Bewertung löschen
mit Erfolgshonorar?
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Das LG Hamburg hat einem Rechtsanwalt verboten, generell Google Bewertungen mit Erfolgshonorar löschen zu lassen. Der anwaltliche Google-Löschdienst hatte mit Festpreisen pro erfolgreicher Löschung und völlig ohne Kostenrisiko geworben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Damit folgt das LG Hamburg (Versäumnisurteil vom 7.12.2021 – 403 HKO 59/21) lediglich der ganz klaren Rechtslage, wonach standardmäßige Erfolgshonorare bei Rechtsanwälten verboten sind. Dennoch finden sich immer wieder Anbieter, die Ihre Arbeit in Form der Beanstandung von Google Bewertungen nur bei erfolgreicher Löschung in Rechnung stellen.
Was das für Sie bedeutet: Wer Ihnen „Zahlung nur bei Erfolg“ anbietet, ist in aller Regel kein Rechtsanwalt – denn Anwälte dürfen ein Erfolgshonorar nur im engen Ausnahmefall vereinbaren. Und ohne Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen keine Rechtsdienstleistungen beworben oder durchgeführt werden. Der erfolgsunabhängige Festpreis ist deshalb kein schlechteres Angebot, sondern das Kennzeichen eines zugelassenen Anwalts.
Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
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„Ein Erfolg, der nach sechs Monaten wieder verschwinden kann, ist kein Erfolg.“
Das eigentliche Problem am Erfolgshonorar liegt in der Frage, wann ein Erfolg überhaupt eingetreten ist. Die meisten Löschdienstleister bestreiten gegenüber Google ausschließlich den Kundenkontakt des Bewerters. Google stellt die Bewertung daraufhin offline und leitet ein Prüfverfahren nach dem Digital Services Act ein – und in diesem Verfahren hat der Bewerter sechs Monate Zeit, den Kundenkontakt doch noch nachzuweisen. Gelingt ihm das, erscheint die Bewertung wieder. Ist dann überhaupt ein Erfolg eingetreten aus Sicht des bewerteten Unternehmens?
Abgerechnet wird das Erfolgshonorar oft schon sofort nach dem Verschwinden der Bewertung. Sie zahlen also für ein Ergebnis, das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht endgültig ist. Kehrt die Bewertung im vierten oder fünften Monat zurück, kann das Geld weg seine – und die Rezension wieder online – es sei denn, das Unternehmen bietet einen „Geld zurück Service“ an.
Fragen Sie deshalb vor jeder Beauftragung: Wird ausschließlich der Kundenkontakt bestritten, oder wird die Bewertung auch inhaltlich angegriffen? Wann genau wird abgerechnet – sofort oder nach Ablauf der sechs Monate? Und was passiert, wenn die Bewertung zurückkehrt? Wer darauf keine klare Antwort gibt, verkauft Ihnen ein Ergebnis auf Zeit.
Eine Löschung kann nicht nur im fehlenden Kundenkontakt begründet sein, z. B. unwahren Tatsachenbehauptungen oder anderen inhaltlichen Rechtswidrigkeiten. Genau das ist anwaltliche Arbeit, die nicht erfolgsabhängig abgerechnet wird.
Ein Erfolgshonorar schafft einen Anreiz, der in diesem Markt besonders heikel ist: Bezahlt wird nur, wer löscht. Am einfachsten löscht aber, wer die Bewertung selbst veranlasst hat. Es gibt Fälle, in denen negative Google-Rezensionen in engem zeitlichem Zusammenhang mit Werbeanrufen erschienen, die genau diese Bewertungen gegen Erfolgshonorar entfernen wollten. Über diesen Betrug durch Löschagenturen hat der SWR bereits berichtet.
Hinzu kommt eine zweite, harmlosere, aber ebenso risikoreiche Variante: Wer standardmäßig nur bei Erfolg abrechnet, ist kein Anwalt (es sei denn, der Anwalt handelt illegal). Solche Löschdienstleister konzentrieren sich naturgemäß auf die leicht löschbaren Fälle – das Bestreiten des Kundenkontakts. Das wissen viele betroffene Unternehmen überhaupt nicht, denn viele Löschdienstleister behaupten, Google würde die eingereichten Bewertungen selbst und anhand der Richtlinien prüfen. Das ist falsch und irreführend, denn Google prüft die eingereichten Beschwerden anhand dieser Begründung. Wenn nur der Kundenkontakt bestritten wird, prüft Google nur den Kundenkontakt. Inhaltliche Unwahrheiten in Bewertungen bleiben dabei außen vor, denn das Löschen von inhaltlichen Unwahrheiten bei Bewertungen stellt auch eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar.
Wenn Sie einen solchen Anruf oder eine solche E-Mail erhalten haben, lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Anruf wegen negativer Bewertung und zur unerlaubten Werbe-E-Mail.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Das Löschen von Google-Bewertungen ist nach der Rechtsprechung mehrerer Landgerichte eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wer sie ohne Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erbringt – und das ist bei den erfolgsbasiert arbeitenden Anbietern regelmäßig der Fall –, schließt einen Vertrag, der nach § 134 BGB nichtig ist. Ein Honoraranspruch entsteht dann nicht.
Praktisch heißt das: Haben Sie bereits beauftragt und eine Rechnung erhalten, zahlen Sie diese nicht ungeprüft. Wir prüfen für Sie, ob die Forderung überhaupt besteht, und wehren sie gegebenenfalls ab. Auch bereits gezahlte Beträge sind in solchen Fällen nicht zwangsläufig verloren.
Ein Erfolgshonorar darf nach der hier relevanten Bestimmung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG nur für den Einzelfall und auch nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Der Rechtsanwalt darf also weder generell Google Bewertungen mit Erfolgshonorar löschen lassen, noch darf er für alle Mandate eines Auftraggebers eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren.
Daraus ergibt sich für Sie eine einfache Faustregel: Ein Anbieter, der das Löschen von Bewertungen standardmäßig gegen Erfolgshonorar anbietet, ist entweder kein Rechtsanwalt – dann fehlt ihm die Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – oder er ist Rechtsanwalt und verstößt gegen das Berufsrecht. Beides ist für Sie als Auftraggeber kein gutes Zeichen.
Des Weiteren verbot das Hamburger Landgericht der Anwaltskanzlei, die Beanstandung von Bewertungen mit der Behauptung, die anwaltliche Leistung sei kostenlos, wenn der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfüge, zu bewerben, insbesondere wenn dies geschieht mit den Aussagen „Mit einer Rechtsschutzversicherung entfallen die Kosten in der Regel vollständig“ und „In der kostenlosen Erstberatung prüfen unsere Experten Ihren Fall zunächst auf Erfolgsaussichten. Sollten diese gut sein, holen wir kostenlos die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Die ab nun entstehenden Kosten werden in der Regel von dieser übernommen“.
Tatsächlich tritt der beworbene Fall, nämlich die Kostenlosigkeit ihrer Tätigkeit für den rechtsschutzversicherten Mandanten, nur ein, wenn der Mandant bereits zuvor erfolglos die Löschung beantragt hat, dieser Antrag überhaupt eine Prüfpflicht des Portalbetreibers ausgelöst hat, und er über eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige ohne Selbstbehalt verfügt, deren Wartezeit bereits abgelaufen ist und die Bewertung erst nach Eintrittspflicht der Versicherung veröffentlicht worden ist.
Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen wollen, kontaktieren Sie uns unter Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular. Zwar dürfen wir keine Google Bewertungen gegen Erfolgshonorar löschen, dafür bieten wir Ihnen jedoch sehr günstige Pauschalpreise.
Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Sie wissen von Anfang an, was die Sache kostet, und wir prüfen jede Bewertung auf alle Löschgründe – nicht nur auf den bestrittenen Kundenkontakt. Das ist der Unterschied zwischen einer Bewertung, die verschwindet, und einer, die verschwunden bleibt.
Jetzt unverbindlich kontaktieren
„Ein guter Ruf braucht einen ebenso guten Anwalt.“
Jetzt anrufen: Wenn Ihnen jemand die Löschung gegen Erfolgshonorar angeboten hat oder Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 gerne für eine kostenlose Erstberatung an.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Bewertungs-Recht
Über 40.000 Bewertungen gelöscht
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