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G-Rocket?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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G-Rocket Erfahrung mit E-Mail oder Anruf?


Anrufe und E-Mails von G-Rocket

Immer mehr Mandanten werden Opfer von Anrufen und E-Mails von G-Rocket. Diese unerlaubten Anfragen drehen sich um die Löschung von negativen Google Bewertungen. Das Skurrile an einem Fall: Es gab zum Zeitpunkt der E-Mail (noch) keine negative Bewertung!

Unser Mandant erhielt eine E-Mail einer Firma G-Rocket. Die E-Mail enthielt den Screenshot einer angebliche Bewertung über das Unternehmen unseres Mandanten sowie das Angebot, die negative Google-Bewertung vom „erfahrenen Rechtsanwalt der Firma G-Rocket löschen zu lassen“. Hierbei unterlief dieser Firma aus Zypern ein verdächtiger Schnitzer: Unsere Mandant war auf Google überhaupt nicht negativ bewertet. Das sollte sich ändern.

E-Mail von G-Rocket enthielt falsche Bewertung

Die E-Mail der Firma G-Rocket enthielt einen Screenshot der negativen Google Bewertung einer Person namens A. G. (Name abgekürzt). Die E-Mail lautete wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Louis Teske, ich bin Account Manager bei G-Rocket.

Ich hatte Sie in den letzten Tagen versucht telefonisch zu erreichen, denn im Rahmen einer Kurzanalyse Ihres Google Profils ist mir aufgefallen, dass Sie 1 negative Bewertungen mit lediglich einem Stern bekommen haben.

Schauen Sie mal, diese Bewertung ist besonders ärgerlich:

Negative Bewertungen reißen nicht nur Ihren Bewertungsdurchschnitt optisch in die Tiefe, sondern halten vor allem Neukunden vom Kauf ab. Denn der Volksmund sagt nicht umsonst: “Etwas Wahres wird schon dran sein!”

Heute kann ich Ihnen anbieten diese negative Bewertung von unserem erfahrenen Rechtsanwalt, für lediglich 149.- Euro löschen zu lassen.

Der Betrag wird übrigens nur und erst dann fällig, wenn die Löschung erfolgreich war!

Die Folgen einer Löschung sind:

1. ein besserer Bewertungsdurchschnitt
2. das Verschwinden der schämenden Bewertung und
3. letztendlich mehr Kunden.

Lassen Sie uns gerne telefonieren, dann zeige ich Ihnen genau wie es geht. Sie erreichen mich persönlich unter der Nummer +49 173 652 8898. Ich freue mich auf Ihren Anruf, werde mich aber auch selbst um den Kontakt zu Ihnen bemühen.

Vielen Dank & beste Grüße


Louis Teske

G-Rocket – Ihre Agentur für Bewertungsmanagement

G-Rocket Ltd.
Agiou Gergiou 52
Office 3
7737 Maroni, Larnaca

Mail: louis.teske@g-rocket.de
Web: www.g-rocket.de
Telefon: +49 173 652 8898″

Eine Kopie der E-Mail von G-Rocket hier hier abrufbar.

Diese Bewertung bezog sich jedoch überhaupt nicht auf das Unternehmen unseres Mandanten. Offensichtlich hatte sich der Mitarbeiter von G-Rocket hier vertan und die falsche Bewertung seiner E-Mail beigefügt. Dem nicht genug: 2 Tage später erfolgte eine weitere E-Mail des Inhalts, ob man denn die E-Mail zuvor gelesen habe.

Update: Auch im Jahre 2022 rufen G-Rocket-Mitarbeiter wieder Kunden von uns illegaler Weise an. Anbei die E-Mail von G-Rocket.

Exkurs: Sind Werbe-E-Mails überhaupt erlaubt?

Werbliche Telefonanrufe sind immer, E-Mails meist illegal

Bereits Telefonwerbung ist gegenüber Unternehmen nur zulässig, wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Diese liegt ohne bestehende Geschäftsverbindung nach unserer Ansicht bei negativen Google Bewertungen niemals vor.

Bei E-Mail Werbung ist die Rechtslage noch strenger. Hier dürfen ohne Einwilligung weder Fax noch E-Mails verschickt werden. Vorliegend war die E-Mail von G-Rocket somit rechtswidrig.

Exkurs: Dürfen Agenturen Google Bewertungen löschen lassen?

LG Stuttgart verbietet Agentur das Löschen von negativen Google Bewertungen

Nicht jede Google Bewertung lässt sich löschen. Hierzu muss die Bewertung rechtswidrig sein. Dies muss geprüft und gegenüber dem Portalbetreiber auch juristisch argumentiert werden. Selbst, wenn kein Kunde die Bewertung geschrieben hat, so ist bereits eine Subsumtion erforderlich, dass die Bewertung wegen einer unwahren Tatsachenbehauptung rechtswidrig ist. Diese Subsumtion geht weit über ein juristisches Alltagswissen hinaus und erfordert juristische Kenntnisse. Spätestens im Prüfverfahren muss vertieft juristisch argumentiert werden, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Daher hat das LG Stuttgart einer Agentur verboten, negative Bewertungen für Kunden löschen zu lassen. Ebenso verboten z. B. das LG Traunstein und auch das LG Ravensburg einer Agentur das Löschen von Google Bewertungen für Kunden.

G-Rocket Erfahrung mit Anruf

Nach dieser 2. E-Mail beschwerte sich unser Mandant telefonisch bei G-Rocket wegen dieser zweifachen und unerlaubten Belästigung. Er machte klar, dass er überhaupt keine negativen Google-Bewertungen habe.

1 Tag nach diesem Telefonat erhielt unsere Mandant auf einmal folgende Bewertung eines „Clemens Elb“, seines Zeichens „Local Guide“ bei Google mit 260 Rezensionen·(!):

Fake E-Mail

Fake E-Mail

Unser Mandant ist sich sicher, dass diese Bewertung die Reaktion seines Anrufs bei G-Rocket war und stellte den Mitarbeiter zur Rede. Dieser stritt jeden Zusammenhang mit dieser Bewertung ab. Es ist natürlich aufgrund der gesamten Vorkommnisse nicht auszuschließen, dass es sich um eine Fake-Bewertung aus dieser Richtung handelte, denn das Profil des Clemens Elb ist sehr auffällig: 260 Rezensionen und diese allesamt nicht einsehbar.

Erst negative Bewertung, dann Angebot zur Löschung

Seit einiger Zeit häufen sich die Berichte unserer Mandanten, wonach diese zunächst 1 oder 2 negative Bewertungen, dann 1 Tag später eine E-Mail mit dem Angebot erhalten, diese negativen Google Bewertungen löschen zu lassen.

E-Mail von G-Rocket, danach negative Bewertung?

Im Fall G-Rocket ist auffällig: Erst 2 illegale E-Mails, dann der Hinweis des Adressaten, dass keine negative Bewertung zum Löschen vorliegt. Dann im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang plötzlich eine negative Google Bewertung ohne Text. Zufall? Wir wissen es nicht, aber viel deutet daraufhin, dass hier ein Zusammenhang besteht.

Bericht des BR über G-Rocket

Auch der Bayerische Rundfunk konnte nicht klären, wer überhaupt hinter der Firma steckt, die womöglich nach einen von Brabus getunten G-Modell von Mercedes-Benz (Brabus G 900 Rocket Edition) benannt wurde.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Wenn auch Sie eine G-Rocket Erfahrung gemacht haben, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00 oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir vertreten Sie gegenüber Google und anderen Portalen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.

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