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Cyberfair aus Wien – Erpressung durch Warnliste


„Verein für faire Marktbedingungen im Cyberspace“

Sie haben einen Brief von Cyberfair aus Wien erhalten? Sie sollen € 300,00 bezahlen, im Gegenzug werden Sie von einer Warnliste gestrichen? Wir halten dies für eine strafbare Erpressung.

Uns liegt ein Schreiben von Cyberfair aus Wien vor, das an ein Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen auf Google gerichtet ist. Der selbsternannte Verein für faire Marktbedingungen im Cyberspace, Cyberfair, hat es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht, Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Laut dem Schreiben bestehe dieser unlautere Wettbewerb im Kauf von Fake-Bewertungen. In Zusammenarbeit mit Juristen und Cyber-Forensikern habe man herausgefunden, dass sich das angeschriebene Unternehmen auf Google positive Bewertungen kaufe. Daher fordert Cyberfair aus Wien die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 300,00. Sobald man die Forderungen erfülle, werde man von der „Warnliste“ genommen, die eigens aus www.cyberfair.eu für derartige Wettbewerbsverstöße angelegt sei.

Was sind Fake-Bewertungen laut Cyberfair?

Bei Fake-Rezensionen bewerten User und Userinnen die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens positiv, obwohl kein Geschäftsabschluss mit dem betreffenden Unternehmen erfolgt ist. Nachdem viele Internetnutzer und Internetnutzerinnen auf Grundlage von Bewertungen im Netz eine Kaufentscheidung treffen, sind derartige Fake-Rezensionen wettbewerbsrechtlich betrachtet unzulässig. Um ihre Bewertung zu verbessern, kaufen viele Unternehmen Bewertungen, statt negative Google Bewertung löschen zu lassen. Cyberfair schreibt auf seiner Website, man habe die in der Warnliste geführten Unternehmen von Cyberfair angeblich kontaktiert. Diese habe und haben sich trotz Aufforderung nicht zur Unterlassung Ihres rechtwidrigen Geschäftsgebarens bereit erklärt.
Download Warnliste

Ist die Aufnahme in die Warnliste von Cyberfair.eu zulässig?

Ernst zu nehmen ist jedenfalls die schädigende Wirkung des Eintrags in die Warnliste. Interessierte Verkehrskreise gehen davon aus, dass die dort gelisteten Unternehmen tatsächlich positive Bewertungen bei Google gekauft haben. Wir haben uns einige Bewertungen der aufgelisteten Unternehmen angesehen und konnten keine Auffälligkeiten entdecken. Wir vermuten daher, dass es sich bei den aufgelisteten Unternehmen und deren angeblichen Bewertungskauf um unrichtige Angaben von Cyberfair handelt. Hier kommt zumindest ein Anspruch aus § 824 BGB wegen Verbreitung unrichtiger Tatsachen gegen Cyberfair in Betracht. Sollten die angeblichen Prüfungen tatsächlich und nachvollziehbar stattgefunden haben und es sich bei manchen Bewertungen tatsächlich um gekaufte Bewertungen handeln, so wäre die Aufnahme in die Warnliste eine zulässige Meinungsäußerung.

Strafbare Erpressung

Wenn es nicht stimmt, dass es sich um Fake-Bewertungen handelt, läge hier der Musterfall für eine gem. § 253 StGB strafbare Erpressung vor, da das angeschriebene Unternehmen zu einer Geldzahlung von € 300,00 genötigt werden soll, damit das Übel, nämlich der Eintrag in die Warnlistet, verschwindet.

Wie soll ich auf das Schreiben von Cyberfair aus Wien reagieren?

Wir halten das Schreiben von Cyberfair für unseriös. Hierfür sprechen bereits auf den ersten Blick das lediglich einseitige, lapidare Schreiben, der ausländische Standort von Cyberfair, die fehlende telefonische Erreichbarkeit sowie die fehlende Angabe von Namen, wer sich überhaupt dahinter verbirgt. Zuletzt noch der für Unternehmen relativ geringe, jedoch nicht juristisch begründete Betrag von € 300,00, der so niedrig ist, das viele die € 300,00 einfach unter Lästigkeitsgesichtspunkten bezahlen. Wie im Bereich Abmahnungen wegen Filesharings versuchen auch beim boomenden Bewertungsmarkt unseriöse Unternehmen, ihr Geschäft zu machen. Dass derartige Bauernfängerei immer professioneller wird, liegt an der unproblematischen Erstellung von Websites, die für Seriosität sorgen sollen.

Warnung vor der Warnliste

Fazit: Zahlen Sie nicht die geforderten € 300,00 und unterschreiben Sie auch nichts. Wir gehen davon aus, dass dies die beste Möglichkeit ist, mit dem Schreiben von Cyberfair aus Wien umzugehen. Einfach ignorieren.

 

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