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BGH – Urteil Yelp Filter


Yelp darf Bewertungen in empfohlene und nicht empfohlene aufteilen

Das Bewertungsportal Yelp filtert die abgegebenen Bewertungen mit einer Software. Dieses automatische Auswahlsystem lässt bestimmte Bewertungen in die Gesamtnote einfließen und andere nicht. Dieses Vorgehen ist nach einem Urteil des BGH aus dem Jahre 2020 rechtmäßig (BGH, Urteil vom 14.01.2020, VI ZR 495/18).

Der Algorithmus, mit dem das Bewertungsportal Yelp die abgegebenen Bewertungen automatisch in empfohlene und nicht empfohlene Beiträge vorsortiert und damit selbst bewertet, ist nach einem Urteil des BGH im Hinblick auf die Berufs- und Meinungsfreiheit zulässig. Das OLG München hatte in der Vorinstanz den Portalbetreiber Yelp verurteilt, es zu unterlassen, auf ihrer Internetseite für das Fitness-Studio eine Gesamtbewertung oder eine Gesamtzahl der Bewertungen auszuweisen, in die Beiträge (Bewertungen), die Yelp als „momentan nicht empfohlen“ wertet, nicht einbezogen werden.

BGH-Urteil: Algorithmus darf Rezensionen aussortieren

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des OLG München auf und gab dem Bewertungsportal Recht (BGH, Urteil vom 14.01.2020, VI ZR 495/18). Er lehnte Ansprüche aus Kreditgefährdung, dem Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht und aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ab. Nach Ansicht der Bundesrichter lagen hier keine unwahren Tatsachenbehauptungen in Form einer verfälschten, da manipulieren, Gesamtbewertung vor. Diese hatte die Klägerin darin gesehen, dass Yelp viele Bewertungen unberücksichtigt lässt (74 von 76 Bewertungen!) und so der Eindruck entstehen könnte, dass die Gesamtbewertung auch alle abgegebenen Bewertungen enthalte, was ja nicht der Fall war. Der BGH war der festen Überzeugung, dass der unvoreingenommenen und verständigen Nutzer des Internets sehr wohl verstehen könne, dass die Gesamtnote nur aus den von Yelp „empfohlenen“ Beiträgen gebildet werde und die Nutzer den kleinen und halb versteckten Link ganz am Ende der Bewertungen namens „andere Beiträge, die zur Zeit nicht empfohlen werden“ problemlos erkennen könne. Das verstehe, wer will.

Hintergrund der Filterung: Yelp möchte Manipulation verhindern

Positive Bewertungen werden manipuliert wie noch nie. Bezahlte Bewertungen und das Faken bzw. von Bewertungen sind längst ein Geschäftsmodell. Dies sowie Gefälligkeitsbewertungen will Yelp mit seinem automatischen Filter unter anderem verhindern. Außerdem soll der Filter qualitativ hochwertige Bewertungen bevorzugen. Ein Algorithmus bewertet seinerseits die abgegebenen Bewertungen und bildet die Gesamtbewertung dann nur aus den sog. „empfohlenen“ Bewertungen. Was empfohlen und nicht empfohlen wird, entscheidet der Algorithmus und damit Yelp. Die Kriterien, wonach die Software entscheidet, sind nur teilweise bekannt. Unter anderem zählen hierzu Qualität, Vertrauenswürdigkeit und bisherige Aktivität des Nutzers. Das Filtern und Sortieren soll laut Yelp den Usernutzern optimieren. Der genaue Filter bzw. Algorithmus ist natürlich unbekannt, denn wären die Kriterien bekannt, könnte man diese umgehen.

Unternehmen müssen Bewertungen grundsätzlich hinnehmen

Das Modell der Bewertung der abgegebenen Bewertungen als „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ durch den Portalbetreiber ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes rechtmäßig. Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt. Außerdem müsse ein Gewerbetreibender Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.

Zusammenfassung und Kritik

Weder stärkt noch schwächt das BGH-Urteil die Stellung von Bewertungsportalen oder den bewerteten Unternehmen. Der Einsatz einer voll automatisierten Filtersoftware kann Unternehmen vor Fake-Bewertungen von Kunden schützen. Andererseits kann die Software das Bewertungsportal und damit auch die Nutzer vor gekauften Bewertungen schützen. Allerdings bestehen grundsätzlich Bedenken am Einsatz eines solchen Filters bzw. an der Funktionstüchtigkeit einer Zensur-Software. Die Tatsache, dass bei der Klägerin 74 von 76 Bewertungen gefiltert wurden, spricht gegen die Software. Auch die Art und Weise, insbesondere das Verstecken der gefilterten Bewertungen, muss man kritisch sehen. Die Mehrzahl der Nutzer wird die gefilterten Bewertungen kaum wahrnehmen.

Ebay macht das besser: Hier berechnet sich der Prozentsatz der positiven Bewertungen aus allen erhaltenen Bewertungen der letzten 12 Monate. Damit wird den Unternehmen die Chance gegeben, sich durch das Beseitigen von Missständen zu rehabilitieren und alte Fehler vergessen zu machen.

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