Anruf wegen Google Bewertung erhalten?
Sie haben einen Anruf wegen negativer Google-Bewertungen erhalten? Solche Anrufe sind illegal, wenn Sie hierin nicht eingewilligt haben. Auch stecken meist Reputations-Agenturen dahinter, die oft im Ausland sitzen und in Deutschland auf Kundenfang gehen.
Wer negative Google Rezensionen löschen möchte, findet im Internet unzählige Angebote, die damit werben, diese Bewertungen gegen Erfolgshonorar löschen zu können. Beachten Sie, dass sich hinter diesen Angeboten keine Anwälte verbergen dürfen, denn Erfolgshonorare sind bei Anwälten regelmäßig illegal. Diese Lösch-Agenturen sind keine Rechtsanwälte und dürfen keine Rechtsberatung erbringen.
Anrufe wegen Google Bewertungen sind unzulässig
Werbeanrufe bei Privatpersonen sind grundsätzlcih unzulässig, wenn zuvor keine schriftliche Einwilligung erfolgt ist. Ähnliches gilt bei Anrufen bei negativ bewerteten Unternehmen, bei denen noch keine Geschäftsbeziehung bestand. Unerwünschte Anrufe zu Werbezwecken stellen einen Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bzw. einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (Landgericht Flensburg, Beschluss vom 08.04.2022, Az. 8 O 7/22; LG Koblenz, Urt. v. 01.04.2008 – 1 O 273/07). Die angerufenen Unternehmer haben gegen das anrufende Unternehmen analog §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB einen Anspruch auf Unterlassung der telefonischen Kontaktaufnahme zu Zwecken der Werbung ohne vorheriges Einverständnis.
Cold Calls sind meist wettbewerbswidrig
Telefonanrufe bei Unternehmen zu Werbezwecken können außerdem wettbewerbswidrig sein, da in der Regel keine mutmaßliche Einwilligung mit einer Telefonwerbung bestehen dürfte.
So liegen uns eidesstattliche Versicherung von Mandanten vor, dass z. B. folgende Löschdienste einen Cold Call bei ihnen durchgeführt haben: Bewerto, Ruf-Schutz UG, Goldstar-Marketing oder Bewertungsretter,
Mittleweile wurde dem Unternehmen Bewerto das Anrufen verboten, sofern es sich um Cold Calls handelt.
Negative Bewertung vor dem Anruf erhalten?
Höchste Vorsicht ist geboten, wenn das angerufene Unternehmen kurz vor dem Werbe-Anruf einen oder mehrere negative Bewertungen erhalten hat. Dann besteht ein dringender Verdacht, dass der Anrufer mit diesen dann illegalen Bewertungen in Verbindung steht bzw. diese selbst geschrieben hat. Diese Agenturen arbeiten in der Regel gegen ein Erfolgshonorar. Wenn Sie diese Reputations-Agentur beauftragen und die Bewertungen problemlos verschwinden, können Sie sicher sein, dass danach weitere Bewertungen erscheinen. Einfacher kann die Agentur das Geld mit dieser Betrugsmasche nicht verdienen.
Kostenlose Erstberatung bundesweit
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie unser Formular, wenn Sie eine Google-Bewertung löschen lassen wollen. Wir kommunizieren seit Jahren problemlos per E-Mail, Fax und Telefon mit unseren Mandanten. Sie müssen nicht persönlich bei uns vorbeikommen.