OLG Hamburg
Kununu Urteil
50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung
„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“
Wenn Sie bestreiten, dass ein anonymer Bewerter je für Sie gearbeitet hat, muss Kununu Ihnen die Überprüfung ermöglichen. Kann die Plattform das nicht, ist die Bewertung zu löschen. Auf den Datenschutz kann sie sich dabei nicht berufen.
Das ist der Kern einer Entscheidung des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Sie hat die Position bewerteter Arbeitgeber spürbar verbessert, und sie ist inzwischen bestätigt: In der Hauptsache musste Kununu die streitige Bewertung endgültig entfernen, nachdem die Plattform ihre Berufung im Juli 2026 zurückgezogen hatte.
Worauf es ankommt
Fachlich geprüft von Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Hechler, Schwäbisch Gmünd.
Stand:
Das ist der eigentliche Gewinn dieser Entscheidung. Bei anonymen Bewertungen steckt der bewertete Arbeitgeber in einer unauflösbaren Lage: Er soll etwas widerlegen, dessen Urheber er nicht kennt. Das Gericht dreht diese Lage um.
Rügt ein Unternehmen eine bestimmte Bewertung und macht geltend, dass ihr kein Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegt, muss die Plattform es in die Lage versetzen, das zu überprüfen. Nicht die Plattform entscheidet intern über die Echtheit – nachvollziehbar sein muss es für den Bewerteten. Gelingt das nicht, haftet Kununu als mittelbarer Störer für die Bewertung und muss sie entfernen.
Diese Rüge darf ein Unternehmen so lange aufrechterhalten, bis der Bewerter ihm gegenüber ausreichend individualisiert worden ist. Sie müssen also nicht kapitulieren, wenn Kununu erklärt, man habe die Sache geprüft und alles sei in Ordnung.
Der Einwand des Datenschutzes trägt hier nicht. Das Gericht hat ausdrücklich festgehalten, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Portal einwendet, es dürfe die Individualisierung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vornehmen.
In der Praxis reagiert Kununu auf eine Beanstandung häufig damit, dass die Plattform Unterlagen des Bewerters einholt und in anonymisierter Form weitergibt – ein Arbeitszeugnis, eine Gehaltsabrechnung. Viele Unternehmen halten die Sache damit für erledigt. Zu Unrecht.
Genau daran ist Kununu in der Hauptsache gescheitert. Die vorgelegten Zeugnisse und Abrechnungsnachweise waren so weitgehend geschwärzt, dass für die Arbeitgeberin lediglich erkennbar war: Diese Dokumente könnten von einer früher beschäftigten Person stammen. Welche Person, blieb offen.
Das genügte dem Senat nicht. Ein Vordruck, aus dem sich nur das ausstellende Unternehmen ergibt, belegt nicht, dass die dahinterstehende unkenntliche Person dort je gearbeitet hat. Zugriff auf solche Unterlagen haben viele, und wer das Layout kennt, kann sie nachbilden. Hinzu kam, dass die Belegschaft zwischen der Bewertung und dem Verfahren um 43 Personen geschrumpft war – eine Zuordnung über den Personalbestand schied damit ohnehin aus.
Für Sie heißt das: Legt Kununu Unterlagen vor, ist die entscheidende Frage nicht, ob sie echt aussehen, sondern ob Sie damit eine konkrete Person zuordnen können. Können Sie es nicht, bleibt Ihre Rüge bestehen.
Die Entscheidung führt nicht dazu, dass jede anonyme Bewertung verschwindet. Wie weit sie trägt, hängt vor allem davon ab, wie viel der Bewerter über sich preisgibt.
Ein späteres Urteil desselben Senats in der Hauptsache zeigt das deutlich (16.12.2025, Az. 7 U 33/25). Vier Bewertungen standen im Streit, zwei mussten gelöscht werden, zwei nicht. Bei den beiden verbliebenen ließ sich aus den Angaben genug zusammensetzen – Beschäftigungszeitraum, Art der Anstellung, Wechsel des Tätigkeitsbereichs, Beschreibungen der Räumlichkeiten. In einem kleinen Betrieb ergibt das ein hinreichend genaues Bild.
Die Faustregel daraus ist unbequem, aber brauchbar: Je knapper und detailärmer eine Bewertung ist, desto schwerer fällt es der Plattform, den Kontakt überprüfbar zu machen. Eine Ein-Sterne-Bewertung ohne Text ist deshalb oft angreifbarer als ein ausführlicher Verriss.
Der Anspruch steht und fällt mit der ersten Beanstandung. Zwei Formulierungen kosten ihn regelmäßig.
„Wir wissen, wer das war“
Das ist der teuerste Satz in diesem Verfahren. Wer mitteilt, er kenne den Verfasser, stellt den Beschäftigungskontakt unstreitig – und verliert damit den Hebel, um den es hier geht. Zurück bleibt der inhaltliche Streit über jede einzelne Aussage, der deutlich aufwendiger ist und häufig nicht zu gewinnen. Rückgängig machen lässt sich das nicht. In aller Regel ist die Zuordnung ohnehin nur eine Vermutung.
„Bitte nennen Sie uns den Namen“
Das Gericht verpflichtet Kununu nicht zur Offenlegung des Klarnamens. Verlangt ist, dass der Bewerter so kenntlich wird, dass Sie die Unterlagen zuordnen und das Beschäftigungsverhältnis prüfen können. Ob die Plattform das über Dokumente, Begleitumstände oder eine Namensnennung erreicht, ist ihre Sache. Wer stattdessen Auskunft fordert, verlangt etwas, das ihm nicht zusteht, und bekommt eine Absage auf eine Frage, die er gar nicht stellen musste.
Bevor Sie selbst gegenüber Kununu aktiv werden: Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Bewertung angreifbar ist, und sagen Ihnen offen, wenn wir keine Erfolgsaussicht sehen. Telefonisch unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder über das Kontaktformular.
Die Entscheidung wurde teilweise als Ende der anonymen Arbeitgeberbewertung dargestellt. Das ist sie nicht.
Ihr Name wird nicht an den Arbeitgeber herausgegeben; eine Pflicht dazu hat das Gericht gerade nicht ausgesprochen, und Kununu hält an seiner Praxis fest, Verfasser nicht identifizierbar zu machen. Was sich ändert, ist die Folge: Lässt sich der Beschäftigungsbezug gegenüber dem Unternehmen nicht überprüfbar machen, wird die Bewertung entfernt.
Eine wahrheitsgemäße Bewertung müssen Sie nicht zurücknehmen, auch nicht auf Druck. Lassen Sie sich in dem Fall unabhängig beraten – wir vertreten in Bewertungssachen ausschließlich Unternehmen.
Nein, und Sie brauchen ihn für die Löschung auch nicht. Die Plattform muss den Verfasser lediglich so weit individualisieren, dass Sie den Beschäftigungskontakt überprüfen können. Ob sie das tut oder stattdessen die Bewertung entfernt, entscheidet sie selbst. In der Praxis fällt die Wahl meist auf die Löschung.
Ja, und dort greift die Argumentation besonders gut. Auch im entschiedenen Fall ging es um eine Ein-Sterne-Bewertung. Die reine Notenvergabe ist zwar eine Meinungsäußerung, setzt aber eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen voraus. Fehlen Angaben, aus denen sich eine Person zuordnen ließe, ist die Individualisierung für die Plattform kaum zu leisten.
Prüfen Sie, ob Sie damit eine konkrete Person zuordnen können. Ein Arbeitszeugnis, aus dem nur Ihr eigenes Briefpapier erkennbar ist, belegt nichts. Genau mit dieser Begründung hat das Gericht die Löschung angeordnet. Bleibt die Zuordnung offen, können Sie Ihre Rüge aufrechterhalten.
Nein. Sie beanstanden eine konkrete Bewertung und machen geltend, dass Ihnen kein überprüfbarer Beschäftigungsbezug erkennbar ist. Danach liegt es an der Plattform. Eine pauschale Beschwerde nach dem Muster „diese Bewertung ist unfair“ genügt allerdings nicht – die Rüge muss sich auf eine bestimmte Bewertung beziehen.
Das zugrunde liegende Prinzip stammt aus der Störerhaftung von Portalbetreibern und ist nicht auf Kununu beschränkt. Bei anderen Arbeitgeberportalen liegt die Übertragung nahe. Bei Kundenbewertungen wie auf Google kommt es stärker auf die Konstellation an, weil sich ein Kundenkontakt anders nachweisen lässt als ein Arbeitsverhältnis.
Das hat die Plattform versucht. Das OLG Hamburg hat den Anspruch ausdrücklich auch für den Fall bejaht, dass der Portalbetreiber einwendet, die Individualisierung sei ihm datenschutzrechtlich verwehrt. Der Datenschutz des Bewerters entbindet die Plattform nicht von den Folgen einer nicht überprüfbaren Bewertung.
Zu Ablauf, Fristen und Kosten einer Löschung: Kununu Bewertung löschen. Zur Rechtslage bei Kundenbewertungen: Google Bewertung löschen lassen.
„Ein guter Ruf braucht einen guten Anwalt.“
Wenn Sie eine Kununu Bewertung löschen lassen möchten, Schicken Sie uns die Bewertung, wir sagen Ihnen, ob die Hamburger Rechtsprechung in Ihrem Fall trägt. Telefonisch unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder über unser Kontaktformular.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00