BGH-Urteil
Jameda

Bundesweite Hilfe!

Wir schützen Ihren guten Ruf!

Kostenlose Anfrage

Machen Sie keine Experimente!

Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

Machen Sie keine Experimente! Kostenlose Anfrage

Erfahrung mit über 40.000 Bewertungen

Seriöse & spezialisierte Anwaltskanzlei
Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Sehr hohe Erfolgsquoten

BGH lehnt Löschung von Jameda-Profil ab (VI ZR 54/21)


Der BGH (Urteil vom 13.12.2022 – VI ZR 54/21) hat erneut das Begehren einer Ärztin gegen Jameda zurückgewiesen, ihr jameda-Profil wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Ärzte¬bewertungsportal entfernen zu lassen.

Eine Kinderärztin hatte versucht, mithilfe von datenschutzrechtlichen Erwägungen ihr Profil auf jameda löschen zu lassen, unter anderem wegen des Profilbildes, das sie als nichtzahlende jameda-Kundin nicht hochladen kann. Sie war damit in den ersten beiden Instanzen gescheitert und versuchte schließlich noch ihr Glück vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH (Urteil vom 13.12.2022 – VI ZR 54/21) lehnte die Austragung aus jameda ab, weil keine Datenschutzverstöße gegeben seien.

Wie auch in anderen BGH Entscheidungen zu jameda störte sich eine Ärztin an der unfreiwilligen Listung in dem Arztportal. Diesmal versuchte eine Kinderärztin eine Löschung aus jameda mit den Argumenten einer Ungleichbehandlung von Basis- und Premium-Kunden. Dies untermauerte sie mit datenschutzrechtlichen Erwägungen.

Zweiklassensystem bei Profilgestaltung bei Jameda

Dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist zu entnehmen, dass die Ärztin damit argumentierte, sie werde durch ein fehlendes Profilbild benachteiligt, weil zahlende Ärzte ein solches Profilbild bei jameda hochladen könnten. Der BGH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen Datenschutzrechte der Ärztin (DSGVO), weil die Verarbeitung der Praxisdaten der Ärztin nicht rechtswidrig war. Das auf den Basis-Profilen fehlende Portraitbild ist nicht geeignet, einen das Profil des betreffenden Arztes „besuchenden“ potenziellen Patienten auf das Profil eines mit diesem konkurrierenden, aber zahlenden Arztes zu leiten. Außerdem lässt das Fehlen eines Bildes auf dem Basis-Profil keinen Schluss darauf zu, der betroffene Arzt sei weniger qualifiziert als der Inhaber eines Premium-Profils mit Bild. Auch verbinde der jameda-Nutzer mit dem Begriff „Premium“ nicht die Annahme überdurchschnittlicher Kompetenz bzw. überdurchschnittlich vieler und guter Bewertungen.

Keine verdeckten Werbevorteile bei Jameda

Insgesamt verschafft jameda den zahlenden Premium-Kunden durch Veröffentlichung ihrer Fachartikel auf dem Profil der Klägerin keine verdeckten Werbevorteile im Sinne der Rechtsprechung des BGH. Dies wird bereits aus den mittlerweile verwendeten klarstellenden Beschreibungen der Premium-Kunden im Mouseover-Text deutlich. Insofern wird auch nicht Eindruck erweckt, dass das Zertifikat „Premium-Kunde“ mit der Anzahl der Profilaufrufe zusammenhängt. Des Weiteren verletzt Jameda mit Möglichkeit, dass Premium-Kunden Portraitbilder hochladen können, nicht die neutrale Mittlerrolle. Denn bei Basis-Kunden wird im nicht vorhandenen Profilbild darauf hingewiesen, dass es bezahlte Leistungen gibt, die für Basis-Kunden nicht zur Verfügung stehen.

Jameda hat Website überarbeitet

In der Vergangenheit waren bereits mehrere Ärzte vor dem BGH gegen Jameda mit ihrer Profillöschung gescheitert (so BGH, Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13), allerdings hatte ein Arzt sein jameda-Profil vor dem BGH auch schon erfolgreich löschen (BGH, Urteil vom 20.02.2018 – VI ZR 30/17). Damals war nicht ersichtlich, dass die unterschiedliche Darstellung von Arztprofilen und andere Vorteile mit den bezahlten Profilen zusammenhing. Mittlerweile legt jameda mit verschiedenen Hinweisen offen, dass Premium-Kunden gewisse Vorteile gegenüber Basis-Kunden in der Darstellung ihrer Dienstleistungen haben, z. B. dass die bessere Profilgestaltung auf die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen zurückzuführen ist. Dieser Attraktivitätskontrast wird nun hinreichend offengelegt, weshalb keine verdeckten Vorteile mehr gegeben sind.

    Kostenlose Einschätzung anfordern

    Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.



    Erstberatung kostenlos!

    Vielen Dank für Ihre Anfrage!