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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Google Bewertungen löschen mit Erfolgshonorar ist illegal


LG Hamburg verbietet Erfolgshonorar bei Bewertungen

Das LG Hamburg hat einem Rechtsanwalt verboten, generell Google Bewertungen mit Erfolgshonorar löschen zu lassen. Der Google-Löschdienst hatte mit Festpreisen pro erfolgreicher Löschung und völlig ohne Kostenrisiko geworben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit folgt das LG Hamburg (Versäumnisurteil vom 7.12.2021 – 403 HKO 59/21) lediglich der ganz klaren Rechtslage, wonach Erfolgshonorare bei Rechtsanwälten generell verboten sind. Dennoch finden sich immer wieder Anbieter, die Ihre Arbeit in Form der Beanstandung von Google Bewertungen nur bei erfolgreicher Löschung in Rechnung stellen.

Des Weiteren verbot das Hamburger Landgericht der Anwaltskanzlei, die Beanstandung von Bewertungen mit der Behauptung, die anwaltliche Leistung  kostenlos, wenn der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfüge, zu bewerben, insbesondere wenn dies geschieht mit den Aussagen ,,Mit einer Rechtsschutzversicherung entfallen die Kosten in der Regel vollständig“ und „In der kostenlosen Erstberatung prüfen unsere Experten Ihren Fall zunächst auf Erfolgsaussichten. Sollten diese gut sein, holen wir kostenlos die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Die ab nun entstehenden Kosten werden in der Regel von dieser übernommen“ geschieht.

Bewertungen löschen mit Erfolgshonorar generell ist unzulässig

Ein Erfolgshonorar darf nach der hier relevanten Bestimmung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG nur für den Einzelfall und auch nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Der Rechtsanwalt darf also weder generell Google Bewertungen mit Erfolgshonorar löschen lassen, noch darf er für alle Mandate eines Auftraggebers eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren.

Rechtsschutzversicherung oft gar nicht eintrittspflichtig

Tatsächlich tritt der beworbene Fall, nämlich die Kostenlosigkeit ihrer Tätigkeit für den rechtsschutzversicherten Mandanten, nur ein, wenn der Mandant bereits zuvor erfolglos die Löschung beantragt hat, dieser Antrag überhaupt eine Prüfpflicht des Portalbetreibers ausgelöst hat, und er über eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige ohne Selbstbehalt verfügt, deren Wartezeit bereits abgelaufen ist und die Bewertung erst nach Eintrittspflicht der Versicherung veröffentlicht worden ist.

Bewertungen löschen mit Erfolgshonorar?

Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen wollen, kontaktieren Sie uns unter Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular. Zwar dürfen wir keine Google Bewertungen gegen Erfolgshonorar löschen, dafür bieten wir Ihnen jedoch sehr günstige Pauschalpreise.

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