Negative Google Bewertung löschen – mit Anwalt!
Warum Sie mit einer negativen Google Bewertung zum Rechtsanwalt gehen sollten
Negative Bewertungen im Internet sollte man mit einem erfahrenen Anwalt löschen lassen, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Denn negative Rezensionen haben verheerende Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Wir raten: Gehen Sie nicht selbst gegen die Bewertung vor, weil dabei Fehler passieren können. Es gibt außerdem gute Gründe, warum Sie Bewertungen auf Google oder sonstwo immer löschen sollten. Die Löschung einer solchen schädlichen Bewertung sollten Sie einem erfahrenen Anwalt anvertrauen.
Warum Sie negative Bewertungen auf Google grundsätzlich löschen sollten
Negative Bewertungen bei Google und anderen Portalen beeinflussen potenzielle Kunden und vergraulen bestehende Kundschaft. Negative Bewertungen bei Google und weiteren Portalen beeinflussen darüber hinaus Ihr Ranking bei der Suchmaschine Google, also Ihre Auffindbarkeit über die Suchmaschine, und können potenzielle Mitarbeiter abschrecken. Vergessen Sie Ratschläge, man solle negative Bewertungen stehen lassen, weil man „von Bewertungen lernen könne“. Lernen können Sie auch aus dem bloßen Umstand, dass es eine negative Bewertung verfasst wurde, weil etwas schief lief in Ihrem Unternehmen. Das Löschen der Bewertung auf Google macht diesen Lerneffekt ja nicht zunichte. Sie sollten Bewertungen auch niemals kommentieren. Hiervor wird die Rufschädigung, die von einer veröffentlichen schlechten Kritik ausgeht, nicht neutralisiert oder gar verbessert.
Wie kann ich selbst gegen eine Google Bewertung vorgehen?
Wir raten zunächst tunlichst davon ab, selbst gegen negative Bewertungen auf Jameda, Google oder einem anderen Portal vorzugehen. Denn hierbei können entscheidende Fehler passieren. Mandanten, die zu uns kommen, sind meist sehr verärgert über ungerechte Bewertungen und wollen aus dem Bauch heraus handeln. So passiert es, dass man aus Wut selbst einen Kommentar unter die Bewertung schreibt oder den Portalbetreiber selbst kontaktiert. Beides kann die Löschung der Bewertung zunichtemachen. Ohne es zu wissen, haben Sie damit Google, Kununu oder einem anderen Portal je nach Formulierung schon den vermeintlichen Beweis geliefert, dass der Rezensent tatsächlich Kunde bei Ihnen gewesen sein könnte. Dabei wissen Sie nicht definitiv, wer die Bewertung verfasst hat. Das weiß nur der Verfasser selbst. Ärzte machen sich mit ihren Kommentaren sogar strafbar, da sie gegen ihre berufliche Schweigepflicht. Auch wer ohne juristische Hilfe eines Anwalts argumentiert, warum die Bewertung angeblich rechtswidrig ist, kann sich bereits um Kopf und Kragen reden.
Wir raten: Reagieren Sie nicht selbst auf die Bewertung. Wir sehen uns den Fall genau an und gehen dann Schritt für Schritt gegen das Bewertungsportal vor.
Typische Fallstricke bei Beanstandungen ohne Anwalt
Eine typische Falle bei der Beanstandung einer negativen Bewertung ohne spezialisierten Rechtsanwalt haben wir Ihnen schon genannt: Wenn Sie öffentlich auf Bewertungen antworten, liefern Sie dem Bewertungsportal wichtige Beweise dafür, dass ein Kundenkontakt bestand oder dass Sie tatsächlich einen Fehler gemacht haben. Das Bestreiten eines Kundenkontakts ist allerdings oft das einzige Mittel, die Google Bewertung löschen zu lassen. Hier gilt das Prinzip: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Eine weitere Falle besteht bei Google-Bewertungen darin, dass man eine negative Bewertung bei Google über das Flaggensymbol unter „Richtlinienverstoß melden“ nicht in jeder Hinsicht beanstanden kann, sondern nur mit einem der vorgegebenen Punkte:
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Sofern Google überhaupt reagiert, wird es die Beanstandung ablehnen, wenn der Google-Mitarbeiter die Beanstandung keinem der obigen Punkte zuordnen kann.
Vorsicht bei der Beauftragung von rechtlich unqualifizierten Anbietern
Marketing-Agenturen ohne RDG-Erlaubnis dürfen weder Bewertungen löschen noch derartige Leistungen anbieten, wenn es sich dabei um Rechtsdienstleistung handelt. Das hat das Landgericht Stuttgart im Jahre 2021 entschieden.
Eine Google-Bewertung zu melden und zu löschen, bedeutet nicht, einfach eine Mail mit dem Inhalt „Bitte Bewertung löschen“ an den Portalbetreiber zu schicken. Denn die Löschung einer Google-Bewertung bedarf einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall. Und genau aus diesem Grund ist eine solche Tätigkeit auch nur Rechtsanwälten erlaubt. Im Jahre 2019 hat das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil v. 28.6.2019, Az. 315 O 255/18) dies klargestellt, nachdem die RAK Hamburg eine Agentur „stillgelegt“ hat, die rechtswidriger Weise die Beanstandung von Google-Bewertungen mit rechtlicher Beratung anbot.
Im Internet finden Sie sogar Werbung von Agenturen, die mit dem für Anwälte verbotenen Erfolgshonorar oder sogar mit einer (verbotenen) Erfolgsgarantie werben. Niemand kann die Entfernung der Bewertung garantieren, so dass es sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten.
Löschung einer Bewertung mit einem Anwalt
Wir bieten Ihnen eine langjährige juristische Erfahrung mit der Löschung von negativen Bewertungen. Als spezialisierte Anwälte wissen wir, wie die Portale reagieren und können die Beanstandung so verfassen, dass der Portalbetreiber gezwungen ist, ein Prüfverfahren einzuleiten. Wir substantiieren unsere Beschwerden außerdem nur in dem Maße, wie wir Informationen liefern müssen. Denn die Beweislast für die behaupteten Tatsachen in einer Bewertung trägt der Verfasser. Trägt man zu viel oder das Falsche vor, verlässt man diese gute Ausgangsposition und lässt sich auf inhaltliche Fragen ein, ohne dass das notwendig ist.
Kostenlose Erstberatung nutzen
Ein effektives Löschen von Bewertungen funktioniert mit einem erfahrenen Anwalt. Als auf Reputationsmanagement spezialisierte Anwälte wissen wir genau, wann man welche Argumente vortragen darf und wann es besser ist zu schweigen. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter Telefon 07171 / 79 80 00 an.