Negative Bewertung
löschen lassen

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Gegen negative Bewertung vorgehen – So geht`s


So gehen Sie gegen negative Bewertungen vor

Wir zeigen Ihnen, wie Sie gegen eine negative Bewertung vorgehen können. Man muss den Verfasser der Bewertung meist nicht kennen, um die Bewertung löschen zu lassen. Das Recht lässt es zu, dass Betroffene direkt gegen den Portalbetreiber vorgehen.

Viele Unternehmer fühlen sich negativen Bewertungen oft schutzlos ausgeliefert, weil die Bewertungen anonym veröffentlicht werden. Plattformen wie Google bieten zwar Meldefunktionen, doch diese greifen nur selten – und ohne rechtlichen Druck wird eine Löschung oft schlicht verweigert.

Genau hier setzen wir an: Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit den gängigen Bewertungsportalen und kennt die rechtlichen Möglichkeiten, wie man gegen Bewertungen vorgehen kann. Sie müssen den Bewerter nicht kennen oder zuordnen können, um gegen die negative Bewertung vorgehen zu können. In vielen Fällen ist der Verfasser sogar anonym oder nutzt ein Pseudonym – trotzdem kann man diese Bewertung meist erfolgreich löschen. Dabei werden Sie nicht erfahren, wer Sie bewertet hat, das Spiel im Ergebnis keine Rolle, wenn die Bewertung verschwunden bleibt.

Gegen negative Bewertung vorgehen auch im Ausland?

Die Google Germany GmbH betreibt die Website www.google.de nicht, sondern die Google Ireland Ltd. in Irland. Dies ist für das Vorgehen gegen negative Bewertungen auf Google allerdings kein Problem. Wenn die Bewertung in Deutschland veröffentlicht wird, gilt deutsches Recht und Google hält sich auch daran.

Portalbetreiber reagieren auch regelmäßig und sehr schnell auf unsere Löschaufforderungen, auch wenn sie wie Google oder Yelp im Ausland sitzen.

Achtung: Hat der Portalbetreiber seinen Sitz außerhalb der EU, ist grundsätzlich ebenso deutsches Recht anzuwenden. Einige Portale haben in ihren Nutzungsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass US-amerikanisches Recht des jeweiligen Staates Anwendung findet, wenn der Kunde hier ein Unternehmensprofil anlegt oder ein bereits angelegtes übernimmt. Dieser Umstand wird vielen Unternehmen bei schlechten Tripadvisor-Bewertungen zum Verhängnis. Obwohl dieser Portalbetreiber vorgerichtlich einiges löscht, so sind Klagen in Deutschland nicht möglich.

Beanstandungen können zugestellt werden

Portalbetreiber mit ausländischer Niederlassung haben eines gemeinsam: Meist reagieren sie überhaupt nicht auf Beanstandungen, die nicht von Rechtsanwälten kommen. Gegen Bewertungen auf diesen Portalen kommt man tatsächlich ausschließlich mit spezialisierten Anwälten an.

Machen Sie keine Experimente!

Wenn Sie gegen eine negative Bewertung vorgehen, etwa eine negative Google Bewertung löschen oder eine gegen Kununu Bewertung löschen wollen, rufen Sie uns sofort unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 oder nutzen Sie das Kontaktformular unten. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Unternehmer, die ihren guten Ruf schützen wollen. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.

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