Negative Bewertung
löschen lassen

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Welche negativen Bewertungen kann man löschen?


Negative Bewertung kann rechtswidrig sein

Nicht jede kritische Google Bewertung kann man löschen lassen. Damit man eine kritische bzw. negative Bewertung löschen lassen kann, muss die Bewertung rechtswidrig sein.

Eine negative Bewertung kann man löschen, wie rechtswidrig ist, also in das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens eingreift. Jede kritische Bewertung greift zwar in das Persönlichkeitsrecht ein. Ein solcher Eingriff ist jedoch nicht immer rechtswidrig. Es gibt rufschädigende Bewertungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit rechtmäßig sind. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist eine Abwägung der Grundrechte der gegenüber stehenden Parteien vorzunehmen. Bei der Veröffentlichung von Bewertungen stehen sich das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Unternehmens und das Recht des Bewerters und des Bewertungsportals auf Meinungsfreiheit und Kommunikationsfreiheit gegenüber.

Wann sind negative Bewertungen rechtswidrig?

Bei Tatsachenbehauptungen hängt die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen insbesondere vom Wahrheitsgehalt ab. Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, unwahre dagegen nicht. Werden unwahre Tatsachen behauptet, so überwiegt das Interesse des Betroffenen und der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht ist rechtswidrig, so dass die Bewertung gelöscht werden muss. Bei zulässigen Meinungsäußerungen tritt das Persönlichkeitsrecht hingegen zurück, der Betroffene ist nicht schutzwürdig. Betroffene Unternehmen haben somit kein Recht, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihnen gefällt. Allerdings schützt das Persönlichkeitsrecht vor einer entstellenden Wiedergabe von mündlichen Äußerungen, es umschließt also das Recht, korrekt zitiert zu werden sowie den Schutz vor dem Unterschieben nie vorgebrachter Äußerungen.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig

Der Portalbetreiber muss negative Bewertungen löschen, wenn sie als unwahre Tatsachen einzustufen sind. Unter die Rubrik der unwahren Tatsachen fallen auch die Verbreitung von Sachverhalten, die zu Ungunsten des Betroffenen verfälscht wurden, indem wichtige Dinge weggelassen oder falsche Dinge hinzugefügt wurden. Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit einer Bewertung ist die Einstufung des Bewertungstextes als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung somit essentiell. Tatsachen kann man beweisen, Meinungen nicht. Lesen Sie zum Thema Abgrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung hier weiter.

Schmähkritik ist rechtswidrig

Zulässige Meinungsäußerungen können nicht deshalb gelöscht werden, weil sich der Betroffene an der Kritik stört. Eine wertende Kritik an der beruflichen Leistung ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist; sie kann nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik angesehen werden. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll. Eine Meinung in einer Bewertung kann daher auch negativ ausgefallen, ohne zwingend rechtswidrig zu sein. Auch unsachliche Bewertungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie keine Schmähkritik oder strafbare Äußerungen wie Beleidigungen enthalten.

Bewertungsgrundlage auch eine Tatsachenbehauptung

Mit Abgabe einer Bewertung behauptet der Verfasser in der Regel, dass es zwischen ihm und dem Betroffenen einen irgend gearteten Kontakt im Sinne einer Erfahrung mit dem Unternehmen gegeben hat. Hat es keinen Kontakt zwischen dem Bewerter und dem Unternehmen bzw. keine Erfahrung des Verfassers mit dem bewerteten Unternehmen gegeben, so liegt diesbezüglich eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. Eine Bewertung auf Kununu kann man löschen lassen, wenn sie von keinem Mitarbeiter stamm. Grundsätzlich gilt bei allen Bewertungsportalen: Es darf nur auf einer sachlichen Grundlage bewertet werden. Daher dürfen Personen, die mit dem bewerteten Arzt oder Unternehmen noch nie in Kontakt standen, auch keine Meinung über deren Leistung öffentlich verbreiten. Auf diese Weise kann man sogar Bewertung löschen lassen, die inhaltlich zulässig wären.

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