Negative Bewertungen mit Anwalt löschen lassen
Schützen Sie Ihre Reputation vor negativen und falschen Rezensionen
Wir gehören zu den ersten Kanzleien in Deutschland, die Bewertungen löschen lassen. Seit 2012 beanstanden wir rechtswidrige Rezensionen auf allen bekannten Portalen – bundesweit und zu fairen Pauschalpreisen.
Viele Verbraucher entscheiden anhand von Online-Bewertungen, ob sie mit einem Unternehmen Geschäfte machen. Schon eine einzige negative Bewertung kann Kunden, Patienten oder Bewerber abschrecken. Lassen Sie rechtswidrige Bewertungen daher von einer spezialisierten Anwaltskanzlei löschen – mit der Erfahrung aus über 50.000 Löschverfahren.
Die Bewertungs-Abwehr: Ihr anwaltlicher Löschservice. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten.
Unsere Erfahrung spricht für sich:
für Bewertungsrecht
gegen Bewertungsportale
Auf welchem Portal wurden Sie negativ bewertet?
Das wichtigste Portal für Online-Shops und Dienstleister mit überregionaler Kundschaft.
Arbeitgeberbewertungen von Mitarbeitern und Bewerbern – entscheidend für Ihr Recruiting.
Das führende Bewertungsportal für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.
Relevant vor allem für Gastronomie, Einzelhandel und lokale Dienstleister.
Branchenbücher wie Golocal, 11880 und Cylex spiegeln oft Bewertungen anderer Portale.
Holidaycheck, anwalt.de, ProvenExpert und viele mehr: Wir prüfen Ihre Bewertung auf jedem Portal.
Bewertung mit Anwalt löschen – so funktioniert’s
Kostenlose Analyse
der Löschbarkeit
Wir prüfen Ihre Bewertung auf Zulässigkeit und Löschbarkeit. Sodann beauftragen Sie uns. Alles online, bequem und günstig.
Anwaltlicher
Löschantrag
Wir erstellen eine Löschaufforderung und verlangen die unverzügliche Löschung der Bewertung aufgrund von Rechtswidrigkeit.
Bewertung
gelöscht
Die Bewertung verschwindet bei Erfolg für immer. Nur ganz wenige Bewerter wehren sich, auch dann gibt es oft weitere Möglichkeiten.
Warum sollte ich jede negative Bewertung löschen lassen?
Suchmaschinen fassen Suchergebnisse heute per Künstlicher Intelligenz zusammen und beantworten Fragen direkt. Wir haben bereits oft beobachtet, dass eine einzige negative Bewertung ausreicht, um Teil dieser KI-Antwort zu werden. Dabei unterscheidet die KI nicht zwischen subjektiven Einschätzungen und echten Tatsachen – im schlimmsten Fall warnt sie sogar vor Ihrem Unternehmen, obwohl sie nur ein oder zwei negative Bewertungen gefunden hat.
Hören Sie daher nicht auf Ratschläge, man solle negative Kritik nur kommentieren oder negative Bewertungen würden das Bild Ihres Unternehmens sogar verbessern. Beides schützt Ihren guten Ruf nicht, sondern schadet ihm. Hinzu kommt: Unternehmen mit besseren Bewertungen werden in lokalen Kartensuchen höher angezeigt. Wer lokal tätig ist, sollte deshalb vor allem jede negative Google Bewertung löschen lassen.
Gegen welche negativen Bewertungen kann ich rechtlich vorgehen?
Grundsätzlich können Sie gegen alle rechtswidrigen Bewertungen und sonstigen Inhalte im Internet vorgehen, die Sie oder Ihr Unternehmen betreffen. Unzulässig sind insbesondere:
- Bewertungen, die gegen die Richtlinien des Portals verstoßen
- Bewertungen, die nicht von echten Kunden stammen (sog. Fake-Bewertungen)
- Unwahre bzw. falsche Tatsachenbehauptungen
- Schmähkritik, Beleidigungen und Verleumdungen
- Bewertungen von Mitbewerbern
Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, ist im Einzelfall oft schwierig zu beurteilen. Außerdem stellt sich die Frage, ob man direkt gegen den Bewerter vorgehen kann, wenn das Portal die Löschung ablehnt. Deshalb empfiehlt sich von Anfang an ein spezialisierter Anwalt für Bewertungsrecht.
Kann man auch Bewertungen mit 1 Stern ohne Text löschen?
Ja, sehr oft. Bewertungen ohne Text sind zwar grundsätzlich als Meinungsäußerung zulässig. Voraussetzung ist aber, dass der Bewerter tatsächlich Kontakt zu Ihrem Unternehmen hatte – denn mit jeder Bewertung wird zugleich behauptet, eine echte Erfahrung gemacht zu haben. Wissen Sie nicht, wer Sie bewertet hat, können Sie die Bewertung mit dem Argument beanstanden, dass Sie die Echtheit des Kundenkontakts prüfen möchten.
Das LG Hamburg hat entschieden, dass Portale auch Bewertungen ohne Text und mit nur 1 Stern auf Echtheit prüfen müssen (LG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2018, 324 O 63/17 – erstritten von uns, der Anwaltskanzlei Hechler).
Tipp: Der häufigste Löschgrund ist der fehlende Nachweis eines Kundenkontakts. Nach den Richtlinien der großen Portale dürfen nur Personen bewerten, die eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht haben. Lässt sich diese Erfahrung nicht nachweisen, muss die Bewertung gelöscht werden.
Was sollte ich tun, wenn eine negative Bewertung erscheint?
- Ruhe bewahren und nicht vorschnell antworten. Eine öffentliche Antwort macht die Bewertung sichtbarer und kann einen späteren Löschantrag erschweren.
- Keine Kundendaten preisgeben. Gerade Ärzte, Anwälte und Steuerberater dürfen in einer Antwort nicht bestätigen, dass der Bewerter ihr Patient oder Mandant war.
- Bewertung sichern. Machen Sie einen Screenshot und notieren Sie den Link zur Bewertung.
- Prüfen lassen. Schicken Sie uns den Link – wir sagen Ihnen kostenlos, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?
Wir arbeiten zu fairen Pauschalpreisen, damit Sie die Kosten vorher kennen. Die Prüfung der Löschbarkeit ist kostenlos, und wenn wir keine Erfolgsaussichten sehen, entstehen Ihnen keine Kosten. Alle Preise finden Sie auf unserer Seite Kosten und Preise.
Wie lange dauert es, bis eine Bewertung gelöscht ist?
Das hängt vor allem vom Portal und vom Löschgrund ab. Nach unserem anwaltlichen Löschantrag prüft das Portal die Bewertung und fordert in der Regel den Bewerter zu einer Stellungnahme auf. Viele Bewertungen werden bereits in diesem Schritt entfernt, oft innerhalb weniger Wochen. Weigert sich ein Portal zu Unrecht, können wir gerichtlich vorgehen – das dauert länger, ist aber in vielen Fällen erfolgreich.
Brauche ich einen Anwalt, um gegen Bewertungsportale vorzugehen?
Sie können auch selbst einen Löschantrag stellen. In der Praxis scheitern solche Anträge aber häufig, weil nicht klar genug dargelegt wird, weshalb die Bewertung rechtswidrig ist. Erfahrene Rechtsanwälte erkennen schnell, wo der Hebel liegt, formulieren den Antrag so, dass das Portal reagieren muss, und können notfalls gerichtlich nachfassen.
Jetzt unverbindlich kontaktieren
Bundesweite Hilfe – Kostenlose Erstberatung
Wenn Sie eine negative Bewertung löschen lassen möchten, rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00 an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Die Rechtsanwälte Gunnar Kant und Matthias Hechler prüfen Ihre Bewertung und sagen Ihnen offen, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Am schnellsten geht es, wenn Sie uns direkt den Link zur Bewertung schicken – per E-Mail an info@anwaltskanzlei-hechler.de oder über das Kontaktformular. Wir helfen Unternehmen, Ärzten, Handwerkern und Selbstständigen in ganz Deutschland – unabhängig davon, auf welchem Portal Sie bewertet wurden.
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00