Anruf wegen Bewertung löschen erhalten?
Sie haben einen Anruf wegen der Löschung von Google Bewertungen erhalten? Solche Anrufe können illegal sein, wenn Sie hierin nicht eingewilligt haben. Auch stecken oft Anbieter dahinter, die im Ausland sitzen und in Deutschland auf Kundenfang gehen.
Wer negative Google Rezensionen löschen möchte, findet im Internet unzählige Angebote, die damit werben, diese Bewertungen gegen ein Erfolgshonorar löschen zu können. Beachten Sie, dass sich hinter diesen Angeboten keine Anwälte verbergen, denn Erfolgshonorare sind bei Anwälten illegal. Andererseits dürfen viele dieser Anbieter keine Rechtsdienstleistungen erbringen, da sie über keine entsprechende Erlaubnis verfügen.
Anrufe wegen Google Bewertungen löschen sind unzulässig
Werbeanrufe bei Privatpersonen sind grundsätzlich unzulässig, wenn zuvor keine schriftliche Einwilligung erfolgt ist. Ähnliches gilt bei Anrufen bei Unternehmen, mit denen noch keine Geschäftsbeziehung bestand oder keine Einwilligung vorlag. Unerwünschte Anrufe zu Werbezwecken stellen einen Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte Persönlichkeitsrecht bzw. einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (Landgericht Flensburg, Beschluss vom 08.04.2022, Az. 8 O 7/22; LG Koblenz, Urt. v. 01.04.2008 – 1 O 273/07). Die angerufenen Unternehmer haben gegen das anrufende Unternehmen analog §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB einen Anspruch auf Unterlassung der telefonischen Kontaktaufnahme zu Zwecken der Werbung ohne vorheriges Einverständnis.
Cold Calls sind meist wettbewerbswidrig
Telefonanrufe bei Unternehmen zu Werbezwecken können außerdem wettbewerbswidrig sein, da in der Regel keine mutmaßliche Einwilligung mit einer Telefonwerbung bestehen dürfte.
So liegen uns eidesstattliche Versicherungen von Mandanten vor, dass z. B. folgende Löschdienste einen Cold Call bei ihnen durchgeführt haben: Bewerto, Ruf-Schutz UG, Goldstar-Marketing oder Bewertungsretter,
Mittlerweile wurde dem Unternehmen Bewerto das Anrufen verboten, sofern es sich um Cold Calls handelt.
Negative Bewertung vor dem Anruf erhalten?
Höchste Vorsicht ist geboten, wenn das angerufene Unternehmen kurz vor dem Anruf einen oder mehrere negative Bewertungen erhalten hat. Dann besteht ein dringender Verdacht, dass der Anrufer mit diesen Bewertungen in Verbindung steht bzw. diese sogar selbst geschrieben hat. Diese Anrufer arbeiten in der Regel gegen ein Erfolgshonorar. Wenn Sie diese Löschdienste beauftragen und die Bewertungen sofort verschwinden, besteht der Verdacht, dass der Löschdienst die Bewertung selbst geschrieben hat.
Kostenlose Erstberatung bundesweit
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie unser Formular, wenn Sie einen Anruf erhalten haben und eine Google-Bewertung löschen lassen wollen. Wir kommunizieren seit Jahren problemlos per E-Mail, Fax und Telefon mit unseren Mandanten. Sie müssen nicht persönlich bei uns vorbeikommen.