Welches Unternehmen würden Sie beauftragen? Das gut bewertete oder das schlecht bewertete? Die Antwort ist eindeutig: Kunden entscheiden sich für das Unternehmen mit den besseren Bewertungen, denn positive Bewertungen von anderen Kunden stärken das Vertrauen. Achten Sie immer auf Ihren guten Ruf und lassen Sie negative Bewertungen sofort löschen. Wir haben jahrelange Erfahrung und helfen Ihnen dabei.
Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Ihre Google Bewertung oder eine andere Bewertung löschbar ist. Viele Rezensionen sind falsch oder enthalten unwahre Behauptungen. Wir können Ihnen in einem kurzen Gespräch meist sagen, welche Bewertungen Google voraussichtlich löschen wird. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 an.
Gute Bewertungen auf allen Portalen sind ein Umsatzgarant
Viele Verbraucher entscheiden sich anhand von Internet-Bewertungen, ob Sie mit einem Unternehmen Geschäfte machten oder nicht. Besonders wichtig sind dabei Google Bewertungen, weil diese oft am auffälligsten sind. Daneben gibt es wichtige Bewertungsportale wie Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp, Facebook, Golocal, 11888 oder Cylex. Bewertungen sind ein starkes Indiz dafür, ob ein Unternehmen vertrauenswürdig ist oder nicht. Wer kauft schon bei einem Unternehmen, das laut seiner Rezensionen unzuverlässig ist? Negative Bewertungen schrecken Kunden ab und haben auch einen Nebeneffekt: Sie sorgen dafür, dass das Unternehmen bei Google schlechter gefunden wird. Diesen verheerenden Einflüssen auf Ihre Firma kann man mit einer konsequenten Löschung von negativen Google Bewertungen entgegenwirken.
Lassen Sie schlechte Bewertungen unbedingt löschen
Die #1 macht den Unterschied: Gute Google Bewertungen sichern Ihren Ruf
Ihr guter Ruf bei Google kann über Ihren Erfolg entscheiden
Die gelben Sterne-Bewertungen in Ihrem Google Unternehmensprofil bzw. auf Google-Maps haben aufgrund der Monopolstellung von Google eine besondere Bedeutung für Ihren guten Ruf. Niemand kann es sich leisten, auf dem größten Bewertungsportal im Internet einen schlechten Eindruck zu hinterlassen. Aufgrund der großen Auswahl von Unternehmen in der Google-Trefferliste wird kaum jemand ein Unternehmen beauftragen, das bereits laut seiner Bewertungen unzuverlässig ist. Sie sehen: Wer positive Google-Bewertungen hat, ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Neben Google sind die Portale Kununu (Arbeitgeberbewertungen) und Trustpilot (allgemein) von Bedeutung. Ärzte und Zahnärzte könnten außerdem auf dem Arztbewertungsportal Jameda bewertet werden. Entsprechend ist es wichtig, dass Sie auch auf diesen Bewertungsportalen einen einwandfreien Ruf genießen. Eine gute Reputation lässt sich auf Dauer durch das konsequente Löschen von negativen Bewertungen.
Lassen Sie jede negative Google Bewertung löschen
Manche Unternehmer halten 1 negative Bewertung nicht für schlimm. Hier liegt ein Irrtum vor: Bereits 1 schlechte Kritik zieht Ihren Durchschnitt spürbar nach unten. Lassen Sie deshalb jede negative Google Bewertung mit einem Rechtsanwalt löschen. Es funktioniert bereits rein rechnerisch nicht, eine schlechte Rezension mit einer positiven zu neutralisieren. Kunden lesen meist nur die negativen Rezensionen und oft reicht bereits eine einzige, um den Interessenten zu vergraulen.
Lassen Sie Google Bewertungen löschen – aber nur mit Anwalt
Google prüft und löscht Bewertungen nicht auf Zuruf, sondern nur bei Einreichung einer korrekten juristischen Begründung. Dieser Umstand beantwortet bereits die Frage, ob man Bewertungen selbst beanstanden oder löschen lassen kann. Am besten schalten Sie eine spezialisierte Anwaltskanzlei ein, wenn Ihr guter Ruf gefährdet ist. Denn zur Beantwortung der Frage, wie man eine negative Bewertung am besten löschen lassen kann, ist spezielles juristisches Wissen erforderlich. Die Vorteile eines spezialisierten Rechtsanwalts bei der Löschung von Bewertungen liegen auf der Hand. Wir bestreiten nicht nur den Kundenkontakt – wie die meisten Löschdienstleister oder Marketingagenturen – sondern bieten Ihnen das gesamte Paket an: Beschwerden bei Google, Löschaufforderungen an den Bewertenden selbst sowie sofortige Klagen gegen Google auf Löschung sowie Untätigkeitsklagen bei zu langsamer Bearbeitung, bei denen Google in der Regel sofort löscht und auch die Kosten übernimmt. Sie sehen: Es macht am meisten Sinn, eine negative Google Bewertung mit einem Anwalt löschen zu lassen.
Welche negative Google Bewertung kann man überhaupt löschen lassen?
Dein guter Ruf sollte Dir wichtig sein. Wir können sehr viele negative Google Bewertungen löschen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Löschung ist die Rechtswidrigkeit der Bewertung. Man kann nämlich nicht jede Bewertung einfach löschen. Es muss immer ein Grund für eine Beanstandung bzw. eine Löschung bestehen.
Ein häufiger Grund für die Löschung einer Google Bewertung ist die fehlende Erfahrung des Verfassers der Bewertung. Denn nach den Google Richtlinien für Rezensionen dürfen dort nur Personen eine Bewertung schreiben, die eine eigene Erfahrung mit dem jeweiligen Unternehmen gemacht haben. Lässt sich diese Erfahrung nicht nachweisen, muss Google die Bewertung löschen. Diese Richtlinien verbieten außerdem die Bewertung durch Mitarbeiter des Unternehmens und auch strafbare Inhalte.
Außerdem dürfen keine unwahren Tatsachen über ein Unternehmen behauptet werden. Falsche Tatsachenbeschreibungen haben in einer Google Bewertung nichts verloren. Dem steht gleich, wenn wesentliche Teile eines Sachverhalts weggelassen oder verdreht werden. Auch diese Bewertungen kann man löschen lassen.
Es versteht sich von selbst, dass Google Diffamierungen eines Unternehmens oder gar strafbare Inhalte wie üble Nachrede, Verleumdungen und Beleidigungen löschen muss.
Kann man eine rechtmäßige Bewertung löschen?
Ja! Grundsätzlich kann man jede Rezension angreifen. Dabei ist es zunächst irrelevant, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt oder ob die Bewertung anonym ist. Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, entscheidet nicht das Bewertungsportal oder der Bewerter. Dies wird in einem sog. Prüfverfahren entschieden, dass die Rechtsprechung entwickelt hat. Hierbei geschieht folgendes: Der Portalbetreiber muss auf eine korrekte Beanstandung bzw. Beschwerde hin dieses Prüfverfahren einleiten. Erst nach Durchführung des Prüfverfahrens entscheidet sich, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder ob die Beschwerde Erfolg hat. Auch inhaltlich rechtmäßige Bewertungen müssen gelöscht werden, wenn Google während des Verfahrens prüft, dass die Bewertung nicht rechtens war.
Deshalb sollten Sie immer einen Rechtsanwalt beauftragen
Ist Dir Dein guter Ruf wichtig? Das Löschen von Bewertungen ist eine komplexe juristische Angelegenheit. Sie sollten daher immer einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich hierauf wirklich spezialisiert hat. Neben Rechtsanwälten findet man mittlerweile unzählige Agenturen, die Bewertungen löschen lassen, teilweise aus dem Ausland und mit gefälschten Bildern und falschen Namen von Rechtsanwälten auf deren Website. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass Unternehmen ohne Erlaubnis nach § 10 RDG keine Rechtsdienstleistungen anbieten oder durchführen dürfen. Nach unserem Verständnis zählt das Löschen von negativen Bewertungen dazu, da man während des Prüfverfahrens rechtlich argumentieren muss und die Portale auf Anfragen wie „bitte löschen“ nicht reagieren.
Sollte Google auf eine Löschanfrage nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht reagieren, kann man gegen eine Klage gegen Google auf Löschung der Bewertung einreichen. Dies darf nur ein Rechtsanwalt für Sie.
Fake – Bewertungen konsequent löschen lassen
Ein guter Ruf ist enorm wichtig für den Erfolg Ihres Unternehmens. Schützen Sie Ihren guten Ruf im Internet durch ein konsequentes Reputationsmanagement und gehen Sie konsequent gegen Rufschädigung durch gefälschte, anonyme, rufschädigende, schlechte und rechtswidrige Bewertungen vor. Insbesondere sollten Sie Fake-Bewertungen löschen lassen.
Die Vorteile eines Rechtsanwalts für Reputationsschutz
Wir haben uns auf das Löschen von negativen und rufschädigenden Bewertungen auf allen möglichen Portalen, insbesondere auf Google, spezialisiert. Die Anwaltskanzlei Hechler bietet unter der Firmierung „Bewertungs-Abwehr“ sowie „Löschkönig“ den Service des Reputationsmanagements speziell für Negativbewertungen im Internet. Wir vertreten Mandanten aus nahezu allen Branchen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Wenn Sie eine negative Google Rezension im Internet löschen lassen wollen, helfen wir Ihnen gerne bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ein Besuch vor Ort ist nicht notwendig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.