Negative Bewertung
löschen lassen

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

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Negative Bewertungen auf Klinikbewertungen löschen


Bundesweite Hilfe bei rechtswidrigen Klinik-Bewertungen im Internet

Sie betreiben eine Klinik, die auf dem Bewertungsportal Klinikbewertungen.de negativ oder schlecht bewertet wird? Klinikärzte können nicht nur auf Portalen wie Jameda, sondern auch auf dem Portal Klinikbewertungen.de bewertet werden. Negative Bewertungen kann man löschen und entfernen, wenn sie rechtswidrig sind. Denn auch Unternehmen und juristische Personen des Privatrechts genießen den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Was ist das Portal www.klinikbewertungen.de?

Die Website Klinikbewertungen.de präsentiert sich nach außen als unabhängiger Service und finanziert sich nach eigenen Angaben durch Werbung, bezahlte Einträge von Kliniken und Spenden. Die Spenden haben angeblich keinen Einfluss auf die dortigen Entscheidungen. Betreiber der Seite ist laut Impressum Jürgen Wehner mit angeblichem Sitz in Malibu, U.S.A. Dieser Herr antwortet auch, wenn man negative Einträge auf dem Portal löschen lassen möchte.

Kann sich eine Klinik aus dem Portal löschen lassen?

Schlechte Bewertungen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch geschäftsschädigend. Hat man mehrere solcher Bewertungen erhalten, stellt sich die Frage, ob man sich nicht komplett aus allen Bewertungsportalen wie klinikbewertungen.de löschen lassen soll. Es besteht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2014 (Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13 – Jameda) kein Zweifel mehr, dass sich Ärzte und Kliniken, die ihre Leistungen anbieten, auch bewerten lassen müssen. Ein Löschungsanspruch gegen derartige Bewertungsportale besteht somit leider nicht mehr. Es obliegt somit alleine dem Portalbetreiber, ob er einer Bitte auf Löschung der Klinik auf dem Portal entspricht.

Was tun bei negativen Einträgen?

Die Meinungsfreiheit gewährt keinen Schutz für die Mittelung unrichtiger Informationen. Ob ein negativer Eintrag rechtswidrig und somit zu löschen und entfernen ist, hängt davon ab, ob unwahre Tatsachen behauptet werden oder ob Schmähkritik und somit strafbare Aussagen veröffentlicht werden. Dann ist der Portalbetreiber verpflichtet, die Einträge zu löschen, da diese rechtswidrig sind.

Zunächst muss man dem Betreiber von klinikbewertungen.de so detailliert wie möglich darlegen, warum behauptete Tatsachen nicht stimmen. Dann muss der Portalbetreiber das vorgeschriebene Prüfverfahren einleiten. Geht es um Meinungsäußerungen, muss das Prüfverfahren mit der Behauptung, der Bewerter sei kein Patient der Klinik gewesen, sofort eingeleitet werden. Denn bei Meinungsäußerungen kann die betroffene Klinik keine Stellung nehmen.

Portalbetreiber löscht zahlreiche Bewertungen im Gerichtsverfahren

In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf im Jahre 2018 konnten wir erreichen, dass der Portalbetreiber 9 von 10 negativen Bewertungen über die auf Löschung klagende Klinik entfernte, da sich die Patienten bzw. Bewerter nicht auf die Beanstandung hin zurückgemeldet hatten. Hieran ist ersichtlich, dass immer Chancen auf Löschung fast aller negativen Bewertungen bestehen.

Portalbetreiber bis zum BGH verklagt

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich im Jahre 2017 (Urteil vom 4.4.2017 – VI ZR 123/16) mit der Handhabung des Portalbetreibers, die Bewertungstexte nach Beanstandung eigenhändig abzuändern. Gegenstand des Urteils war die Frage, wie es sich auf die Haftung des Portalbetreibers auswirkt, wenn er eine von einem Nutzer auf dem Portal eingestellte Bewertung auf die Beanstandung des Betroffenen hin abändert. Die Bundesrichter sahen hierin ein Zu-Eigen-Machen, da er die angegriffenen Aussagen inhaltlich überprüft und auf sie Einfluss genommen habe, indem er selbständig entschieden habe, welche Äußerungen er abändert oder entfernt und welche er beibehält. Er habe damit die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen. Sollte der Portalbetreiber daher Bewertungen abändern, haftet er selbst als unmittelbarer Störer für rechtsverletzende Bewertungen.

Experten helfen Ihnen bei der Löschung von Bewertungen

Die Anwaltskanzlei Hechler ist auf Äußerungsrecht und Internetbewertungen spezialisiert und vertritt zahlreiche Ärzte und Kliniken gegen verschiedene Portalbetreiber wegen rechtswidrigen Bewertungen. Gerne können Sie uns jederzeit unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren.

Wir schauen Ihre Bewertung an und erläuteren Ihnen, ob eine Möglichkeit auf Löschung der Bewertung aus dem Portal www.klinikbewertungen.de besteht.

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