Welches Unternehmen würden Sie beauftragen? Das gut oder das schlecht bewertete? Die Antwort ist eindeutig: Kunden entscheiden sich regelmäßig für das Unternehmen mit den besseren Bewertungen, denn positive Bewertungen von anderen Kunden stärken das Vertrauen. Achten Sie immer auf Ihren guten Ruf und lassen Sie negative Bewertungen sofort löschen. Wir haben jahrelange Erfahrung und helfen Ihnen dabei.
Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob Ihre Google Bewertung oder eine andere Bewertung löschbar ist. Wir können Ihnen in einem kurzen Gespräch meist sagen, welche Bewertungen angreifbar sind. Kosten fallen erst an, wenn wir gegen Google oder den Bewerter vorgehen. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 an.
Gute Bewertungen auf allen Portalen sind ein Umsatzgarant
Viele Verbraucher entscheiden sich anhand von Internet-Bewertungen, ob sie mit einem Unternehmen Geschäfte machen oder nicht. Bewertungen sind oft ein Indiz dafür, ob Unternehmen vertrauenswürdig sind oder nicht. Wer vertraut schon einem Unternehmen, das laut der Rezensionen unzuverlässig ist? Dabei sind Google Bewertungen besonders wichtig, weil diese in der Google Suchtrefferliste sofort auffallen. Daneben gibt es wichtige Bewertungsportale wie Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp, Facebook, Golocal, 11888 oder Cylex. Außerdem beeinflussen positive Bewertungen das lokale Google-Ranking. Insofern besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen durch das Löschen von negativen Google Bewertungen in der örtlichen Suche besser gefunden werden.
Lassen Sie schlechte Bewertungen unbedingt löschen
Die #1 macht den Unterschied: Gute Google Bewertungen sichern Ihren Ruf
Ihr guter Ruf bei Google kann über Ihren Erfolg entscheiden
Die gelben Sterne-Bewertungen in Ihrem Google Unternehmensprofil bzw. auf Google-Maps haben aufgrund der Monopolstellung von Google eine besondere Bedeutung für Ihren guten Ruf. Niemand kann es sich leisten, auf dem größten Bewertungsportal einen schlechten Eindruck zu hinterlassen. Aufgrund der großen Auswahl von Unternehmen in der Google-Trefferliste wird kaum jemand ein Unternehmen beauftragen, das bereits laut seiner Bewertungen unzuverlässig ist. Sie sehen: Wer positive Google-Bewertungen hat, ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Neben Google sind die Bewertungsportale Kununu (Arbeitgeberbewertungen) und Trustpilot (allgemein) von Bedeutung. Ärzte und Zahnärzte sollten zusätzlich auf Ihre Bewertungen in den Arztbewertungsportalen Jameda und Sanego achten. Wir raten dazu, dass auf allen Bewertungsportalen für einen guten Ruf zu sorgen. Eine gute Reputation lässt sich auf Dauer durch das konsequente Löschen von negativen Bewertungen erreichen.
Lassen Sie negative Google Bewertung löschen
Manche Unternehmer halten 1 negative Bewertung nicht für schlimm und finden eine Gesamtbewertung mit 5,0 Sternen für unseriös. Letztendlich kommt es immer darauf an, wie viele Bewertungen Sie haben. Ein Unternehmensprofil mit sehr wenigen positiven Bewertungen wird bereits durch eine 1 schlechte Kritik negativ beeinflusst. Bei hunderten positiven Bewertungen wiederum wirken sich einzelne negative Rezensionen rein mathematisch weniger aus. Allerdings gibt es Kunden, die gezielt die schlechten Bewertungen lesen und darauf ihr Urteil aufbauen. Lassen Sie deshalb jede negative Google Bewertung mit einem Rechtsanwalt löschen. Es funktioniert bereits rein rechnerisch nicht, eine schlechte Rezension mit einer positiven zu neutralisieren. Viele Kunden lesen nur die negativen Rezensionen und oft reicht bereits eine einzige, um den Kunden zu vergraulen.
Machen Sie keine Experimente: Lassen Sie Bewertungen mit einem Anwalt löschen
Google prüft und löscht Bewertungen nicht auf ein freundlichen Hinweis, sondern nur bei Einreichung einer korrekten juristischen Begründung, weshalb die Rezension gelöscht werden soll. Dieser Umstand beantwortet bereits die Frage, ob man Bewertungen selbst beanstanden sollte. Wer dies bereits versucht hat weiß, dass Google hier oft sehr spät oder überhaupt nicht reagiert. Am besten schalten Sie eine spezialisierte Anwaltskanzlei ein, wenn Ihr guter Ruf gefährdet ist. Denn zur Beantwortung der Frage, wie man eine negative Bewertung am besten löschen lassen kann, ist spezielles juristisches Wissen erforderlich. Die Vorteile eines spezialisierten Rechtsanwalts bei der Löschung von Bewertungen liegen auf der Hand. Wir bestreiten nicht nur den Kundenkontakt – wie die meisten Löschdienstleister oder Marketingagenturen – sondern bieten Ihnen das gesamte Paket an: Beschwerden bei Google, ein Vorgehen gegen den Bewerter mittels Abmahnung sowie Klagen gegen Google auf Löschung, wenn Google nicht reagiert. Sie sehen: Es macht am meisten Sinn, eine negative Google Bewertung mit einem Anwalt löschen zu lassen.
Welche Google Bewertungen lassen sich überhaupt löschen?
Die Rechtsprechung erlaubt es, Bewertungen auch bzw. immer dann zu beanstanden, wenn man nicht auf den ersten Blick weiß, wer einen übehraupt bewertet hat oder wenn der Bewertugnstext inhaltlich rechtswidrig ist, z. B. weil er unwahre Behauptungen enthält. Insofern kann man Bewertungen sehr oft mit dem Argument beanstanden, dass man die Echtheit des Kundenkontakts prüfen möchte. Letztendlich muss man immer einen Grund angeben, warum Google die Bewertung auf ihre Rechtswidrigkeit hin prüfen soll.
Tipp: Der häufigste Grund, weshalb Google die Bewertungen löscht, ist der fehlende Nachweis eines Kundenkontakts. Denn nach den Google Richtlinien für Rezensionen dürfen nur Personen bewerten, die eine eigene Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben. Lässt sich diese Erfahrung nicht nachweisen, muss Google die Bewertung löschen.
Außerdem dürfen keine unwahren Tatsachen verbreitet werden. Unwahrheiten haben in einer Google Bewertung nichts verloren. Dem steht gleich, wenn wesentliche Teile eines Sachverhalts weggelassen oder verdreht werden. Auch diese Bewertungen kann man löschen lassen.
Es versteht sich von selbst, dass Google Diffamierungen eines Unternehmens oder gar strafbare Inhalte wie üble Nachrede, Verleumdungen und Beleidigungen löschen muss.
Kann man eine inhaltlich korrekte Bewertung löschen?
Das kann man tatsächlich sehr oft, nämlich dann, wenn die Bewertung zwar stimmt, der Verfasser die Bewertung im Prüfverfahren nicht verteidigt. Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, entscheiden weder Ihr Anwalt noch Google. Dies wird in einem Prüfverfahren, dem sogenannten Ping-Pong-Verfahren entschieden, dass die Rechtsprechung entwickelt hat. Dort geschieht folgendes: Google immer ein Prüfverfahren einleiten, wenn man dort eine korrekt formulierte Beschwerde einreicht. In diesem Prüfverfahren entscheidet sich, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder die Beschwerde Erfolg hat. Verteidigt der Bewerter seine Rezension nicht, muss Google die Bewertung auch dann löschen, wenn sie inhaltlich stimmt.
Rechtsanwälte dürfen Sie gerichtlich und gegen Bewerter vertreten
Ist Ihnen Ihr guter Ruf wichtig? Das Löschen von Bewertungen kann durchaus eine komplexe juristische Angelegenheit darstellen, besonderes dann, wenn man den Bewerter kennt, dieser aber vermeintliche Unwahrheiten schreibt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie dabei optimal unterstützen. Beachten Sie, dass Rechtsanwälte regelmäßig keine Erfolgshonorare anbieten dürfen. Solche Erfolgshonoare findet man nur bei Löschdiensten, die oft nicht zur Löschung von Bewertungen befugt sind. Solche Löschdienste werben oft illegal mit E-Mails, rufen Unternehmen an oder verschleiern Ihre Identität auf der Website. Beispielsweise wurden 2024 unsere Texte von der Website gutebewertung.com illegal kopiert, die sogar unsere Adresse übernommen hatte. Sie sehen: Es tummeln sich allerhand Kriminelle und Glücksritter auf dem Gebiet der Löschung von Bewertungen. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass Unternehmen ohne Erlaubnis nach § 10 RDG keine Rechtsdienstleistungen anbieten oder durchführen dürfen.
Sollte Google auf eine Löschanfrage nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht reagieren, kann man gegen eine Klage gegen Google auf Löschung der Bewertung einreichen. Dies darf nur ein Rechtsanwalt.
Fake-Bewertungen konsequent löschen lassen
Ein guter Ruf ist wichtig für den Erfolg Ihres Unternehmens. Schützen Sie Ihren guten Ruf im Internet durch ein konsequentes Reputationsmanagement und gehen Sie gegen Rufschädigung durch gefälschte, anonyme, rufschädigende, schlechte und rechtswidrige Bewertungen vor. Insbesondere sollten Sie Fake-Bewertungen löschen lassen. Hierunter versteht man Bewertungen, die nicht von Kunden stammen, insbesondere gekaufte Bewertungen.
Die Vorteile eines Rechtsanwalts für Reputationsschutz
Wir sind seit 2012 auf das Löschen von negativen und rufschädigenden Bewertungen auf allen möglichen Bewertungesportalen spezialisiert. Zunächst war hauptsächlich das Arztbewertungsportal Jameda relevant. Seit dem Jahr 2018 musste auch Google negative Bewertungen prüfen und löschen, weil das LG Hamburg und das LG Lübeck entsprechende Urteile erlassen haben.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Wenn Sie eine negative Google Rezension im Internet löschen lassen wollen, helfen wir Ihnen gerne bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ein Besuch vor Ort ist nicht notwendig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.