Facebook Bewertung
löschen lassen

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

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Facebook Bewertung löschen lasSen – So geht`s


Hilfe, Anleitung & Tipps für die Entfernung negativer Facebook Bewertungen

Sie sind Unternehmer und wollen eine negative Facebook Bewertung löschen? Fake-Bewertungen und andere rechtswidrige Einträge auf Facebook von Kunden oder Unbekannten kann man entfernen lassen. Wir sind spezialisierte Rechtsanwälte und zeigen Ihnen, wie das geht und was Sie tun müssen.

Facebook-Einträge mit unfairer Kritik können den Ruf Ihres Unternehmens schädigen und die Umsätze negativ beeinflussen. Positive Bewertungen stärken das Image und befeuern die Umsätze. Schützen Sie daher Ihr Unternehmen vor rechtswidrigen negativen Bewertungen und lassen Sie diese konsequent löschen. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich Facebook meist davon überzeugen, dass der Eintrag entweder gegen Gemeinschaftsstandards oder gegen die Persönlichkeitsrechte des Bewerteten verstößt und gelöscht werden muss.

Jede Bewertung ist angreifbar

Mit der richtigen juristischen Vorgehensweise kann man viele Facebook-Bewertungen löschen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und testen Sie unseren Service.

Wir helfen bundesweit

Negative Fake-Bewertungen von Fremden oder rechtswidrige Rezensionen von Kunden müssen Sie sich nicht bieten lassen. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular. Wir vertreten Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.

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    Fragen und Antworten zur Löschung von schlechten Facebook-Bewertungen

    1. Facebook Bewertung löschen lassen – Geht das?
    2. Immer mit Anwalt gegen schlechte Facebook-Bewertungen vorgehen
    3. Welche Facebook Bewertungen kann man löschen?
    4. Gegen wen kann man vorgehen?
    5. Kann man die Bewertungen auf Facebook deaktivieren?
    6. Gibt es Anleitungen oder Muster?

    Facebook Bewertung löschen lassen – Geht das?

    Auch Facebook bietet seit Jahren die Möglichkeit, Unternehmen auf ihren Seiten zu bewerten. Die Facebook-Bewertungen erscheinen unterhalb des Seitentitels und werden durch blaue Sterne symbolisiert. Sichtbar sind die Gesamtanzahl der Bewertungen und der Bewertungsdurchschnitt in Punkten. Mittlerweile sind die Facebook Bewertungen nicht nur in der mobilen App, sondern auch im Desktop-Browser sichtbar. Mit der Sichtbarkeit auch im Desktop Browser geht Facebook nun weitere Schritte in Richtung Bewertungsportal. So soll man beim Besuch einer Seite gleich einen positiven oder negativen Eindruck, je nach angezeigten Sternen, erhalten. User können von 1 bis 5 Sterne vergeben. Außerdem ist es möglich, einen Kommentar bzw. Bewertungstext zu verfassen.

    Immer mit Anwalt gegen schlechte Facebook-Bewertungen vorgehen

    Wenn man den Verfasser kennt, kann man gegen diesen vorgehen. Wenn der Verfasser unbekannt ist, muss man direkt gegen Facebook vorgehen. Es empfiehlt sich bei einer verunglimpfenden Bewertung in jedem Fall die sofortige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Anders kommt man dem amerikanischen Unternehmen nicht bei. Es gibt keine deutsche Niederlassung, die für die Bewertungen auf den deutschen Seiten verantwortlich ist. Das Unternehmen, das für die deutsche Website verantwortlich ist, sitzt in Irland.

    Welche Facebook Bewertungen kann man löschen?

    Angreifbar sind zum einen Rezensionen und Kommentare mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik. Es ist unzulässig, unwahre Äußerungen über ein Unternehmen zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dasselbe gilt für Schmähkritiken, das sind Meinungsäußerungen, die so überspitzt sind, dass sie alleine der Schädigungsabsicht dienen. Auf eine substantiierte Beanstandung hin muss Facebook das Prüfverfahren einleiten und die Bewertung gegebenenfalls löschen. Sollte die Bewertung sogar strafbare Inhalte aufweisen, kann man das Begehren nach Löschung auch auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) stützen.

    Des Weiteren kann man gegen Bewertungen ohne Text und bei Fake vorgehen. Die herrschende Rechtsprechung in Deutschland verlangt für eine Meinungsäußerung eine gewisse Grundlage. Wer noch nie etwas mit einem Unternehmen zu tun hatte, der darf dieses auch nicht bewerten. Bestreitet man als Unternehmen einen Kontakt des Verfassers mit dem Unternehmen, muss Facebook auch in diesen Fällen das Prüfverfahren einleiten. Kann der Bewerter nicht plausibel machen, warum er überhaupt bewertet hat, so muss die Bewertung gelöscht werden.

    Gegen wen kann man vorgehen?

    Am meisten Sinn macht, gegen Facebook vorzugehen. Denn Facebook löscht die Bewertung, wenn man dort die Bewertung für rechtswidrig erklärt und dies begründet. Ein Prüfverfahren, bei dem der Verfasser kontaktiert wird, findet dort überhaupt nicht statt, so dass der Verfasser hiervon nichts mitbekommt.

    Wenn man den Bewerter und dessen vollständige Adresse kennt, kann man auch gegen den Bewerter persönlich per Anwalt vorgehen. Ein Anruf beim Bewerter macht meist keinen Sinn. Warum sollte er die Bewertung zurücknehmen? Schließlich hat er sie mit Schädigungsabsicht verbreitet. Mehr Sinn macht eine anwaltliche Abmahnung, in der man den Verfasser zur Löschung und zukünftigen Unterlassung der erneuten Bewertung auffordert.

    Kann man die Bewertungen auf Facebook deaktivieren?

    Auf Facebook kann man die Bewertungsfunktion deaktivieren. Dies ist eine Besonderheit dieses Portals. Nutzt man diese Funktion, deaktiviert man die Möglichkeit der Empfehlungen und Bewertungen vollständig. Auch positive Bewertungen sind dann unsichtbar. Es ist somit, wie bei allen anderen Bewertungsportalen auch, nicht möglich, einzelne Bewertungen zu deaktivieren oder abzuschalten. Über also ganz überwiegend positive Empfehlungen hat, sollte von dieser Funktion keinen Gebrauch machen. Die Deaktivierung empfiehlt sich zum Beispiel, wenn Sie Opfer eines Shitstorms geworden sind und mit negativen Bewertungen überschüttet werden. Sie können die Bewertungsfunktion dann deaktivieren, bis der Shitstorm vorbei ist.

    Kostenlose Erstberatung bei Facebook Bewertung

    Wenn Sie eine negative Facebook Bewertung löschen lassen wolle, rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an, wenn Sie eine negative Facebook-Bewertungen löschen und entfernen lassen wollen. Sie können uns auch per Kontaktformular kontaktieren:

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