Erpressung mit
Bewertung?

50.000+ Google-Bewertungen gelöscht Spezialisierte Anwälte seit 15 Jahren Persönliche Beratung & Betreuung

„Keine Erfolgsaussichten -
Keine Kosten“

Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe bei Erpressung mit Bewertungen!

Erpressung mit Bewertung – Wie Sie reagieren sollten

Erpressung mit negativer Bewertung kann strafbar sein

Unternehmen erfahren immer öfter Erpressungen und Nötigungen mit Bewertungen. Dabei versuchen nicht unbedingt nur unzufriedene Kunden, Unternehmen zu einer Handlung zu nötigen, indem sie andernfalls mit einer negativen Bewertung drohen. Sobald eine negative Bewertung mit einer Forderung verknüpft wird, kann eine versuchte Erpressung vorliegen. Gehen Sie darauf nicht ein, wir zeigen Ihnen, wie Sie darauf reagieren und sich wehren können.

Manche Kunden flippen bereits wegen Kleinigkeiten aus und versuchen, rechtlich nicht durchsetzbaren Forderungen durch Erpressung mit Bewertung zu verwirklichen. Hierzu stellen sie Unternehmen eine negative Bewertung in Aussicht, sollte etwa die Ware nicht zurückgenommen oder der Kaufpreis nicht teilweise erstattet werden. Dieses Phänomen erleben wir oft im Bereich von Schönheitsoperationen, wo meist Patientinnen meinen, einen Teil des Arzthonorars mit negativen Bewertungen zurückholen zu können. Doch dieses Vorgehen überschreitet oft die Schwelle zur Strafbarkeit. Wer anderen mit einem Übel droht, um damit finanzielle Vorteile durchzusetzen, macht sich schnell einer versuchten Erpressung schuldig. Es kann sich sogar um eine vollendete Erpressung handeln, wenn das erpresste Unternehmen darauf eingeht. Lesen Sie hier weiter, was Sie sich von Kunden bieten lassen müssen und wann eine Erpressung oder Nötigung vorliegt.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Die „Bewertungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Erpressung mit Bewertungen.

Erpressung mit Bewertung

Auf eine Erpressung geht man nicht ein – man wehrt sich.“– Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Abmahnung gegen den Erpresser
  • Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung
  • Kostenlose Erstberatung
Unsere Kanzlei ist bekannt aus

Unsere Erfahrung spricht für sich:

Hoch* Erfolgsquote *Keine Garantie. Bislang ca. 90% aller in 2026 bearbeiteten Aufträge. Erfolg hängt von mehreren individuellen Faktoren ab.
50.000+ Gelöschte Google-Bewertungen seit 2012
300+ Gerichtsverfahren
gegen Google

Erpressung mit Bewertung – So gehen wir vor

Prüfung der
Drohung

Schildern Sie uns über unser Online-Formular oder per Mail, womit Ihnen gedroht wurde. Wir prüfen den Fall.

Abmahnung und
Strafanzeige

Gegen den Erpresser kann man mit einer Abmahnung und auch mit einer Strafanzeige vorgehen.

Bewertung
wird gelöscht

Bereits veröffentlichte Bewertungen lassen wir parallel bei Google, Jameda und anderen Portalen löschen.

Erpressung mit Bewertung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Wer auf eine Erpressung eingeht, lädt die nächste ein.“– Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Erpressung mit Bewertung - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Erpressung mit Bewertung – Bundesweite Hilfe vom Anwalt

Erpressung & Nötigung mit Bewertung ist strafbar

Negative Bewertungen sind zwar zulässig, sofern es sich um wahre Tatsachenbehauptungen bzw. zulässige Meinungsäußerungen handelt. Ein Kunde darf auch z. B. eine negative Jameda Bewertung ankündigen oder in Aussicht stellen. Er darf jedoch nicht mit einer Bewertung drohen, denn dies stellt bereits eine strafbare Nötigung dar, wenn er damit eine Handlung erzwingen möchte. Verknüpft der Kunde die Drohung sogar mit der Forderung mit einem Preisnachlass oder einem anderen finanziellen Vorteil, macht er sich wegen (versuchter) Erpressung strafbar. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde etwa eine negative Google Bewertung veröffentlicht und die Löschung gegen einen Preisnachlass anbietet.

Jetzt unverbindlich kontaktieren

    Erpressung mit Bewertung? Wir helfen bundesweit

    Erpressung mit negativer Bewertung - Rechtsanwalt Hechler

    Ihr Ansprechpartner:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt
    Telefon 07171 / 79 80 00