Klage gegen
Google Bewertung

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„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“

Rechtsanwalt Hechler
Spezialisierte Anwälte für Rufschutz

Klage gegen Google Bewertung

Wir klagen bundesweit gegen rechtswidrige Google-Rezensionen

Google löscht eine rechtswidrige Bewertung trotz Beanstandung nicht oder reagiert gar nicht? Dann können Sie Google vor einem deutschen Gericht auf Löschung verklagen. Wir haben das bereits in einer Vielzahl von Verfahren getan – und das richtungsweisende Urteil des LG Hamburg zur Löschung einer 1-Stern-Bewertung ohne Text erstritten.

Eine Klage gegen Google ist kein Schritt, den man leichtfertig geht – aber oft der einzige, der wirkt. Google ist nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet, Bewertungen vorab zu kontrollieren. Sobald Google jedoch auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss Google die Bewertung prüfen und gegebenenfalls löschen. Tut Google das nicht oder nicht rechtzeitig, haftet Google als sogenannter mittelbarer Störer und kann auf Löschung verklagt werden.

Da solche Verfahren in der Regel vor dem Landgericht geführt werden, wo Anwaltszwang herrscht, geht das nur mit einem Rechtsanwalt. Reputations-Agenturen dürfen hier nicht tätig werden. In den meisten Fällen ist eine Klage gar nicht nötig: Wie Sie eine Google Bewertung löschen lassen, ohne vor Gericht zu gehen, erklären wir in unserem Ratgeber.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Beanstandung. Ob eine Klage Erfolg hat, hängt entscheidend davon ab, ob Google vorher ordnungsgemäß informiert wurde. Sichern Sie einen Screenshot der Bewertung, die Eingangsbestätigung von Google und das Datum Ihrer Beanstandung. Fehlt eine saubere Beanstandung, kann eine Klage an den Kosten scheitern.

Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.

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Klage gegen Google wegen negativer Bewertung

„Wer Google ordnungsgemäß informiert hat, muss sich mit einer Absage nicht abfinden.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Google haftet ab Kenntnis der Rechtsverletzung
  • Klage vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht
  • Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten
Unsere Kanzlei ist bekannt aus

Wann kann man gegen Google klagen?

Eine Löschungsklage gegen Google hat gute Aussichten, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Bewertung ist rechtswidrig. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie von keinem echten Kunden stammt, unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder als Beleidigung bzw. Schmähkritik einzustufen ist.
  • Google wurde ordnungsgemäß informiert. Die Beanstandung muss so konkret sein, dass Google die Rechtsverletzung ohne Weiteres erkennen kann. Ein bloßes „Bitte löschen“ genügt nicht.
  • Google hat nicht oder nicht rechtzeitig reagiert. Google hat die Bewertung trotz Beanstandung nicht gelöscht, kein ordnungsgemäßes Prüfverfahren durchgeführt oder die Fristen verstreichen lassen.

Warum Google überhaupt haftet: Google hat die Bewertung nicht selbst verfasst. Als Betreiber der Plattform ist Google aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, eine Bewertung zu prüfen, sobald Google auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10; BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15 – „jameda II“). Verletzt Google diese Prüfpflicht, haftet Google als mittelbarer Störer auf Löschung.

Für die Beanstandung sollten Sie das Google-Formular für rechtliche Beschwerden nutzen. E-Mails an den deutschen Support werden nach unserer Erfahrung bei Löschbegehren zu Bewertungen nicht bearbeitet.

Welche Fristen muss Google einhalten?

Feste gesetzliche Fristen für das Prüfverfahren gibt es nicht. Die Gerichte haben aber Maßstäbe entwickelt, an denen sich Google messen lassen muss:

  • Einleitung der Prüfung: Das LG Hamburg hat entschieden, dass Google das Prüfverfahren spätestens 4 Tage nach Eingang einer Beanstandung einleiten muss (LG Hamburg, Urteil vom 24.03.2017, Az. 324 O 148/16).
  • Abschluss der Prüfung: Nach dem OLG Hamburg dürfen zwischen Beanstandung und Abschluss des Prüfverfahrens nicht mehr als neun Tage liegen (OLG Hamburg, Urteil vom 11.11.2014, Az. 7 U 24/13).
  • Offensichtliche Rechtsverstöße: Das OLG Frankfurt hat sich an den kurzen Löschfristen für offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen orientiert, also an 24 Stunden ab Kenntnis (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2021, Az. 16 U 253/20).

Bei Bewertungen ohne Text muss Google dagegen erst prüfen, ob hinter der Bewertung überhaupt eine echte Erfahrung mit dem Unternehmen steckt. Hier halten wir eine Frist von 7 bis 14 Tagen ab Beanstandung für angemessen.

Neu seit dem Digital Services Act (DSA): Seit 2024 gilt für Plattformen wie Google der europäische Digital Services Act. Danach müssen Meldungen rechtswidriger Inhalte zeitnah, sorgfältig und objektiv bearbeitet werden. Nach unserer Erfahrung löscht Google seitdem deutlich schneller – bei klaren Verstößen teilweise innerhalb von Minuten. Bleibt Google trotzdem untätig, stärkt das die Position in einem späteren Gerichtsverfahren.

Einstweilige Verfügung oder Klage?

Anwalt für Klage gegen Google

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Wann ist eine Klage gegen Google erfolgreich?

Reagiert Google nicht innerhalb angemessener Frist mit der Löschung oder mit einem ordnungsgemäßen Prüfverfahren, liegt eine Rechtsverletzung durch Google vor. Das berechtigt das bewertete Unternehmen, Google auf Löschung zu verklagen.

Unabhängig von den Prüfpflichten muss Google eine Bewertung auch dann löschen, wenn sie inhaltlich rechtswidrig ist – etwa weil der Verfasser Unwahrheiten über das Unternehmen verbreitet. Bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen muss im Streitfall die Wahrheit der Behauptung nachgewiesen werden. Das gelingt in der Praxis selten.

Ein weiterer häufiger Fall ist der fehlende Kundenkontakt: Bestreitet das Unternehmen, dass der Verfasser überhaupt Kunde war, muss Google beim Verfasser nachfragen und Belege anfordern. Legt der Verfasser keine Nachweise vor, ist die Bewertung zu löschen. Genau auf dieser Grundlage haben wir das Urteil des LG Hamburg zur Löschung einer 1-Stern-Bewertung ohne Text erstritten (LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17).

Kann man gegen Google in Deutschland klagen?

Ja. Auch wenn der Vertragspartner für Google Maps in Deutschland die Google Ireland Ltd. in Dublin ist, können Sie vor einem deutschen Gericht klagen, und es gilt deutsches Recht.

  • Zuständiges Gericht: In der Regel klagt man beim Landgericht, in dessen Bezirk das bewertete Unternehmen seinen Sitz hat. Das gilt insbesondere für örtlich tätige Unternehmen.
  • Anwendbares Recht: Maßgeblich ist deutsches Recht, weil die Rufschädigung in Deutschland eintritt.
  • Zustellung: Die Klage wird nach Irland zugestellt. Nach unserer Erfahrung ist eine Übersetzung ins Englische dabei nicht erforderlich.

Wie lange dauert eine Klage gegen Google?

Eine Klage gegen Google auf Löschung einer Bewertung dauert einige Monate. Nach unserer Erfahrung verläuft ein Verfahren typischerweise so:

  • 4 bis 6 Wochen: von der Einreichung der Klage bis zur Zustellung in Irland.
  • Nach der Zustellung: Google wird von einer in Deutschland tätigen Anwaltskanzlei vertreten. Alle weiteren Schriftsätze gehen an diese Kanzlei.
  • Rund 2 Monate: So viel Zeit hat Google, je nach Fristverlängerung, um auf die Klage zu erwidern.
  • Ab etwa 3 Monaten: Einigt man sich mit Google, kann das Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits erledigt sein. Ist ein Urteil erforderlich, dauert es entsprechend länger.

Praxis-Tipp: Verlieren Sie keine Zeit. Je länger eine rechtswidrige Bewertung online ist, desto größer der Schaden – und bei zu langem Zuwarten entfällt die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung.

Was kostet eine Klage gegen Google?

Die Kosten einer Klage richten sich nach dem Streitwert, den das Gericht festsetzt, und nach den gesetzlichen Gebühren für Gericht und Anwälte. Grundsätzlich gilt: Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten – auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Gewinnen Sie gegen Google, muss Google also auch Ihre Kosten erstatten.

Rechtsschutzversicherung: Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer Klage gegen Google häufig, etwa wenn Google eine Bewertung trotz Beanstandung nicht prüft, zu spät prüft oder unwahre Behauptungen stehen lässt. Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, hängt von Ihrem Tarif ab. Wir klären die Deckungszusage für Sie.

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Sie erfahren vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Aussichten Ihr Fall hat. Mehr zu unseren Preisen finden Sie auf der Seite Kosten und Preise.

Häufige Fragen zur Klage gegen Google

Brauche ich für eine Klage gegen Google einen Anwalt?

Ja. Klagen wegen Bewertungen werden in der Regel vor dem Landgericht geführt, und dort herrscht Anwaltszwang. Sie können die Klage also nicht selbst einreichen. Aber auch schon bei der vorgerichtlichen Beanstandung lohnt sich anwaltliche Hilfe, weil Fehler in diesem Stadium eine spätere Klage erschweren können.

Kann auch eine Agentur gegen Google vorgehen?

Nein. Eine Klage darf nur ein Rechtsanwalt führen. Auch die auf den Einzelfall bezogene Beanstandung von Bewertungen ist nach mehreren Gerichtsentscheidungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Mehr dazu auf unserer Seite Google Bewertung löschen als Rechtsdienstleistung.

Muss ich wissen, wer die Bewertung geschrieben hat?

Nein. Die Klage richtet sich gegen Google als Plattformbetreiber, nicht gegen den Verfasser. Gerade bei anonymen Bewertungen ist das der entscheidende Vorteil: Sie müssen den Verfasser nicht kennen, um die Löschung durchzusetzen.

Was passiert, wenn Google nach Klageeinreichung löscht?

Das kommt in der Praxis häufig vor. Die Bewertung ist dann weg, und es geht nur noch um die Kosten. Hier zahlt sich eine saubere vorgerichtliche Beanstandung aus: Hatte Google ausreichend Gelegenheit zur Prüfung und hat trotzdem nicht gelöscht, muss Google in der Regel die Kosten tragen. War die Beanstandung dagegen mangelhaft, können die Kosten beim Unternehmen hängen bleiben.

Kann ich statt Google auch den Verfasser verklagen?

Ja, wenn der Verfasser bekannt ist und die Bewertung nachweisbar unwahre Tatsachen enthält. Dann kommt eine Abmahnung und notfalls eine Unterlassungsklage gegen den Verfasser in Betracht. Das ist vor allem sinnvoll, wenn eine gelöschte Bewertung immer wieder neu erscheint.

Muss es immer zu einem Urteil kommen?

Nein. Viele Verfahren gegen Google enden ohne Urteil, weil Google die Bewertung im Laufe des Verfahrens löscht oder man sich einigt. Kommt es doch zu einem Urteil, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

Klage gegen Google – Kostenlose Erstberatung

Rufen Sie uns an, wenn Google eine rechtswidrige Bewertung nicht löscht und Sie eine Löschungsklage gegen Google prüfen möchten. Wir vertreten seit 2012 bundesweit Unternehmen aus unzähligen Branchen gegen negative Bewertungen und haben über 50.000 Bewertungen löschen lassen. Häufig lässt sich die Bewertung schon vor einer Klage durch eine anwaltliche Beanstandung entfernen.

Negative Google Bewertung – Zum Anwalt!

Wenn Sie eine negative Google Bewertung löschen lassen möchten, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt wie uns vertreten. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon unter 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular nutzen.

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    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
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