Landgericht Hamburg verbietet GmbH das Löschen von Google Bewertungen
GmbH bietet illegal Löschen von Google-Bewertungen an
Erneut hat das LG Hamburg einer GmbH, die keine Anwalts-GmbH ist, das Löschen von Google Bewertungen verboten. Die Agentur hatte mit ihrer Werbung versucht, negativ bewertete Unternehmen gegenüber Google gegen Erfolgshonorar zu vertreten.
Damit hat das LG Hamburg im Jahre 2022 bereits zwei Agenturen das Löschen von Google Bewertungen verboten. Es handelt sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Das Gericht hatte keinerlei Zweifel daran, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung handelt, die von der Agentur angeboten wurden. Das Löschen von Google-Bewertungen ist nach herrschender Meinung der Landgerichte eine erlaubnispflichte Rechtsdienstleistung, die Nicht-Anwälten generell untersagt ist.
LG Hamburg bestätigt die Entscheidung nach mündlicher Verhandlung
Das LG Hamburg hat ein Urteil gegen die Agentur wegen illegaler Rechtsdienstleistung im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen. Die Agentur hatte im Widerspruch doch tatsächlich behauptet, dass sie lediglich von Kunden verfasste Beanstandungen orthografisch und inhaltlich überarbeitete und dann an Google weiterleitete. Sie hat konkret behauptet, dass sie die Bewertung nicht selbst prüft. Dies war ein versuchter Prozessbetrug, denn es existierten mehrere Testaufträge, aus denen genau das Gegenteil hervorging. Entsprechend verurteilte das LG Hamburg die beiden Antragsgegner zur Unterlassung. Nicht nur war die angebotene Leistung illegal, die Agentur versuchte im gerichtlichen Verfahren mit einem Falschvertrag, das Landgericht zu einer falschen Entscheidung zu verleiten.
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