Google Richtlinien für Rezensionen
Wer Google Bewertungen löschen lassen will, muss diese auf Rechtswidrigkeit prüfen. Dies erfolgt primär anhand der umfangreichen Google Richtlinien für Rezensionen.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Google Richtlinien für Bewertungen. Wer bewertet wird, stellt sich die Frage, ob das alles rechtens ist, insbesondere die Fragen: Wer darf überhaupt bewerten? Welche Inhalte sind erlaubt und was ist verboten? Antworten auf diese Fragen finden sich auf den Google Seiten im Internet, insbesondere auf der Seite der Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte. Da die Rezensionen auf Google Maps erscheinen und gepostet werden, geltend diese Google Richtlinien auch für Rezensionen.
Was steht in den Google Richtlinien für Rezensionen?
Grundsätzlich dürfen nur Personen ein Unternehmen bewerten, die eine eigene Erfahrung mit diesem Unternehmen gemacht haben. Andernfalls stellt die Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. Dies geht aus den Google Richtlinien für Rezensionen eindeutig hervor. Nicht notwendig ist, dass ein Kaufvertrag oder ein anderer Vertrag tatsächlich zustande kam. Rezensionen vom Hörensagen sind daher verboten, da hier nicht gewährleistet ist, dass die Erzählung korrekt widergegeben wird.
Unzulässig sind nach den Richtlinien von Google für Rezensionen unter anderem außerdem folgende Inhalte:
- Fake-Inhalte: Gefälschte Inhalte, doppelte Inhalte oder doppelte Nutzerkonten
- Fremde Erfahrungen, Erfahrungen vom Hörensagen
- Politisch motivierte Äußerungen
- Inhalte, die obszöne, vulgäre oder anstößige Sprache oder Darstellungen enthalten.
- Gefährliche oder abwertende Inhalte
- Inhalte mit Drohungen oder Einschüchterungen
- Bewertungen für andere Personen
- Bewertungen durch Mitarbeiter
- Bewertung des eigenen Unternehmens
- Bewertung durch Konkurrenten
Kostenlose Erstberatung vom Anwalt
Die Anwaltskanzlei Hechler ist auf die Beanstandung von Bewertungen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Kostenlose Erstberatung bundesweit oder unser Kontaktformular.
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