigt: Auch bei einer ganzen Reihe negativer Bewertungen bestehen gute Chancen, fast alle davon löschen zu lassen – vorausgesetzt, die Beanstandung ist sauber begründet und wird konsequent verfolgt.
Klinikbewertungen.de war schon Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Der Betreiber hatte eine beanstandete Bewertung nicht gelöscht, sondern eigenhändig umformuliert und einzelne Passagen entfernt. Der BGH sah darin ein Zu-eigen-Machen der Bewertung: Wer die angegriffenen Aussagen inhaltlich prüft und selbst entscheidet, was stehen bleibt, verlässt die Rolle des neutralen Vermittlers. Der Betreiber haftet dann wie für eigene Äußerungen (BGH, Urteil vom 04.04.2017, Az. VI ZR 123/16).
Für Kliniken bedeutet das: Ändert der Betreiber eine Bewertung ab, statt sie zu löschen, und bleiben rechtswidrige Aussagen stehen, kann direkt gegen ihn vorgegangen werden – mit geringeren Hürden als bei einer fremden Bewertung.
Bewertungen auf mehreren Portalen? Unzufriedene Patienten bewerten häufig parallel bei Google, Jameda, Sanego oder Klinikbewertungen.de. Gerade Google-Bewertungen sind für Kliniken besonders sichtbar. Wie die Löschung dort abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.
Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Die Löschung einer einzelnen Bewertung kostet ab 99 € zzgl. MwSt. Kliniken haben oft mehrere Bewertungen auf verschiedenen Portalen – dafür erstellen wir Ihnen eine individuelle Pauschale.
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Sehen wir nach der Prüfung keine realistische Chance auf Löschung, sagen wir Ihnen das offen. Mehr dazu auf unserer Seite Kosten und Preise.
Ja. Das Portal richtet sich an Patienten in Deutschland und bewertet deutsche Kliniken, deshalb gilt deutsches Recht. Nach unserer Erfahrung reagiert der Betreiber auf sauber begründete Beanstandungen, und notfalls lässt sich die Löschung auch gerichtlich durchsetzen, wie unser Verfahren vor dem LG Düsseldorf zeigt.
In der Regel nicht. Das Portal gibt Namen und E-Mail-Adressen nach eigenen Angaben nicht an Kliniken weiter. Für die Löschung ist das auch nicht nötig: Die Beanstandung richtet sich an den Betreiber, nicht an den Verfasser.
Nicht, bevor die Löschung geprüft ist. Eine Antwort kann die Schweigepflicht verletzen und bestätigt im schlimmsten Fall, dass der Bewertende Patient war – genau das, was Sie womöglich bestreiten wollen.
Ja, oft sogar leichter. Bei älteren Bewertungen können die Verfasser ihren Behandlungskontakt häufig nicht mehr belegen oder reagieren nicht mehr auf Rückfragen des Portals. Genau so kam es in unserem Verfahren zur Löschung von 9 der 10 Bewertungen.
Dann haftet der Betreiber nach der Rechtsprechung des BGH für die verbleibenden Aussagen wie für eigene. Stehen danach noch rechtswidrige Behauptungen im Text, kann direkt gegen ihn vorgegangen werden. Sprechen Sie uns in diesem Fall unbedingt an.
Die Anwaltskanzlei Hechler ist seit 2012 auf die Löschung unberechtigter Bewertungen spezialisiert und vertritt Kliniken, Krankenhäuser und Ärzte bundesweit gegen verschiedene Portalbetreiber. Wir schauen uns Ihre Bewertungen an und sagen Ihnen, ob und wie eine Löschung auf Klinikbewertungen.de möglich ist.
Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.
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„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
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Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
Über 50.000 Bewertungen gelöscht
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