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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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MyonlineStars – E-Mail wegen Fake Google Rezension erhalten?


Vermeintlicher Betrug mit Fake-Bewertungen durch MyonlineStars

Sie haben eine E-Mail von MyonlineStars wegen negativer Google-Bewertungen erhalten, die gelöscht werden sollen? Dieses Angebot war in unserem Fall in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und eventuell sogar strafbar sein. 

Am 1.11.2021 erreichte uns eine E-Mail von MyonlineStars mit dem Angebot, 2 negative Google Bewertungen bezüglich unserer Kanzlei von dem Anwalt dieses Unternehmens löschen zu lassen. Bei Erfolg sollte dies € 99 kosten. Das Skurrile: Die Anwaltskanzlei Hechler war ausschließlich positiv bewertet worden Stand 1.11.2021.

Zum Zeitpunkt dieses Angebots von MyonlineStars muss es 2 negative Google Rezensionen über unsere Kanzlei gegeben haben, die lediglich MyonlineStars sehen, konnte, wir jedenfalls nicht.

Hat MyonlineStar Bewertungen selbst erstellt?

Dieses Phänomen tritt auf, wenn man eine negative oder positive Google Rezension erstellt und Google diese zunächst auf Plausibilität prüft. In diesem Stadium kann lediglich der Verfasser selbst die Rezension sehen.

Logische Schlussfolgerung: Wenn MyonlineStar diese Bewertungen sehen konnte, hat MyonlineStar diese Rezensionen, auf die sich deren Angebot bezog, selbst verfasst. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich MyonlineStar getäuscht hat und unsere Kanzlei verwechselt hat. Das halten wir wiederum für fernliegend.

Warum kann nur der Verfasser die Google Rezension sehen?

Google verwendet seit einigen Monaten einen neuen Algorithmus, der Bewertungen vor deren Veröffentlichung prüft. Wer in letzter Zeit eine Bewertung veröffentlichte, konnte eventuell feststellen, dass diese Bewertung nicht sofort, sondern eventuell erst einige Tage später oder auch überhaupt nicht für die Öffentlichkeit sichtbar wurde. Dahinter steckt eventuell die Intention von Google, dass Bewerter nicht merken sollen, wenn ihre Rezension nicht öffentlich sichtbar ist.

Bietet MyonlineStars die Löschung von selbst verfassten Fake-Bewertungen an?

Sollte MyonlineStars tatsächlich die Bewertungen, die gelöscht werden sollten, selbst verfasst haben, lägt hier ein Betrugsversuch vor. Hier die E-Mail von Myonlinestars im Volltext:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Miriam Müller, Sales Representative bei MyOnlineStars. Wir helfen Unternehmen Ihren Online Ruf zu verbessern.

Mir ist aufgefallen, dass Ihr Google Profil Anwaltskanzlei Hechler einen Durchschnitt von 4.9 Sternen hat, weil sich im Moment 2 negative Bewertungen auf Ihrem Profil befinden. Das macht keinen guten Eindruck. Hier https://tinyurl.com/ygzuos7n können Sie Ihre negativen Bewertungen überprüfen.

Negative Rezensionen verschlechtern aber nicht nur Ihren Bewertungsdurchschnitt, sondern halten auch viele potentielle Kunden von der Kontaktaufnahme mit Ihnen ab! Deshalb möchte ich Ihnen helfen.

Heute biete ich Ihnen an, Ihre negativen Bewertungen für nur 99,- € pro gelöschter Bewertung von unserer erfahrenen Anwältin entfernen zu lassen. Natürlich erfolgt nur eine Rechnungsstellung, wenn die Löschung erfolgreich verläuft!

Sie gewinnen mit der Entfernung von negativen Bewertungen Folgendes:

• Einen verbesserten Ersteindruck Ihres Unternehmens
• Evtl. auch einen besseren Bewertungsdurchschnitt als bei Ihrer Konkurrenz
• Einen Boost im Kundenstamm
• Eine deutliche Umsatzsteigerung

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne unsere Website MyOnlineStars.com. Falls Sie Fragen haben oder Interesse an positiven Bewertungen haben, können Sie mir gern eine Nachricht schreiben oder mich telefonisch unter 0152 3830 4462 erreichen.

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

Liebe Grüße,
Miriam Müller

Sales Representative
MyOnlineStars.com
0152 3830 4462“

Wollte MyonlineStars die Löschung eigens verfasster Bewertungen durchführen?

Sollte es wirklich so sein – und hierfür spricht einiges – dass MyonlineStars unsere Kanzlei bewertet hat, und uns die Löschung gegen Erfolgshonorar angeboten hat, dann werden diese Bewertungen zu 100% gelöscht, denn wer die Bewertung selbst verfasst hat, könnte sie auch wieder selbst löschen lassen. Das Erfolgshonorar wäre somit sicher. 

Dieses Angebot ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und sogar strafbar:

  1. Das Löschen von Google-Bewertungen stellt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar. Das Angebot von MyonlineStars ist somit per se rechtswidrig.
  2. Das Löschen von Google Rezensionen unter interner Zurhilfenahme eines Anwalts ist rechtswidrig. Das sog. Erfüllungsgehilfenmodell ist rechtswidrig.
  3. Das Angebot, selbst abgegebene Bewertungen löschen zu lassen, stellt nach unserer Ansicht einen strafbaren Betrug dar, sofern dies hier der Fall war, was wir nicht wissen. Denn hier wird darüber getäuscht, dass man eine fremde Bewertung löschen lassen wird, dabei handelt es sich um eine selbst erstellte Bewertung
  4. Das Bewerten ohne eigene Erfahrung ist rechtswidrig.
  5. Das Bewerten von Konkurrenten ist rechtswidrig.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Gehen Sie nicht auf derartige Angebote rein. Rufen Sie uns bundesweit unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie unser Formular, wenn Sie eine negative Google Rezension löschen lassen wollen.

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