Bewertung auf
Klinikbewertungen.de?

50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung

„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“

Rechtsanwalt Hechler
Spezialisierte Anwälte für Kliniken

Negative Bewertungen auf Klinikbewertungen.de löschen

Bundesweite Hilfe bei rechtswidrigen Klinikbewertungen

Ihre Klinik wird auf Klinikbewertungen.de negativ bewertet? Rechtswidrige Bewertungen und Fake-Bewertungen lassen sich löschen. Wir haben bereits vor Gericht erreicht, dass der Betreiber 9 von 10 negativen Bewertungen über eine Klinik entfernt hat.

Kliniken und Klinikärzte werden nicht nur auf Portalen wie Jameda oder Google bewertet, sondern auch auf Sanego und Klinikbewertungen.de. Die Erfahrungsberichte dort sind oft lang, emotional und voller Tatsachenbehauptungen. Für Patienten, die sich für eine Operation oder Reha entscheiden, sind sie ein wichtiger Maßstab – und eine unfaire Bewertung kann sie abschrecken.

Die meisten Patienten sehen Bewertungen allerdings zuerst bei Google. Wurde Ihre Klinik auch dort negativ bewertet, lesen Sie unseren Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.

Tipp: Bewertungen sichern und nicht antworten. Fertigen Sie Screenshots aller negativen Bewertungen mit Datum und Link an. Antworten Sie nicht öffentlich, bevor die Löschung geprüft ist – eine Antwort kann die Schweigepflicht berühren und die spätere Beanstandung erschweren.

Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.

Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

Negative Bewertung auf Klinikbewertungen.de löschen

„Auch lange Erfahrungsberichte lassen sich löschen, wenn sie nicht stimmen.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Unwahre Tatsachen müssen gelöscht werden
  • Deutsches Recht trotz Betreiber in den USA
  • 9 von 10 Bewertungen vor Gericht gelöscht
Unsere Kanzlei ist bekannt aus

Was ist Klinikbewertungen.de?

Klinikbewertungen.de ist eines der ältesten Bewertungsportale für Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Fachkliniken in Deutschland. Es besteht seit 2006 und ist aus dem Gesundheitsportal MedizInfo hervorgegangen. Betreiber ist laut Impressum Jürgen Wehner mit einer Anschrift in Malibu, USA.

  • Bewertungskategorien: Patienten vergeben Sterne für Beratungsqualität, medizinische Behandlung, Verwaltung und Abläufe sowie Gesamtzufriedenheit und schreiben einen Erfahrungsbericht.
  • Anonym nach außen: Bewertende geben Name und E-Mail-Adresse an, diese werden aber nicht veröffentlicht und nach Angaben des Portals auch nicht an die Kliniken weitergegeben.
  • Meldefunktion: Unter jeder Bewertung gibt es einen Link, über den Verstöße gemeldet werden können.
  • Lange Erfahrungsberichte: Anders als bei Google stehen hier oft ausführliche Texte mit vielen Tatsachenbehauptungen – was die Angriffsfläche für eine Löschung vergrößert.

Sitz in den USA – trotzdem deutsches Recht: Das Portal richtet sich an deutsche Patienten und bewertet deutsche Kliniken. Für die Frage, ob eine Bewertung rechtswidrig ist, gilt deshalb deutsches Recht, und deutsche Gerichte sind zuständig. Der Betreiber reagiert nach unserer Erfahrung auch selbst auf Beanstandungen.

Kann sich eine Klinik aus dem Portal löschen lassen?

Nach mehreren negativen Bewertungen fragen sich viele Kliniken, ob sie sich nicht ganz aus dem Portal entfernen lassen können. Einen Anspruch darauf gibt es in aller Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte und medizinische Einrichtungen, die ihre Leistungen am Markt anbieten, es grundsätzlich hinnehmen müssen, bewertet zu werden (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13).

Ob der Betreiber einer Bitte um Löschung des gesamten Klinikeintrags freiwillig nachkommt, liegt allein bei ihm. Realistischer und wirksamer ist deshalb fast immer die gezielte Löschung der einzelnen rechtswidrigen Bewertungen.

Wann ist eine Klinikbewertung rechtswidrig?

Die Meinungsfreiheit schützt keine unwahren Tatsachen. Auch Kliniken als Unternehmen genießen den Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs. Angreifbar ist eine Bewertung vor allem in diesen Fällen:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: etwa zu Wartezeiten, Hygiene, Komplikationen, Personalausstattung oder dem Ablauf einer Operation, die so nicht stimmen.
  • Kein Behandlungskontakt: Der Bewertende war nie Patient der Klinik, sondern zum Beispiel ein ehemaliger Mitarbeiter, ein Wettbewerber oder ein Angehöriger, der nur vom Hörensagen berichtet.
  • Schmähkritik und Beleidigung: Es geht nicht mehr um die Behandlung, sondern nur noch um die Herabsetzung von Ärzten oder Pflegepersonal.
  • Namentliche Angriffe auf Personal: Werden Ärzte oder Pflegekräfte mit Namen kritisiert, kann das zusätzlich datenschutzrechtlich unzulässig sein. Mehr dazu auf unserer Seite Nennung von Namen in Bewertungen.

Achtung, Schweigepflicht: Auch Kliniken und ihre Ärzte dürfen in einer Beanstandung oder einer öffentlichen Antwort keine Details über die Behandlung eines Patienten preisgeben. Die Begründung muss wirksam sein, ohne Patientengeheimnisse offenzulegen. Diesen Spagat sollten Sie einem spezialisierten Anwalt überlassen.

Negative Bewertung auf Klinikbewertungen.de löschen – So geht’s

Anwalt für Klinikbewertungen

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Aus unserer Praxis: 9 von 10 Bewertungen gelöscht

In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf im Jahr 2018 haben wir für eine Klinik erreicht, dass der Betreiber von Klinikbewertungen.de 9 von 10 negativen Bewertungen entfernt hat. Der Grund: Die Bewertenden hatten sich auf die Beanstandung hin nicht zurückgemeldet und ihren Behandlungskontakt nicht belegt.

Das zeigt: Auch bei einer ganzen Reihe negativer Bewertungen bestehen gute Chancen, fast alle davon löschen zu lassen – vorausgesetzt, die Beanstandung ist sauber begründet und wird konsequent verfolgt.

BGH: Wer Bewertungen abändert, haftet selbst

Klinikbewertungen.de war schon Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Der Betreiber hatte eine beanstandete Bewertung nicht gelöscht, sondern eigenhändig umformuliert und einzelne Passagen entfernt. Der BGH sah darin ein Zu-eigen-Machen der Bewertung: Wer die angegriffenen Aussagen inhaltlich prüft und selbst entscheidet, was stehen bleibt, verlässt die Rolle des neutralen Vermittlers. Der Betreiber haftet dann wie für eigene Äußerungen (BGH, Urteil vom 04.04.2017, Az. VI ZR 123/16).

Für Kliniken bedeutet das: Ändert der Betreiber eine Bewertung ab, statt sie zu löschen, und bleiben rechtswidrige Aussagen stehen, kann direkt gegen ihn vorgegangen werden – mit geringeren Hürden als bei einer fremden Bewertung.

Bewertungen auf mehreren Portalen? Unzufriedene Patienten bewerten häufig parallel bei Google, Jameda, Sanego oder Klinikbewertungen.de. Gerade Google-Bewertungen sind für Kliniken besonders sichtbar. Wie die Löschung dort abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Google Bewertung löschen lassen.

Klinikbewertung löschen – Kosten

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Die Löschung einer einzelnen Bewertung kostet ab 99 € zzgl. MwSt. Kliniken haben oft mehrere Bewertungen auf verschiedenen Portalen – dafür erstellen wir Ihnen eine individuelle Pauschale.

Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Sehen wir nach der Prüfung keine realistische Chance auf Löschung, sagen wir Ihnen das offen. Mehr dazu auf unserer Seite Kosten und Preise.

Häufige Fragen zu Klinikbewertungen.de

Kann man gegen einen Betreiber in den USA überhaupt vorgehen?

Ja. Das Portal richtet sich an Patienten in Deutschland und bewertet deutsche Kliniken, deshalb gilt deutsches Recht. Nach unserer Erfahrung reagiert der Betreiber auf sauber begründete Beanstandungen, und notfalls lässt sich die Löschung auch gerichtlich durchsetzen, wie unser Verfahren vor dem LG Düsseldorf zeigt.

Erfahren wir, wer die Bewertung geschrieben hat?

In der Regel nicht. Das Portal gibt Namen und E-Mail-Adressen nach eigenen Angaben nicht an Kliniken weiter. Für die Löschung ist das auch nicht nötig: Die Beanstandung richtet sich an den Betreiber, nicht an den Verfasser.

Sollen wir auf die Bewertung antworten?

Nicht, bevor die Löschung geprüft ist. Eine Antwort kann die Schweigepflicht verletzen und bestätigt im schlimmsten Fall, dass der Bewertende Patient war – genau das, was Sie womöglich bestreiten wollen.

Lassen sich auch alte Bewertungen löschen?

Ja, oft sogar leichter. Bei älteren Bewertungen können die Verfasser ihren Behandlungskontakt häufig nicht mehr belegen oder reagieren nicht mehr auf Rückfragen des Portals. Genau so kam es in unserem Verfahren zur Löschung von 9 der 10 Bewertungen.

Der Betreiber hat die Bewertung nur abgeändert – was nun?

Dann haftet der Betreiber nach der Rechtsprechung des BGH für die verbleibenden Aussagen wie für eigene. Stehen danach noch rechtswidrige Behauptungen im Text, kann direkt gegen ihn vorgegangen werden. Sprechen Sie uns in diesem Fall unbedingt an.

Klinikbewertungen.de – Kostenlose Erstberatung

Die Anwaltskanzlei Hechler ist seit 2012 auf die Löschung unberechtigter Bewertungen spezialisiert und vertritt Kliniken, Krankenhäuser und Ärzte bundesweit gegen verschiedene Portalbetreiber. Wir schauen uns Ihre Bewertungen an und sagen Ihnen, ob und wie eine Löschung auf Klinikbewertungen.de möglich ist.

Negative Google Bewertung – Zum Anwalt!

Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.

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    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
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