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AUSGEZEICHNET.ORG: Bewertung-Siegel rechtssicher


Die Anzahl der Onlineshops und Unternehmen, welche im Internet ihre Dienste anbieten, steigt seit Jahren rasant. Bei dieser Fülle an Angeboten den Überblick zu behalten, ist kaum möglich. Immer mehr Nutzer vertrauen deshalb bei der Suche nach dem richtigen Anbieter auf Kundenbewertungen wie z. B. dem AUSGEZEICHNET.ORG Bewertungssiegel.

Viele Unternehmen haben diesen Trend erkannt und nutzen deshalb die Möglichkeit, ihre Kunden nach Feedback in Form einer Online-Bewertung zu fragen. Dabei sammeln viele Unternehmen ihre Kundenbewertungen nicht nur auf ihrer eigenen Website, sondern zusätzlich über externe Plattformen, wie z. B. eBay oder Amazon. Bei der Darstellung der unterschiedlichen Quellen sollte das Unternehmen unbedingt auf Übersichtlichkeit achten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die vielen Bewertungen verschiedener Portale eher Verwirrung beim Verbraucher stiften, anstatt Informationen zu liefern und Vertrauen in das Unternehmen zu erzeugen. Zudem können die gebündelten Bewertungen von Google für die beliebten Google Sterne herangezogen werden – was im Hinblick auf das Thema Suchmaschinenoptimierung einen nicht zu unterschätzenden Vorteil darstellt.

Bewertungen bündeln mit AUSGEZEICHNET.ORG

Wie aber können Kundenbewertungen aus unterschiedlichen Portalen übersichtlich zusammengefasst werden? Hierbei hilft das AUSGEZEICHNET.ORG Bewertungssiegel (All-in-One-Siegel). Dieses Siegel kann auf einer Website platziert werden und so Transparenz und Vertrauen in das Unternehmen herstellen.

Im Jahre 2017 kam es zwischen zwei konkurrierenden Online-Unternehmen zu einer Streitigkeit, in der die zusammenfassende Darstellung von Bewertungen verschiedener Portale in einem Siegel diskutiert wurde. Durch das Kölner Landgericht wurden Siegel als irreführend eingestuft, die die Formulierung enthalten „Bewertungen von mehreren Portalen“. In Folge dessen hat das nicht an diesem Rechtsstreit beteiligte Unternehmen AUSGEZEICHNET.ORG schnell reagiert und sein Bewertungssiegel so abgeändert, dass es nun zweifelsfrei rechtssicher und wettbewerbskonform ist.

Vor der Änderung  konnte es, laut Kölner Landgericht, zu Missverständnissen bezüglich der Herkunft der Kundenbewertungen kommen. Nun wird schnell ersichtlich, von welchen Portalen die Bewertungen stammen.

AUSGEZEICHNET.ORG All-in-One-Siegel sorgt mit Zusatzinformationen für noch mehr Transparenz

Indem das Siegel einfach etwas angepasst wurde, werden nun die verwendeten Bewertungsportale direkt im Siegel selbst genannt. Es ist somit auf den ersten Blick ersichtlich, dass die Bewertungen nicht nur von der eigenen Website, sondern auch von verschiedenen externen Bewertungsportalen stammen. Mithilfe der All-in-One-Funktion wird aus allen Bewertungen ein Gesamtdurchschnitt errechnet und im Siegel angezeigt. Mehr Transparenz geht kaum.

Google Sterne dank des Siegels von AUSGEZEICHNET.ORG

Neben den schriftlichen Kundenbewertungen stellen auch Google Sterne eine nicht zu unterschätzende Entscheidungshilfe im Internet dar. Immer mehr Internetnutzer wählen potentielle Dienstleister und Produktanbieter anhand von Sterne-Bewertungen aus der Google-Trefferliste aus. Doch wie können Internetseiten die begehrten Google Sterne erhalten? Vereinfacht gesagt, indem sie fleißig Bewertungen sammeln. Durch den Service von AUSGEZEICHNET.ORG können alle gesammelten Kundenbewertungen gebündelt und in einem Bewertungssiegel auf der Website angezeigt werden. Google erkennt dieses Siegel und fügt entsprechend die begehrten Sterne neben dem Suchtreffer ein. Hinter den Sternen steht zusätzlich der Bewertungsdurchschnitt und aus wie vielen Bewertungen dieser berechnet wurde.

ausgezeichnet.org siegel rechtssicher

Durch die Einbindung der Sterne kann der Nutzer schon vor seinem Besuch einer Website Rückschlüsse über das Unternehmen ziehen und schneller eine Entscheidung treffen.
Für die Anbieter mit überwiegend positiven Bewertungen lohnt sich die Einbindung der Google Sterne sehr, da die Klickrate um bis zu fünf Prozent höher sein kann, als bei Suchergebnissen ohne Google Sterne. Zudem steigt die jeweilige Verweildauer auf der Website und die Absprungrate sinkt. All diese Aspekte können zusätzlich zu einem besseren Google Ranking führen

Organische Suche und Google AdWords

Es wird zwischen Sternen in den organischen Suchergebnissen und Sternen in den Google AdWords Anzeigen unterschieden. Das Bewertungssiegel von AUSGEZEICHNET.ORG ermöglicht es Anbietern, sich beide Arten von Google Sternen anzeigen lassen.

In den organischen Suchergebnissen werden die Sterne durch sogenannte „Rich Snippets“, also Zusatzinformationen zu den klassischen Suchergebnissen, unterhalb der URL angezeigt. Hierfür müssen die nötigen Informationen für Google im Quellcode auslesbar gemacht werden. Bei AUSGEZEICHNET.ORG muss dafür lediglich der bereitgestellte HTML-Code des Bewertungssiegels auf die jeweilige Unterseite eingefügt werden, alles weitere passiert automatisch,

Die Darstellung der Sterne in den Google AdWords Anzeigen erfolgt durch eine automatische Erweiterung durch Google. Wichtig hierbei ist, dass die Domain der Anzeige der Domain entspricht, für die die Bewertungen gesammelt werden. Zu beachten ist zudem, dass die Google AdWords Sterne nur angezeigt werden, wenn mindestens 150 Bewertungen in den letzten 12 Monaten gesammelt wurden und dadurch eine Gesamtbewertung von mindestens 3,5 Sternen erzielt wird. Erfüllt der Anbieter die notwendigen Voraussetzungen, muss nur noch ein Bewertungssiegel, wie z. B. von AUSGEZEICHNET.ORG, auf der Website integriert werden und die Einblendung der Google Sterne erfolgt automatisch.

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