Google Bewertung
löschen lassen
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Negative und unberechtigte Google Bewertungen sind geschäftsschädigend und können bares Geld kosten. Hier erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie selbst Bewertungen löschen können, weshalb Eigenversuche oft wenig bringen und weshalb Sie einen Anwalt beauftragen sollen.
Als spezialisierte Rechtsanwälte wissen wir, wann sich ein Löschantrag lohnt und wie man gegenüber Google vorgehen muss, damit die Bewertung erfolgreich gelöscht wird. Wir haben in den letzten 12 Jahren für unsere Mandanten über 50.000 Google Rezensionen löschen lassen. Außerdem konnten wir das bekannte Urteil des LG Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 gegen Google erstreiten.
Tipp: (Fast) Jede Bewertung ist angreifbar. Oft kann man eine Google 1-Stern-Bewertung ohne Text (eigentlich eine zulässige Meinungsäußerung) löschen, weil der Bewerter die notwendige Erfahrung mit dem Unternehmen nicht nachweist (LG Hamburg, Az. 324 O 63/17).
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular. Als Anwälte kennen wir alle rechtlichen Möglichkeiten, wie man unberechtigte Bewertungen löschen kann.
Was kostet es? Direkt zu den Preisen & Kosten
Die „Bewertungs-Abwehr“ – Die spezialisierte Kanzlei für Ihren guten Ruf.

„Anwälte schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus.“
Jahrelange Erfahrungen mit Rezensionen
Kostenlose Analyse
der Löschbarkeit
Wir analysieren Ihre negative Google Bewertung auf Löschbarkeit. Sodann beauftragen Sie uns. Alles online, bequem und günstig.
Anwaltlicher
Löschantrag
Wir erstellen eine Löschaufforderung und verlangen die unverzügliche Löschung der Google Bewertung wegen Rechtswidrigkeit.
Bewertung
gelöscht
In den meisten Fällen kann man die Google Rezension löschen. Nur ganz wenige Bewerter wehren sich, auch dann gibt es oft Möglichkeiten.
„Rezension“ ist Googles eigene Bezeichnung für eine Bewertung – Eine Rezension ist genau genommen eine Bewertung mit Text, eine Bewertung kann auch nur mit 1 Stern ohne Text abgegeben werden. Wenn Sie eine Google Rezension löschen möchten, kommt es allein darauf an, ob die Rezension rechtswidrig ist. Rechtswidrig ist sie vor allem dann, wenn der Verfasser keinen Kundenkontakt zu Ihrem Unternehmen hatte oder ihn nicht nachweist (BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20). Auf die Sternezahl kommt es dabei nicht an: Auch eine Rezension ganz ohne Text lässt sich entfernen.
Zwei Wege, eine Google Rezension zu löschen
1. Bewertung selbst melden. Über die Melde-Flagge neben der Rezension oder über das Google-Formular für rechtliche Beschwerden. Das ist kostenlos, verlangt aber eine juristisch tragfähige Begründung – ohne sie lehnt Google ab, und ein abgelehnter Antrag erschwert jeden weiteren Versuch.
2. Anwalt beauftragen. Wir formulieren die Löschaufforderung so, dass Googles Prüfpflicht ausgelöst wird. In der Regel ist die Rezension innerhalb weniger Tage offline. Außerdem können wir mit Abmahnungen und Löschaufforderungen direkt gegen den Verfasser vorgehen, falls bekannt.
Mehrere Google Bewertungen löschen
Wenn Sie nicht eine einzelne, sondern mehrere Google Bewertungen löschen lassen möchten – etwa nach einer Welle von Fake-Rezensionen –, prüfen wir alle Einträge gemeinsam und rechnen zu einem Pauschalpreis ab. Jede Rezension wird dabei einzeln begründet, weil Google jeden Eintrag getrennt prüft. Direkt zu den Preisen & Kosten.
Wichtig: Eine fremde Google Rezension können Sie nicht selbst per Mausklick entfernen – das geht nur bei Rezensionen, die Sie selbst geschrieben haben. Für alle anderen führt der Weg über einen Löschantrag an Google. Zur Anleitung für eigene Rezensionen.
„Statistisch lassen sich die meisten negativen Google Rezensionen löschen.“
Schritt 1:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam erörtern wir, welche kritischen Bewertungen man löschen kann. Meist muss der Bewertungstext nicht einmal rechtswidrig sein, da man bei anonymen Bewertungen auch den Kundenkontakt bestreiten darf (BGH-Urteil vom 9.8.2022, VI ZR 1244/20) und Google die Bewertung dann löschen muss. Betroffene machen sich oft viel zu viele Gedanken und sind dann überrascht, wie viele Bewertungen sich entfernen lassen, von denen man dachte, man werde sie nie los. Wir beraten Sie bei Bedarf außerdem über die Möglichkeiten, direkt gegen einen Bewerter vorzugehen.
Schritt 2:
Der Löschantrag an Google
Es folgt eine juristisch begründete Löschaufforderung, aufgrund derer Google zur sofortigen Löschung verpflichtet ist. In der Regel dauert es ab dem Löschantrag nur zwischen 1 Minute und wenigen Tagen, bis die Bewertung offline gestellt wird.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Sie können nur rechtswidrige Google Rezensionen löschen, wobei sich eine Rechtswidrigkeit vor allem aus dem nicht nachweisbaren Kundenkontakt (Löschgrund Nr. 1) oder aus inhaltlichen Unwahrheiten ergeben kann. Bewertungen ohne Kundenkontakt oder mit unwahren Angaben müssen immer gelöscht werden, egal, ob mit einem Stern oder mehreren Sternen. Praxisrelevant sind vor allem Bewertungen mit einem oder zwei Sternen. Sie können auch eine Google 1-Stern-Bewertung löschen, wenn sie von keinem Kunden stammt und keinen Text enthält.
Wenn Sie tatsächlich alle Google Bewertungen löschen möchten, können Sie versuchen, das gesamte Google Unternehmensprofil löschen zu lassen.
Wir haben Google für einen Berliner Gastwirt auf Löschung einer Bewertung mit einem Stern ohne Text verklagt. Eine ihm unbekannte „Annemarie Kullerauge“ hatte ihn mit 1 einzigen Stern auf Google bewertet:

Im Auftrag des Gastwirts forderten wir Google auf, die Bewertung zu löschen, weil die Bewerterin kein Gast des Restaurants war. Google weigerte sich, weshalb gerichtliche Schritte notwendig wurden. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12.01.2018 (324 O 63/17), dass Google die 1 Stern-Bewertung ohne Text löschen muss. Das LG Lübeck (Urteil vom 13.06.2018 – 9 O 59/17) schloss sich dieser Rechtsansicht an, ebenso das OLG Hamburg und das OLG Köln mit Urteil vom 26.6.2019 – 15 U 91/19.
Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung: Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg ist eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen Voraussetzung für eine Bewertung. Dies gilt auch für reine Meinungsäußerungen wie Bewertungen ohne Text. Daher sind Betreiber von Bewertungsplattformen verpflichtet, eine Bewertung zu löschen, wenn sich kein Kundenkontakt und auch keine sonstige Erfahrung des Bewerters nachweisen lässt (so auch BGH, Urteil 01.03.2016 – VI ZR 34/15).
Praxistipp: Nicht jeder darf Sie bewerten, auch nicht mit 1 Stern ohne Text, wenn er keine echte Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht hat!
Google muss alle Bewertungen löschen, die rechtswidrig sind. Diese Rechtswidrigkeit ergibt sich meistens aus einem fehlenden oder einem nicht bewiesenen Kundenkontakt. Löschgründe können natürlich auch (andere) Verstöße gegen die Google Richtlinien oder gegen deutsches Recht sein. Tatsächlich kann man mit der Behauptung des fehlenden Kundenkontakts (diese muss wahr sein) die meisten Bewertungen löschen lassen, weil sich die überwiegende Zahl der Bewerter nicht gegen die Löschung wehrt.
Zusammenfassung, in welchen Fällen Sie negative Google Bewertungen löschen können:
Löschgrund Nr. 1: Der fehlende bzw. nicht bewiesene Geschäftskontakt des Bewerters mit dem bewerteten Unternehmen! Fragen Sie gerne hierzu einen unserer spezialisierten Anwälte.
Welche Bewertungen sind inhaltlich zulässig?
Von der Meinungsfreiheit sind alle Äußerungen gedeckt, die inhaltlich wahr sind und von echten Kunden stammen. Die Grenze ist lediglich die Schmähkritik, die nur sehr selten vorkommt. Beispiele von zulässigen Bewertungen echter Kunden sind:
Wenn Sie uns mit der Löschung von mehr als einer Google-Rezension beauftragen, machen wir Ihnen einen individuellen Fixpreis je nach Aufwand.
1 Bewertung
Einzelauftrag
2 Bewertungen
und mehr
Mit Rechtsschutz*
und Deckungszusage
Jetzt unverbindlich kontaktieren
„Anwälte können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“
Tipp 1:
Fast jede Bewertung ist angreifbar!
Bei Google besteht keine Verpflichtung, mit echtem Namen zu bewerten, daher werden zahlreiche Bewertungen unter Fake-Namen abgegeben. Sie haben oft das Recht, die Echtheit der Bewertung zu bestreiten, wenn Sie den Verfasser nicht auf Anhieb, also ohne Recherche anhand des Namens in der Kundendatenbank, identifizieren können. Insofern gibt es bei allen Bewertungen, mit denen Sie nichts anfangen können, eine Möglichkeit, diese von Google auf Echtheit prüfen zu lassen. Das gilt erst recht, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen enthält.
Tipp 2:
Mit Anwalt direkt gegen den Bewerter vorgehen
Wenn Sie den Bewerter eindeutig zuordnen können und dieser Unwahrheiten verbreitet, gibt es neben dem Vorgehen gegen Google auch die Möglichkeit, den Bewerter direkt anwaltlich abmahnen zu lassen. Er muss dann die Bewertung sofort löschen, eine Unterlassungserklärung abgeben und die Anwaltskosten bezahlen. Insofern gibt es manchmal mehrere Wege, eine Google Bewertung löschen zu lassen.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Negative Bewertungen können den Ruf schädigen und damit den Umsatz spürbar beeinflussen. Das spielt in Branchen mit hohem Konkurrenzdruck eine große Rolle. Daher sollte man unberechtigte Google-Rezensionen löschen lassen, insbesondere solche von Personen ohne Kundenkontakt und von Wettbewerbern („Fake-Bewertungen“). Dasselbe gilt für Bewertungen durch Mitarbeiter oder verleumderische Einträge.
Achtung: Die Google KI und andere KIs lesen auch Bewertungen aus und verarbeiten auch einzelne negative Bewertungen über Ihr Unternehmen. Daher sollten Sie kritische Bewertungen immer löschen, statt sie zu kommentieren.
Wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, die Ihrem Ruf schaden, wenden Sie sich am besten an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wie uns. Zwar können Sie auch versuchen, die Bewertung selbst zu löschen, hierbei können allerdings nicht korrigierbare Fehler gemacht werden, was zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen kann. Google löscht Bewertungen nicht auf Zuruf und prüft auch nicht, ob die Bewertung Unwahrheiten enthält oder von keinem echten Kunden stammt. Das muss alles sauber in der Beschwerde vorgetragen werden, sodass es sich lohnt, professionelle Hilfe zu holen.
Wenn Sie selbst eine Google Bewertung löschen möchten: Hierzu müssen Sie eine Löschaufforderung an Google schicken, was auf 2 Wegen geschehen kann.
Alternative 1 (empfohlen): Rechtliche Verstöße mit Formular einreichen
Hierzu verwenden Sie am besten das Google Formular für rechtliche Beschwerden, denn E-Mails an support-deutschland@google.com werden nach eigenen Aussagen von Google nicht beantwortet, wenn es um Löschbegehren bezüglich Bewertungen geht.
Begründen Sie Ihre Beschwerde ausführlich: Achten Sie darauf, dass Sie eine fundierte Begründung formulieren, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Google wird die Löschung ablehnen, wenn Sie nur „bitte Bewertung löschen“ schreiben. Wenn die Bewertung von keinem Kunden stammt, teilen Sie Google das mit.
Zu den Google Richtlinien für Rezensionen: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte.
Häufiger Fehler: Wenn die Bewertung anonym ist, teilen Sie Google keinesfalls mit, dass Sie den Bewerter kennen, dies wäre ja auch nur eine Vermutung. Da Löschgrund Nr. 1 der fehlende Kundenkontakt ist und Sie schreiben „der Kunde war bei uns, aber die Bewertung ist unfair“, stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung dar und die Bewertung wird nicht gelöscht.
Alternative 2: Verstoß gegen die Google-Richtlinien melden
Sie können auch auf den „Melden“-Button (rechts neben der Bewertung auf die 3 Punkte) klicken, dann auf „Rezension melden“ und dort die Gründe für die Unzulässigkeit der Bewertung auswählen. Beachten Sie, dass Google hier nur offensichtliche Verstöße gegen die Google-Richtlinien prüft, z. B. Spam, Werbung, vulgäre Sprache oder einen Beitrag ohne jeden Bezug zu Ihrem Unternehmen. Dies geschieht vermutlich durch einen Algorithmus. Wenn Sie meinen, dass es sich bei dem Bewerter um keinen Kunden handelt, wird Google das nicht prüfen.
Nach unseren Erfahrungen und rein statistisch lassen sich Google Bewertungen ohne Text sowie ältere Rezensionen (mehrere Monate oder mehr) einfacher löschen als relativ neue Bewertungen mit viel Text oder gar mit Bild. Denn wenn der Ärger über das Unternehmen noch aktuell ist und man Zeit in eine negative Bewertung mit viel Text investiert hat, wird man eher geneigt sein, auch etwas Zeit in die Verteidigung der Bewertung zu investieren. Wer z. B. eine Google 1 Sterne Bewertung löschen lassen möchte, die keinen Text enthält und die eventuell schon mehrere Monate alt ist, wird es vermutlich einfacher haben. Zusammenfassend sagt die Statistik, dass sich Bewertungen einfacher löschen lassen, wenn sie älter sind und/oder wenn sie wenig oder keinen Text enthalten. Bei ganz frischen Rezensionen mit viel Text oder gar Bildern sollten Sie einige Wochen warten, bis Sie die Löschung beantragen.
Unter Fake-Bewertungen verstehen wir Rezensionen, die entweder von keinem echten Kunden stammen oder deren Inhalt frei erfunden ist. Bei Fake-Bewertungen bestreitet man, dass ein Kundenkontakt bestanden hat oder dass die Behauptungen richtig sind. Ohne einen tatsächlichen Kundenkontakt oder eine eigene Erfahrung ist eine Bewertung rechtswidrig, so dass Google zur sofortigen Entfernung verpflichtet ist. Der Bewerter wird im anschließenden 6-monatigen Prüfverfahren keinen Nachweis eines Kundenkontaktes erbringen können. Dieses Verfahren funktioniert in der Regel besonders zuverlässig bei Bewertungen, die unter einem Pseudonym abgegeben wurden, bei älteren Bewertungen sowie bei Bewertungen, die keinen oder nur sehr kurzen Text enthalten.
Google muss Bewertungen nach Art. 6 Abs. 1 b) Digital Services Act (DSA) zügig löschen, was wir bestätigen können. Seit der Einführung des Digital Services Act sind sogar Löschungen innerhalb 1 Minute möglich, falls ein klarer Richtlinienverstoß vorliegt, den der Google Algorithmus erkennt. In der Regel dauert das Löschen nur wenige Tage. Erfolgt keine sofortige Löschung, gibt es meist Probleme. Eventuell gab es dann bereits ein erfolgloses Löschverfahren. Es kommt allerdings auch vor, dass Google die Bearbeitung schlicht vergisst. Dann haken wir sofort nach.
Nach unseren Erfahrungen kann man die meisten Bewertungen löschen, und zwar mit dem Hinweis an Google, dass sich hinter der Bewertung kein echter Kunde verbirgt. Zwar haben die Bewerter die Möglichkeit, die Bewertung innerhalb von 6 Monaten nach der Löschung reaktiveren zu lassen. Diesen Aufwand machen sich jedoch die Allerwenigsten, sodass fast alle Löschanbieter mit Erfolgsquoten von 90 % und mehr werben. Beachten Sie dabei, dass sich diese Erfolgsquoten meist auf tausende Rezensionen beziehen und daher lediglich einen statistischen Wert haben. Seit Einführung des DSA werden tatsächlich 90 % aller seit 2025 beanstandeten Bewertungen gelöscht und bleiben auch gelöscht.
Der individuelle Fall kann auch ganz anders aussehen: Wer nur ganz frische Bewertungen mit langen Texten, Klarnamen und Bildern löschen möchte, kann auf heftige Gegenwehr von Bewertern stoßen. Nach unseren Erfahrungen lassen sich statistisch die älteren Bewertungen einfacher löschen, dies insbesondere dann, wenn sie keine Texte enthalten.
Wurde nur der Kundenkontakt bestritten – was viele Löschdienstleister ausschließlich tun – kann der Bewerter die Bewertung durch Vorlage von Nachweisen innerhalb von 6 Monaten reaktivieren lassen. Der nächste Schritt wäre dann, eine anwaltliche Abmahnung gegen den Bewerter auszusprechen, sofern dessen Adresse bekannt ist und die Bewertung nachweisbar Falschangaben enthält.
Wichtiger Hinweis: Wenn ein Erfolgshonorar vereinbart ist, ist es meist erst nach Ablauf von 6 Monaten endgültig sicher, dass die Bewertung überhaupt erfolgreich gelöscht wurde, sofern nur der Kundenkontakt bestritten wurde (wie es die meisten Agenturen tun).
Ja, es gibt Fälle, bei denen Google nicht auf die Löschaufforderung reagiert. Das kann daran liegen, dass das Prüfverfahren bereits erfolglos durchgeführt wurde oder die Bewertung ist offensichtlich zulässig. Auch bei Arztpraxen, die von Bewertern mit Klarnamen bewertet werden, kann es zu Problemen kommen. Dasselbe gilt für Bewertungen, die Bilder enthalten, die bereits den Kundenkontakt nachweisen.
Möglicher Weise war auch die Löschaufforderung nicht korrekt formuliert, sodass es ratsam ist, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen.
Damit eine Rechtsschutzversicherung das anwaltliche Vorgehen gegen Google bezahlt, müssen mehrere Voraussetzung vorliegen: Es muss ein Rechtsverstoß seitens Google vorliegen (z. B. Google hat die Löschung rechtswidrig abgelehnt). Die Veröffentlichung einer Bewertung durch Google stellt übrigens noch keinen Rechtsverstoß dar. Des Weiteren darf keine vertragliche Streitigkeit vorliegen, was der Fall ist, wenn das bewertete Unternehmen das Unternehmensprofil administriert. Auch kann ein hoher Selbstbehalt (z. B. EUR 1.000,00) vereinbart sein, was die Inanspruchnahme der Versicherung sinnlos machen kann, wenn die Anwaltskosten geringer sind. Beachten Sie, dass Ihnen die Rechtsschutzversicherung bei jedem Schadensfall kündigen kann.
Nein! Denn jede negative Sternebewertung zieht Ihren Ruf nach unten, ob mit oder ohne Kommentar, und der Sterneschnitt ist es, der potenziellen Kunden ins Auge sticht. In unserer schnelllebigen Zeit mit der Aufmerksamkeitsspanne eines Instagram-Reels müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Kommentare und Rechtfertigungen ohnehin niemand liest. Die negative Bewertung hingegen lesen viele.
Beachten Sie auch die Funktionen der Google-KI oder anderer KIs: Oft fassen KIs Informationen über ein Unternehmen zusammen und arbeiten dabei negative Bewertungen ein, was den Ruf Ihres Unternehmens schädigen kann.
Wir raten nur dann zu einer Kommentierung der Bewertung, wenn alle Löschversuche gescheitert sind und Sie nicht der Schweigepflicht unterliegen (wie Ärzte oder Anwälte). In allen anderen Fällen spricht fast alles dagegen, eine Kritik zu beantworten.
Nach aktueller Rechtslage müssen sich Unternehmen im Internet bewerten lassen. Deshalb sieht Google auch keinen Button vor, mit dem man das Unternehmensprofil oder die Bewertungsfunktion einfach deaktiveren lassen kann. Es gibt denn och eine Möglichkeit, die Google Bewertungen zu deaktivieren oder abzuschalten, indem man das ganze Google Unternehmensprofil löschen lässt. Mit ihm verschwinden auch sämtliche Bewertungen und neue Bewertungen sind auf Google Maps nicht mehr möglich. Diese Löschung kann man selbst versuchen oder ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen.
Seit Juli 2026 zeigt Google in vielen Unternehmensprofilen den Hinweis „Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt“ sowie eine ungefähre Zahl der Löschungen der letzten 12 Monate an. Dieser Hinweis gilt pauschal und unabhängig vom Löschgrund der Bewertungen. Die Presse orakelte, ob sich Unternehmen aufgrund dieses Hinweises davon abhalten lassen würden, negative Bewertungen löschen zu lassen.
Die meisten negativ bewerteten Unternehmen lassen sich von diesem neuen Hinweis auf dem Unternehmensprofil nicht abhalten, ihren guten Ruf zu schützen, im Gegenteil: Es ist für Unternehmen sogar vorteilhaft, dass Google jeden Löschantrag, auch jene wegen eines fehlenden Kundenkontakts, als „Beschwerde wegen Diffamierung“ kategorisiert, da es für Kunden nachvollziehbarer ist, wenn Unternehmen ihre Bewertungen wegen Diffamierungen, also inhaltlicher Rechtswidrigkeiten, löschen lassen.
Welche Bewertungsverbesserung ist möglich?
Geben Sie die Sterneverteilung Ihres Unternehmens ein und sehen Sie direkt, was wir mit der Löschung von schlechten Rezensionen für Sie tun können:
Ihr Google-My-Business-Durch-
schnittsrating beträgt
Anmerkung: Bei allen hier errechneten Werten
handelt es sich um Näherungswerte.
Wenn Sie alle 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-und-2-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Wenn Sie alle 1-2-und-3-Sterne-Bewertungen löschen lassen
beträgt der neue Durchschnittswert
1.0Unsere anwaltliche Dienstleistung richtet sich an negativ bewertete Unternehmen, die gegen fremde Bewertungen vorgehen möchten. Haben Sie dagegen selbst eine Rezension geschrieben und möchten diese zurücknehmen, brauchen Sie keinen Anwalt – das erledigen Sie in fünf Schritten selbst. Google hat die Funktion nur etwas versteckt.
Schritt 1: Bei Google anmelden
Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, mit dem Sie die Rezension abgegeben haben. Mit einem anderen Konto wird die Bewertung nicht angezeigt.
Schritt 2: Google Maps aufrufen
Wählen Sie den Google-Dienst Maps aus: Rechts oben finden Sie ein Quadrat aus neun kleinen Quadraten, das Menü für die Apps. Klicken Sie darauf und wählen Sie Maps.
Schritt 3: Menü öffnen
Links am Bildschirm öffnet sich ein Fenster. Klicken Sie links oben auf das Hamburger-Menü (drei graue waagrechte Balken übereinander).
Schritt 4: Eigene Rezensionen aufrufen
Wählen Sie den Menüpunkt „Meine Beiträge“ und danach den Tab „Rezensionen“. Es werden alle Ihre bisherigen Rezensionen aufgelistet. Alternativ gelangen Sie direkt über google.com/maps/contrib/ dorthin.
Schritt 5: Rezension löschen oder ändern
Suchen Sie die Bewertung, die Sie ändern oder löschen möchten. Rechts daneben finden Sie drei graue Punkte übereinander. Klicken Sie darauf: Es stehen „Rezension bearbeiten“ und „Rezension löschen“ zur Auswahl. Nach der Bestätigung ist die eigene Rezension entfernt.
Sie sind Unternehmer und die Rezension stammt nicht von Ihnen? Dann hilft diese Anleitung nicht weiter – fremde Bewertungen kann niemand selbst entfernen. Wie Sie in diesem Fall vorgehen, lesen Sie oben unter Google Rezension löschen, oder rufen Sie uns an: ☎ 07171 / 79 80 00.
„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Wenn Sie bei Google nach einem Unternehmen gesucht haben, das Google Bewertungen legal und seriös löschen lassen kann, dann sind Sie bei uns als Anwaltskanzlei genau richtig.
Jetzt anrufen: Wenn Sie negative Google Bewertungen löschen lassen möchten, rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 gerne für eine kostenlose Erstberatung an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen optimal helfen, eine rechtswidrige Google Rezension löschen zu lassen.
Praxis-Tipp: Versuchen Sie nicht, Google Bewertungen selbst zu löschen, sondern kontaktieren Sie uns. Google kennt unsere Kanzlei seit vielen Jahren aus unzähligen Gerichtsverfahren und löscht die allermeisten Bewertungen innerhalb weniger Tage. Sollte Google die Bewertung nicht löschen, sind in vielen Fällen auch Abmahnungen gegen die Verfasser der Bewertungen möglich. Wir sind Ihnen außerdem gerne behilflich, wenn Sie Kununu Bewertungen löschen, Jameda Bewertungen löschen oder Trustpilot Bewertungen löschen lassen wollen.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
Über 50.000 Bewertungen gelöscht
Anwaltsprofil
Erklärvideo: Google Bewertung löschen